Asyl & Bleiberechte (38/3-2)
Im Team Asyl und Bleiberechte werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden ("Gestattung") oder deren Asylantrag abgelehnt wurde und sie aus familiären Gründen geduldet werden oder durch gute Integrationsleistungen ein Bleiberecht haben bzw. bekommen können (z.B. § 104c, § 25a, § 25b, Ausbildungsduldung, Beschäftigungsduldung).
Ebenso werden hier alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die Opfer von Menschenhandel geworden sind.
Aufenthaltsdokumente/Verlängerung
Wenn Ihr Aufenthaltsdokument abläuft, werden Sie vor dessen Ablauf von uns angeschrieben. Schriftlich erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterlagen Sie zur Verlängerung mitbringen müssen.
Wichtig: Damit die Postzustellung Sie auch erreicht, überprüfen Sie bitte stets die Beschriftung Ihres Briefkastens.
Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung Ihres Aufenthaltsdokumentes bekommen oder möchten rechtzeitig selber einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie zur Antragstellung und Terminvereinbarung folgendes Kontaktformular:
Für eine Anmeldung benötigen Sie außerdem:
- Gültiger Nationalpass (falls vorhanden)
- vollständig ausgefülltes
Anmeldeformular, 1 MB, PDF - vollständig ausgefüllte
Wohnungsgeberbescheinigung, 29 KB, PDF - Mietvertrag (wenn vorhanden)
- Zuweisungsbescheid (wenn vorhanden)
- Bescheid des Bundesamtes für Migration und Integration (BAMF) - wenn schon zugegangen
Stadt Dortmund - Amt für Migration - Asyl & Bleiberechte (38/3-2)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das
Alle Infos für die Schul-Anmeldung für neu zugewanderte Schüler*innen in Dortmund.
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.