Ordnungsamt
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  2. Aufenthalt, Einbürgerung & Ausländerwesen
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  4. Ausländische Studierende und Fachkräfte
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Ausländische Studierende und Fachkräfte

Erwerbstätigkeit

Anmeldung

Sie haben eine gültige Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme, Erwerbstätigkeit bzw. zum Zwecke der Forschung.

Sprechen Sie zur Anmeldung bitte mit folgenden Unterlagen vor: vollständig ausgefülltes
- Anmeldeformular [pdf, 1,1 MB] , 1 MB, PDF ,
- vollständig ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung [pdf, 29 kB], 29 KB, PDF
- gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
- aktuellen Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie).

  • bei Ortswechsel in Verbindung mit neuem Arbeitgeber
    • neuer Arbeitsvertrag (Original & Kopie),
    • sofern vorhanden die Zustimmung durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) in Kopie.

Wichtig: Beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten.

Verlängerung

Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bekommen?

Melden Sie sich bitte spätestens zwei Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Email um einen Termin zu vereinbaren. Eine Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • gültigen Nationalpass (Original & Kopie),
  • aktuellen Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie),
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto,
  • bei gleichem Arbeitgeber
    • aktuelle vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung,
    • letzten drei Lohn-/Gehaltsabrechnungen (Original & Kopie).

Download: Arbeitgeberbescheinigung [pdf, 11 kB], 11 KB, PDF

  • bei neuem Arbeitgeber
    • neuer Arbeitsvertrag (Original & Kopie),
    • letzten drei Lohn-/Gehaltsabrechnungen (Original & Kopie),
    • aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug).

Wichtig: Beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten und unter Umständen die Zustimmung durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) nötig ist.

Gebühren:
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.

Mehr zum Thema

Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels

Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).

Themen

Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund

Visa-Angelegenheiten

Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.

Kontakt

Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Ausländerbehörde in Dortmund, aufgeteilt nach den jeweiligen Angelegenheiten.

Staatsangehörigkeitsausweis

Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Kontakt

Kontaktinformationen des Bereichs Geflüchtete in Dortmund im Dortmunder Sozialamt

Aufenthaltsbeendigung

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.

Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.

Erwerbstätigkeit

Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.

"lokal willkommen"

Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund

Städtische Asylstelle

Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.

Services

Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes

Freizügigkeit (EU)

Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.

Ausländische Studierende und Fachkräfte

Das Team ist zuständig für Ausländische Studierende und Fachkräfte.