1. Themen
  2. Bildung
  3. Schulische Bildung
  4. Anmeldung zur Schule & Fahrtkosten
  5. Schülerfahrtkosten
Fachbereich Schule

Anmeldung zur Schule & Fahrtkosten

Schülerfahrtkosten

Antrag auf Schülerfahrtkostenübernahme gemäß Schülerfahrtkostenverordnung (SchfkVO) mit gleichzeitiger Bestellung des SchokoTickets im Abonnement für Anspruchsberechtigte.

Schülerbeförderung, Gewährung eines Schoko-Tickets

Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist der Schulträger zur Übernahme der zwischen Wohnung und Schule entstehenden Fahrtkosten verpflichtet. Mit dem hier aufrufbaren Formular kann gleichzeitig die Übernahme der Schülerfahrtkosten und die Ausgabe eines Schoko-Tickets im Abonnement für Anspruchsberechtigte des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr beantragt werden. Eigenanteil: Berechtigen Schülerzeitkarten (über den reinen Schulweg hinaus) auch zur sonstigen Nutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs, kann der Schulträger einen von den Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler zu tragenden Eigenanteil festsetzen Aushändigung der Fahrkarte: Liegt ein Anspruch auf Schülerfahrtkostenübernahme gemäß SchfkVO vor, wird ein SchokoTicket im Abonnement durch DSW21 ausgestellt. Dieses Ticket ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Weitere Informationen zu den Abonnementbedingungen können hier herunter geladen werden.

Voraussetzungen

Der Schulträger ist zur Übernahme der Schülerfahrtkosten verpflichtet, wenn · die Länge des kürzesten zumutbaren Schulweges zwischen elterlicher Wohnung und nächstgelegener Schule für Schüler/innen der Klassen 1-4 mehr als 2,0 km, für Schüler/innen der Klassen 5-10 mehr als 3,5 km und für Schüler/innen der Klassen 11-13 mehr als 5,0 beträgt oder · der Schulweg besonders gefährlich oder aus anderen Gründen für Schüler/innen unzumutbar ist oder · der/die Schüler/in aus gesundheitlichen Gründen auf die Benutzung eines Verkehrsmittels angewiesen ist.

Unterlagen

Das Antragsformular ist mit den gewünschten Angaben vollständig auszufüllen (obere Hälfte) und unterschrieben im Sekretariat der Schule abzugeben. Das Sekretariat versieht den Antrag mit einem Schulstempel und leitet den Antrag dann weiter an den Fachbereich Schule. Der Schulträger prüft dann, ob die Bedingungen für eine Fahrtkostenübernahme gemäß SchfkVO gegeben sind. Wenn der/die Schüler/in aus gesundheitlichen Gründen auf die Benutzung eines Verkehrsmittels angewiesen ist, ist die Vorlage eines Attestes des behandelnden Arztes erforderlich.

Rechtsgrundlagen

§ 97 Schulgesetz Schülerfahrtkostenverordnung (SchfkVO) Sozialgesetzbuch XII § 10 Absatz 2 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen

Stadt Dortmund - Schulverwaltungsamt - Schülerfahrtkosten

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Königswall 25-27
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    Geschlossen
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    Geschlossen
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    Geschlossen
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Außerhalb dieser Öffnungszeiten können auch Termine vergeben werden. Die telefonische Terminvereinbarung ist unter der Rufnummer: 0231 50-24336 erreichbar.

Mehr zum Thema

Sekundarstufe II / Berufskolleg

Hier erhalten Sie Informationen zum Aufbau der Sekundarstufe II in NRW, zur Schulanmeldung über SchülerOnline und weitere nützliche Informationen zum Besuch der Sekundarstufe II. Zum Beispiel zu finanzieller Unterstützung.

Zukunftsfinder

Zukunftsfinder.de ist die kostenlose Internetplattform, die Dortmunder Jugendlichen den Weg von der Schule in die Arbeitswelt weist. Nächste Schritte können geplant und Talente entdeckt werden. Egal ob Schule, Praktikum, Ausbildung oder Studium – der Zukunftsfinder zeigt den Weg durch den Dortmunder Bildungsdschungel.

Sekundarstufe I

Informieren Sie sich zu den weiterführenden Schule in Dortmund. Hier finden Sie Informationen zu Schulformen, Ganztagsangeboten und finanzieller Unterstützung.

Grundschule

Erfahren Sie mehr zu den Themen Anmeldung an Grundschulen, Schulpflicht und Betreuung von Grundschulkindern. Außerdem erhalten Sie erste Informationen zu finanziellen Unterstützungsangeboten.

Schulstraße

Eine Übersicht des Projekts Schulstraße vom Tiefbauamt Dortmund.

LernDort

LernDort ist die Plattform für außerschulische Bildungsangebote in Dortmund. Hier finden Pädagog*innen und alle Interessierten schnell das passende Lernangebot zum Lernen außerhalb von Schule und Kita.

Neu zugereiste Schüler*innen

Neu zugewanderte Schüler*innen und ihre Familien erhalten in Dortmund umfassende Unterstützung bei der Anmeldung an der passenden Schule. Das Dienstleistungszentrum Bildung (DLZB) bieten pädagogische Beratung zu den Fragen rund um den Schulbesuch sowie verschiedene Unterstützungsangebote.