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Gesundheitsamt

Gesundheitsangebote für Erwachsene

Prostituiertenschutzgesetz

Personen, die einer Tätigkeit als Prostituierte*r nachgehen, benötigen zur Ausübung der Prostitution (Sexarbeit) vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (blaue Karte, § 10 Absatz 3 ProstSchG).

Die gesundheitliche Beratung ist jährlich, für unter 21-Jährige halbjährlich, zu wiederholen. Sie dient dazu, allen Prostituierten Zugang zu Informationen zum Gesundheitsschutz zu ermöglichen - unabhängig von Art, Dauer und Ort der Tätigkeit.

Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz

Prostitution: Betriebserlaubnis

Für die Ausübung einer Prostitutionstätigkeit sind spezielle Anzeigen und Erlaubnisse notwendig. Links zu den Online-Anträgen finden Sie hier.

Online-Service

Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Die Gesundheitsberatung dient dazu, den in der Prostitution tätigen Personenkreis den Zugang zu Information zum Gesundheitsschutz zu ermöglichen.

Online-Service

Prostitution

Informationen zu Prostitutionsangelegenheiten des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund.

Vergnügungssteuer für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügen und das Angebot sexueller Handlungen (Sexsteuer)

Vergnügungssteuer: Gilt für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügen & das Angebot sexueller Handlungen (Sexsteuer). Details – hier.

Hilfen für Frauen in Notlagen

In Notlage aufgrund von Gewalt oder Prostitution? Wir bieten Unterstützung. Erfahren Sie mehr über mögliche Hilfen und finanzielle Ansprüche – hier.

Stadt Dortmund - Gesundheitsberatung

Anschrift und Erreichbarkeit

Für persönliche Anfragen oder für eine Terminvereinbarung können Sie uns per E-Mail oder telefonisch erreichen.

Telefonsprechzeiten
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis

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Für Frauen mit fehlendem bzw. ungeklärtem Krankenversicherungsschutz bieten wir eine gynäkologische Sprechstunde an.

Prostituiertenschutzgesetz

Prostituierte benötigen zur Ausübung der Prostitution (Sexarbeit) eine Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (blaue Karte).

Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde im Gesundheitsamt berät und unterstützt in rechtlichen Betreuungsangelegenheiten, Vorsorgevollmachten und Berufsbetreuung.