Amt für Migration
Antragstellung und Terminvereinbarung
Eine Vorsprache beim Amt für Migration Dortmund ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über ein Kontaktformular möglich.
Das Amt für Migration Dortmund arbeitet nach fachlichen Zuständigkeiten, entsprechend bitten wir Sie, Ihre Anfrage direkt an das für Sie zuständige Team zu übermitteln.
Sofern Sie unsicher sind, welches Team für die Erledigung Ihres Anliegens zuständig ist, orientieren Sie sich an Ihrem Aktenzeichen (Bsp. 38/2 (=Teambezeichnung)). Alternativ hilft Ihnen ggf. der Name des Teams weiter oder Ihr aktueller Aufenthaltsstatus.
Formulare zur Terminvereinbarung und Kontaktaufnahme
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Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels -
Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1) -
Ausbildung & Studium (38/2-2) -
Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3) -
Humanitäre Aufnahmen (38/3-1) -
Asyl & Bleiberechte (38/3-2) -
Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3) -
Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1) -
Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) -
Einbürgerung (38/4-2) -
Information Einbürgerung (38/4-3) -
Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1) -
Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)
Sofern Sie aus Dringlichkeitsgründen einen zeitnahen Termin benötigen, können Sie im Kontaktformular unter Bemerkungen entsprechende Ausführungen vornehmen und Nachweise als Anlage übermitteln.
Ein dringender Grund könnte bspw. sein:
- wenn Sie aus dringenden dienstlichen Gründen verreisen müssen (Nachweis durch Schreiben Ihres Arbeitgebers) oder
- wenn Sie aus dringenden persönlichen Gründen verreisen müssen (Angaben zum Reisegrund, bspw. Trauerfall)
Keine dringenden Gründe sind bspw. Urlaubsreisen, da es sich hier in der Regel um planbare Ereignisse handelt.
Alle Abteilungen
38/1
Die Zentralen Diensten des Amtes für Migration übernehmen allgemeine Verwaltungsaufgaben und sind für die Ausgabe des elektronischen
Aufenthaltstitels an ausländische Staatsangehörige verantwortlich sowie für
die Betreuung der Dokumentenausgabebox.
(38/2)
In der Abteilung für Ausbildungs- und Arbeitsmigration des Amtes für Migration
werden alle aufenthaltsrechtlichen Anliegen von ausländischen Staatsangehörigen bearbeitet, die zum Zwecke der Ausbildung, des Studiums, der Erwerbstätigkeit oder im Rahmen von Freizügigkeit in Dortmund aufhältig sind. Des Weiteren ist die Abteilung zentral für die Bearbeitung von Visaverfahren in Zusammenarbeit mit den deutschen Auslandsvertretungen verantwortlich.
(38/3)
In der Abteilung für Fluchtmigration werden alle Anliegen von ausländischen Staatsangehörigen bearbeitet, die im Rahmen von humanitären Aufnahmen oder im Rahmen von Asylverfahren nach Dortmund gekommen sind. Gleichzeitig werden dort Anträge nach den geltenden Bleiberechts-
Regelungen entschieden.
(38/4)
In der Abteilung für allgemeinen Aufenthalt und Einbürgerung werden alle Anliegen von ausländischen Staatsangehörigen bearbeitet, die einen befristeten Aufenthalt aus familiären Gründen besitzen oder einen unbefristeten Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis). Außerdem ist die Abteilung verantwortlich für die Information und Bearbeitung von Anträgen auf Einbürgerung sowie Staatsangehörigkeitsausweise.
Im Zusammenhang mit der Beantragung von Visa zu touristischen Zwecken bei deutschen Auslandsvertretungen, kann hier auch die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung beantragt werden.
(38/5)
Die Abteilung Aufenthaltsbeendigung ist aufenthaltsrechtlich zuständig für alle
ausländischen Staatsangehörigen, die über kein Aufenthaltsrecht (mehr) verfügen – beispielsweise für Personen nach negativem Ausgang des Asylverfahrens oder Personen, die illegal eingereist sind oder deren bisheriger Aufenthaltszweck entfallen ist. Zudem werden in der Abteilung auch Ausweisungsverfahren in Fällen von straffälligen ausländischen Staatsangehörigen bearbeitet. Die Abteilung ist zentral für die Planung und
Durchführung von Abschiebungen für das Amt für Migration zuständig.
Nachrichten
Millionen Menschen sind seit Beginn des Bürgerkriegs im Jahr 2011 aus ihrer Heimat Syrien geflüchtet. Die Zahl der Einbürgerungen zeigt: Viele von ihnen haben sich dazu entschieden, langfristig in Dortmund zu bleiben und Teil der Gesellschaft zu werden.
Dortmund bekommt ein neues Denkmal: Noch bis zum Freitag, 10. Januar, können sich Kunstschaffende bewerben, um das geplante Gastarbeiter*innen-Denkmal für Dortmund zu gestalten.
Die Stadt Dortmund erweitert ihr digitales Service-Angebot.
Hunderte Ehrenamtliche engagieren sich in Dortmund für das Integrationsnetzwerk „lokal willkommen“. Nun wurden sie bei einem Ehrenamtsabend für ihren wichtigen Einsatz gewürdigt.
Der Film „Die Farben des Bleibens“ nimmt die Geschichten marokkanischer Arbeiterinnen in den Fokus, die in den 1970er-Jahren nach Deutschland kamen. Die Filmvorführung mit Talk startet am Mittwoch, 24. April um 18 Uhr im Keuning.haus, der Eintritt ist frei.
Arnsberg berichtet über die Entwicklungen bezüglich der Flüchtlingssituation und neuen Landesunterkunft in Dortmund.
Dortmund begrüßte am 31. Oktober seine neuen Staatsbürger*innen aus unterschiedlichen Ländern.
Themen
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Das Team ist zuständig für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen, die in die Bundesrepublik Deutschland mit einem Visum für einen langfristigen Aufenthalt (über drei Monate) einreisen und in Dortmund zukünftig ihren Wohnsitz haben.
Informationen zum Studium sowie zur Ausbildung für ausländische Studierende und Auszubildende.
Informationen für Unionsbürger*innen (Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten) sowie Angehörige der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Staatsangehörige der EWR-Staaten) und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit.
Im Team Humanitäre Aufnahmen werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtet sind und durch ein humanitäres Aufnahmeprogramm aufgenommen wurden. Dies betrifft die Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23 AufenthG und § 24 AufenthG (Ukrainische Geflüchtete).
Im Team Asyl und Bleiberechte werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden ("Gestattung") oder deren Asylantrag abgelehnt wurde und sie aus familiären Gründen geduldet werden oder durch gute Integrationsleistungen ein Bleiberecht haben bzw. bekommen können (z.B. § 104c, § 25a, § 25b, Ausbildungsduldung, Beschäftigungsduldung).
Im Team Aufenthalte nach Asylverfahren werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach positiv abgeschlossenem Asylverfahren sind. Ebenso werden hier Ausländer*innen bearbeitet, die aufgrund gewisser Umstände ein Ausreisehindernis haben. Konkret betrifft die Bearbeitung demnach alle Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 25 (1), (2), (3) und (5) AufenthG.
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind und bspw. Aufenthaltstitel aus familiären Gründen besitzen oder eine Niederlassungserlaubnis.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für eine Einbürgerung erfüllen sollten und welche Vorteile eine Einbürgerung mit sich bringt. Falls Sie unsicher sind, ob eine Einbürgerung für Sie in Frage kommt oder wenn Sie Fragen zum Verfahren haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen dieses Teams in einem Termin zur Verfügung.
Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zum Thema Einbürgerung.
Im Team Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten werden Verfahren im Zusammenhang mit der Ausweisung, der Versagung von Aufenthaltstiteln oder der illegalen Einreise bearbeitet und die Ausreiseverpflichtung durchgesetzt.
Im Team Aufenthaltsbeendigung EU und Außendienst werden Verfahren im Zusammenhang mit der Aberkennung des Freizügigkeitsrechts sowie Täuschungs- und Missbrauchshandlungen im Bezug zum Freizügigkeitsrecht bearbeitet und die Ausreiseverpflichtung durchgesetzt.
Services
Online Terminvergabe zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels
Erhalten Sie eine Übersicht zu den Aufgaben des Teams "Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1)“. Kontaktformulare & Infoblätter – hier.
Online-Service
Erhalten Sie eine Übersicht zu den Aufgaben des Teams "Ausbildung & Studium (38/2-2)" Kontaktformulare & Infoblätter – hier.
Online-Service
Wir informieren Sie zum Thema Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU). Mehr Details – hier.
Online-Service
Informationen zur Humanitären Aufnahme für alle Ausländer*innen nach §§ 22, 23 AufenthG und § 24 AufenthG.
Online-Service
Das Team Asyl & Bleiberechte (38/3-2) bearbeitet Angelegenheiten zu laufenden Asylverfahren oder negativ abgeschlossenen Asylverfahren. Mehr – hier.
Online-Service
Hier werden alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die sich aus humanitären Gründen in Dortmund aufhalten. Kontaktinfos – hier.
Online-Service
Bearbeitung der Anliegen von Ausländer*innen in Besitz eines Aufenthaltstitel aus familiären Gründen oder Niederlassungserlaubnis. Kontaktinfo hier.
Online-Service
Online Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Eine Übersicht zu den Aufgaben im Rahmen der Einbürgerung finden Sie hier. Anträge, Informationsblätter, Kontaktinfo & Details zu Gebühren – hier.
Hier werden Verfahren im Zusammenhang mit der Ausweisung, der Versagung von Aufenthaltstiteln oder der illegalen Einreise bearbeitet. Mehr erfahren.
Online-Service
Kontaktinformationen zum Team Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2) vom Amt für Migration der Stadt Dortmund.
Online-Service