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Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

Im Team Asyl und Bleiberechte werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden ("Gestattung") oder deren Asylantrag abgelehnt wurde und sie aus familiären Gründen geduldet werden oder durch gute Integrationsleistungen ein Bleiberecht haben bzw. bekommen können (z.B. § 104c, § 25a, § 25b, Ausbildungsduldung, Beschäftigungsduldung).

Ebenso werden hier alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die Opfer von Menschenhandel geworden sind.

Aufenthaltsdokumente/Verlängerung

Wenn Ihr Aufenthaltsdokument abläuft, werden Sie vor dessen Ablauf von uns angeschrieben. Schriftlich erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterlagen Sie zur Verlängerung mitbringen müssen.

Wichtig: Damit die Postzustellung Sie auch erreicht, überprüfen Sie bitte stets die Beschriftung Ihres Briefkastens.

Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung Ihres Aufenthaltsdokumentes bekommen oder möchten rechtzeitig selber einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie zur Antragstellung und Terminvereinbarung folgendes Kontaktformular: Städtische Asylstelle (38/3-2)

Für eine Anmeldung benötigen Sie außerdem:

Hinweise zur Reisendenliste für Schüler*innen:

Stadt Dortmund - Amt für Migration - Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Olpe 1
44135 Dortmund
Öffnungszeiten

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.

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Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)

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Einbürgerung (38/4-2)

Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.

Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

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Anmeldung für neu zugewanderte Schüler*innen

Alle Infos für die Schul-Anmeldung für neu zugewanderte Schüler*innen in Dortmund.

Staatsangehörigkeitsausweis

Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

"lokal willkommen"

Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund

Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit

Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.

Unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (umA)

Unterstützung für minderjährige Flüchtlinge in Deutschland: Schutz, Betreuung und Orientierung durch das Jugendamt und Fachkräfte der Jugendhilfe.

Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)

Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.

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Visa-Angelegenheiten

Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.

Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)

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Erwerbstätigkeit

Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.

Willkommen an alle Neubürger*innen

Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.