Anmeldung zur Schule & Fahrtkosten
Einschulung
Im September informiert das Schulverwaltungsamt die Erziehungsberechtigten schriftlich über die vorzunehmende Einschulng. Mit dem Schreiben zur Einschulung erhalten die Erziehungsberechtigten einen Anmeldebogen, mit dem sie das Kind an einer Grundschule anmelden können. Die Erziehungsberechtigten können die Grundschule für ihr Kind frei wählen. Ein Aufnahmeanspruch besteht aber nur für die nächstgelegene Grundschule im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Die Anmeldung ist nur an einer Grundschule möglich.
Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes trifft die Schulleitung, wenn das stadtweite Anmeldeverfahren abgeschlossen ist. Die Schulleitungen informieren die Erziehungsberechtigten.
Das Gesundheitsamt lädt die Kinder zur schulärztlichen Untersuchung ein.
Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten können Kinder auch vorzeitig eingeschult werden, wenn sie "schulfähig" sind. Fragen hierzu können in einem Beratungsgespräch mit der Schulleitung geklärt werden.
Ansprechpartner*innen in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Einschulung Ihres Kindes ergeben, sind die Schulleitungen der jeweiligen Grundschule. Die Schulleiterin oder der Schulleiter wird Sie beraten und Ihnen weiterhelfen.
Hier finden Sie eine Übersicht über die
Außerdem können Sie sich im Schulatlas über die Dortmunder Grundschulen informieren.
Allgemeine Fragen zum Einschulungsverfahren können Sie auch gerne an einschulung@stadtdo.de senden.
Informationen für Erziehungsberechtigte
Hier finden diejenigen Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum Schuljahr 2025/26 keinen Schulplatz an einer Grundschule der Nordstadt erhalten haben, Informationsschreiben in verschiedenen Sprachen
Anmeldebogen zum Download
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