Dienstleistungszentrum Bildung
(reguläres Einschulungsverfahren)
Im September informiert das Schulverwaltungsamt die Erziehungsberechtigten von schulpflichtig werdenden Kindern schriftlich über die vorzunehmende Einschulung.
Mit diesem Schreiben erhalten die Erziehungsberechtigten einen Anmeldebogen, mit dem sie das Kind an einer Grundschule anmelden können. Die Erziehungsberechtigten können die Grundschule für ihr Kind frei wählen. Ein Aufnahmeanspruch besteht aber nur für die nächstgelegene Grundschule im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Die Anmeldung ist nur an einer Grundschule möglich.
Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes trifft die Schulleitung, wenn das stadtweite Anmeldeverfahren abgeschlossen ist. Die Schulleitungen informieren die Erziehungsberechtigten.
Das Gesundheitsamt lädt die Kinder zur schulärztlichen Untersuchung ein.
Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten können Kinder auch vorzeitig eingeschult werden, wenn sie "schulfähig" sind. Fragen hierzu können in einem Beratungsgespräch mit der Schulleitung geklärt werden.
Dortmunder Grundschulen und einige weiterführende Schulen haben zur Betreuung der Kinder den offenen Ganztag eingeführt.
Nach der Schulzeit werden Essen, Hausaufgabenbetreuung, Fördermaßnahmen und Spielzeit für die Kinder angeboten.
Plätze für die Ganztagsbetreuung sind zuerst den Berufstätigen vorbehalten oder werden für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf eingesetzt.
Die Betreuung findet meist in den Räumen der Schule statt.
Ansprechpartnerin für den offenen Ganztag ist die jeweilige Schule.
In der Primarstufe (Grundschule) und der Sekundarstufe I (weiterführende Schule) besteht die Pflicht zum Besuch einer Vollzeitschule.
Für die anschließende Berufsschulpflicht kann entweder die Sekundarstufe II an einem Berufskolleg, einer Gesamtschule oder einem Gymnasium besucht werden, eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB) gemacht oder eine Ausbildung absolviert werden.
Die Schulpflicht umfasst insgesamt 10 Schulbesuchsjahre. In der Primarstufe (Grundschule) und der Sekundarstufe I (weiterführende Schule) die Pflicht zum Besuch einer Vollzeitschule und in der Sekundarstufe II (Berufsschulpflicht) die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsgangs des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II.
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Schulpflicht zum Schuljahr |
Schulpflicht = geboren von bis |
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2024/25 | 01.10.2017 - 30.09.2018 |
2025/26 | 01.10.2018 - 30.09.2019 |
2026/27 | 01.10.2019 - 30.09.2020 |
2027/28 | 01.10.2020 - 30.09.2021 |
2028/29 | 01.10.2021 - 30.09.2022 |
2029/30 | 01.10.2022 - 30.09.2023 |
Fahrtkosten / SchokoTicket
Leistungen nach dem BuT (Bildungs- undTeilhabepaket)
SchokoTicket
Schüler*innen bekommen die Schülerfahrtkosten erstattet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten des Fachbereich Schule.
Weitere Informationen:
Leistungen nach dem BuT (Bildungs- undTeilhabepaket)
Die Bundesregierung hat ein Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen, das Kindern und Jugendlichen, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, bessere Lebens- und Entwicklungschancen bieten soll.
Seit 2011 erhalten diese Kinder und Jugendliche zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe. Hierzu zählen:
Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernen zusammen mit Kindern und Jugendlichen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in einer allgemeinbildende Schule.
In der Regel unterstützt eine Lehrkraft für Sonderpädagogik den Unterricht. Die zuständige Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf Grundlage eines erstellten Gutachtens für jede Schülerin und jeden Schüler individuell über Art und Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs und auch über den geeigneten Förderort.
Eine Übersicht über alle Grundschulen in Dortmund erhalten Sie im Schulatlas.
Hier erhalten Sie Informationen über Services zu Bildung und Förderung für Kinder und Jugendliche in der Stadt Dortmund.
Themen aus dem Bereich "Bildung und Förderung für Kinder- und Jugendliche".
Kontaktdaten vom Jugendamt der Stadt Dortmund für den Fachbereich Kinder- und Jugendförderung.
Der HSU ist ein freiwilliges Angebot für mehrsprachig aufwachsende Schüler*innen, die min. Grundkenntnisse in der jeweiligen Herkunftssprache haben.
In Dortmund fördert die Schulsozialarbeit Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche durch bedarfsgerechte Unterstützung an 92 Schulen.
Entdecken Sie außergewöhnlichen Unterricht im Museum: Steinzeit, Antike, Mittelalter, Kunst und mehr. Individuelle Anpassung für Ihre Schulklassen.
Das Beratungshaus Inklusion bietet kostenlose Beratung und Unterstützung zu inklusiver Förderung für Lehrkräfte, Eltern und mehr.
Informationen zur Einschulung in die fünfte Klasse und das Anmeldeverfahren mittels des Zeugnis der vierten Klasse bei den verschiedenen Schulformen.
Erfahren Sie alles über das Einschulungsverfahren in Dortmund, Anmeldeformulare, Schulwahl, Gesundheitsprüfung und Kontakte
Hier finden Sie Informationen über Schüleranmeldung für Berufskolleg, Berufsschule und Oberstufe auf Schulbewerbung.de.
LernDort: Plattform für Bildungsangebote in Dortmund. Filter nach Interessen. Zukunftsfinder.de: Unterstützt Jugendliche beim Übergang Schule-Arbeit.
Informationen über jegliche Schulformen in Dortmund und den Schulatlas.
Hier finden Sie Beratung für neu zugewanderte Schüler*innen. Wir vermitteln Schulplätze, bieten pädagogische Unterstützung und Deutschförderung.
Hier finden Sie Informationen zur Anmeldung, offenen Ganztagsschulen und der Schulpflicht, sowie finanzieller Unterstützungen für Grundschüler*innen.
Hier finden Sie alle nötigen Informationen zur Sekundarstufe 1.
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