Dienstleistungszentrum Bildung
Sekundarstufe II / Berufskolleg
Bewerbungszeiten für das Schuljahr 2025/26
- Bewerbungszeitraum für Berufskollegs und die gymnasiale Oberstufe: 07.02.-28.02.2025
- Eine Aufnahmeentscheidung wird bis zum 28.03.2025 mitgeteilt.
Zweite Bewerbungsphase für alle, die keinen Schulplatz erhalten haben:
- Bewerbungszeitraum für einen Schulplatz am Berufskolleg: 28.04.-16.05.2025
- Bewerbungszeitraum für die gymnasiale Oberstufe: 28.04.-04.07.2025
Anmeldezeitraum für Berufsschulen, duale Ausbildung
- Zur Berufsschule kann vom 07.02.-31.10.2025 angemeldet werden.
Weitere Inforamtionen stehen auf
Finanzielle Unterstützung
Fahrtkosten / DeutschlandTicket Schule
Schüler*innen bekommen die Schülerfahrtkosten erstattet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten des Fachbereich Schule.
Weitere Informationen:
Leistungen nach dem BuT (Bildungs- und Teilhabepaket)
Die Bundesregierung hat ein Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen, das Kindern und Jugendlichen, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, bessere Lebens- und Entwicklungschancen bieten soll.
Seit 2011 erhalten diese Kinder und Jugendliche zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe. Hierzu zählen:
- Schulbedarf
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- eintägige und mehrtägige Ausflüge für Kitakinder
- Schülerbeförderungskosten
- Lernförderung
- Zuschuss zum Mittagessen für Schüler*innen und Kinder aus Tageseinrichtungen
- soziale und kulturelle Teilhabe
Die Bearbeitung der Leistungsanträge und Bewilligung der Leistungen übernimmt das Sozialamt.
BAföG für Schülerinnen und Schüler
Einige schulische Ausbildungen können über das sogenannte BAföG für Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Ob eine Förderung in Frage kommt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Schüler-BAföG wird beim Sozialamt beantragt.
Schulformen
Gesamtschulen
Gesamtschulen sind Schulen der Sekundarstufe I und II. Es sind fast immer Ganztagsschulen, an denen alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden können (Erster Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe). Gesamtschulen vermitteln eine vertiefte allgemeine Bildung und qualifizieren sowohl für ein Studium als auch für ein berufliche Ausbildung.
In der Sekundarstufe II können die allgemeine Hochschulreife und der schulische Teil der Fachhochschulreife erreicht werden. In der Gesamtschule werden die Entscheidungen über die Schullaufbahn möglichst lange offen gehalten. Die Schüler*innen werden in den Klassen 5 – 9 unabhängig von ihren Leistungen automatisch versetzt.´
Gymnasien
Gymnasien sind Schulen, an denen alle Abschlüsse der Sekundarstufe I gemacht werden können. In der Regel wird die Allgemeine Hochschulreife angestrebt. Gymnasien vermitteln eine vertiefte allgemeine Bildung und qualifizieren sowohl für ein Studium als auch für eine berufliche Ausbildung.Die Schulzeit umfasst in der Sekundarstufe I insgesamt die Klassen 5-9 im achtjährigen Bildungsgang und die Klassen 5-10 im neunjährigen Bildungsgang. Daran schließt die 3-jährige Oberstufe an. In den meisten Gymnasien umfasst die Sekundarstufe I sechs Schuljahre. Gymnasien bieten einen durchgängigen Bildungsweg nach der Erprobungsstufe (Klasse 5/6).
Berufskollegs
Berufskollegs sind Schulen der Sekundarstufe II, an denen berufliche Qualifikationen und alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse erworben werden können. Das System der Berufskollegs besteht aus verschiedenen Bildungsgängen, die in unterschiedliche Berufsfelder unterteilt sind.
Berufskollegs zeichnen sich insbesondere darüber aus, dass Schüler*innen hier die Möglichkeit haben, ihre Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Neigungen zu vertiefen und zu erweitern.
(Berufsschulpflicht)
Schulpflicht in der Sekundarstufe II

Nach der allgemeinen Schulpflicht schließt sich in Nordrhein-Westfalen die Schulpflicht in der Sekundarstufe II an. Bis zum Ende des Schuljahres, in dem Schüler*innen das 18. Lebensjahr vollenden, sind sie weiterhin berufsschulpflichtig.
Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II kann folgendermaßen erfüllt werden:
- Aufnahme einer Ausbildung/Lehre
Wer vor dem 21. Lebensjahr seine Ausbildung beginnt, ist bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig. - Besuch einer Schule
- Besuch der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder einer Privatschule
Besuch eines Berufskollegs. - Besuch einer Weiterbildungseinrichtung (z.B. die Abendrealschule).
- Besuch der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder einer Privatschule
- Teilnahme an einer Maßnahme zur Berufsvorbereitung der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters
Auch beim Freiwilligen Sozialen Jahr ruht die Schulpflicht in der Sekundarstufe II.
Sie haben Fragen zur Schulpflicht in der Sekundarstufe II?
Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an.
Berufsorientierung
Berufsorientierung hilft Jugendlichen, am Ende ihrer Schulzeit eine Entscheidung für ihren weiteren beruflichen Werdegang zu treffen.
Sie sollen in der Schule und auch außerhalb, vielfältige Möglichkeiten bekommen, ihre Stärken und Interessen zu erkunden und Betriebe praktisch kennen zu lernen.
Berufsorientierung findet in der Regel ab der 8. Jahrgangsstufe statt.
Alle Dortmunder Schulen bieten ihren Schüler*innen ein breites Angebot in der Berufsorientierung.
Mehr Informationen finden Sie auch über das Regionale Bildungsbüro.
Kontakte
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Netzwerk- und Gremienarbeit bei MIA-DO-KI: Wir bemühen uns um eine effektive Integration und mehr Vielfalt in Dortmund.
Online-Einführung in die Literatursuche für die Haus- oder Facharbeit
Erfahren Sie alles über lokale Netzwerke und Initiativen, die sich auf Studium, Wissenschaft und Forschung fokussieren.
Das Institut für Zeitungsforschung ist eine Lehr- und Forschungsstätte, das sich heute als aktiver Partner in der Medien- und Kommunikationsforschung positioniert.
Informationen rund um den Bibliotheksausweis der Stadt- und Landesbibliothek.
Hier erhalten Sie Informationen zum Aufbau der Sekundarstufe II in NRW, zur Schulanmeldung über SchülerOnline und weitere nützliche Informationen zum Besuch der Sekundarstufe II. Zum Beispiel zu finanzieller Unterstützung.
Informationen und Kontaktaufnahmemöglichkeiten zur Schulpsychologischen Beratungsstelle Dortmund.
Informationen über Programme im Bereich der Sprachbildung in der Stadt Dortmund
Der Verein "Freunde der StLB" und das Engagement der Vereinsmitglieder.
Eine Übersicht zur Weiterbildung Stadtbauoberinspektor*in, im Fachgebiet Bauaufsicht im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt bei der Stadt Dortmund
Informationen zu Ernährung und Bewegung bei Kindern und Jugendlichen in Dortmund
Informationen zur Stadtteilbibliothek Aplerbeck.
Hier erhalten Sie Informationen zur Weiterbildung zur*zum Umweltoberinspektor*in (m/w/d) bei der Stadt Dortmund.
Hier finden Sie Informationen zu den Schülerfahrtkosten in Dortmund.
Serviceangebote für Schulen: Von der Primarstufe bis zur Sekundarstufe II: