Gesundheitsangebote für Erwachsene
Prostituiertenschutzgesetz
Wer in der Prostituition arbeiten möchte, muss vorher eine Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (§ 10 Abs. 3 ProstSchG) machen. Über die Beratung gibt es einen Nachweis – den nennt man auch „blaue Karte“. Damit kann die Tätigkeit beim Ordnungsmat angemeldet werden.
Die Beratung ist jährlich, bei unter 21-Jährigen alle sechs Monate, zu wiederholen. Sie soll sicherstellen, dass alle Sexarbeiter*innen wichtige Infos zum Gesundheitsschutz bekommen – egal, wie, wo oder wie lange sie arbeiten.
Fragen und Antworten zur Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Was ist das Prostituiertenschutzgesetz?
Seit dem 1. Juli 2017 gilt das Prostituiertenschutzgesetz. Das Gesetz soll Menschen in der Prostitution besser schützen. Es soll helfen, gegen Kriminalität wie Menschenhandel und Gewalt vorzugehen.
Das Gesetz schreibt unter anderem vor, dass Menschen, die in der Prostitution arbeiten wollen, eine Gesundheitsberatung machen müssen. Die Gesundheitsberatung soll sicherstellen, dass alle Menschen, die in der Prostitution arbeiten oder arbeiten möchten, wichtige Informationen zum Schutz ihrer Gesundheit bekommen.
Was muss ich tun, wenn ich vorhabe, in der Prostitution zu arbeiten?
1. Sie müssen vor Beginn der Arbeit und danach einmal im Jahr (unter 21-Jährige alle sechs Monate) zu einer Gesundheitsberatung beim Gesundheitsamt gehen. Bitte melden Sie sich für die Beratung an:
2. Sie müssen sich beim Ordnungsamt anmelden.
Was passiert bei der Gesundheitsberatung?
- Man bekommt wichtige Infos zum Schutz der eigenen Gesundheit. Zum Beispiel zu Themen wie den Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten, Schwangerschaft und Mutterschutz, Risiken durch Drogen sowie mögliche Gefahren wie Zwang und Ausbeutung.
- Die Inhalte der Beratung richten sich nach der persönlichen Situation der Person, die beraten wird.
- Die Beratung ist kostenlos.
- Wenn nötig, wird ein*e Dolmetscher*in organisiert.
- Nach dem Gespräch erhält man einen Nachweis, dass man beraten wurde ("blaue Karte").
Wir haben dazu, wie die Beratung abläuft, einen Podcast mit Hülya Topal gemacht:
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Bitte bringen Sie zur Beratung mit:
- Lichtbildausweis
- Nachweis über bereits durchgeführte Beratungen (blaue Karte) wenn vorhanden
Welche Fristen muss ich einhalten?
Die Bescheinigung über die Gesundheitsberatung gilt ein Jahr lang, bei Personen unter 21 Jahren nur sechs Monate. Die Beratung dauert etwa eine Stunde.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Wir dürfen Sie nur beraten, wenn Sie volljährig sind - also mindestens 18 Jahre alt.
Welche rechtliche Grundlage gilt für die Beratung?
Rechtsgrundlage ist §10 Abs. 3 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG).
Kann ich eine Aliasbescheinigung bekommen (Bescheinigung auf einen anderen Namen)?
Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung wird auf ihren richtigen Vor- und Nachnamen ausgestellt. Das muss sein, damit Sie sie beim Ordnungsamt für die Anmeldung vorlegen können.
Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung müssen Sie auch bei der Arbeit bei sich tragen. Wenn Sie nicht möchten, dass auf der Bescheinigung, die Sie bei der Arbeit bei sich tragen, ihr richtige Name steht, können Sie eine zusätzliche Bescheinigung mit einem Aliasnamen bekommen.
Der Aliasname auf der Gesundheitsbescheinigung und der auf der Anmeldebescheinigung muss derselbe sein. Bei der ersten Anmeldung muss man mit der Alias-Anmeldebescheinigung nochmals zur Gesundheitsbehörde gehen, damit dort eine Bescheinigung auf den ausgesuchten Aliasnamen ausgestellt werden kann.
Was muss ich über die Anmeldung sonst noch wissen?
Wer in der Prostitution arbeiten möchte, muss sich vor Beginn bei der zuständigen Behörde anmelden. Das erfolgt persönlich in einem vertraulichen Beratungsgespräch, bei dem auch über Rechte, Pflichten und Hilfsangebote informiert wird. Bei Sprachproblemen kann ein*e Dolmetscher*in helfen.
Wo anmelden? Die zuständige Behörde hängt vom Bundesland ab – Infos gibt es bei Bürgerbüros, Gesundheitsämtern oder online auf den Seiten der Städte und Gemeinden.
Gültigkeit der Anmeldung Die Anmeldung gilt grundsätzlich deutschlandweit, sodass man flexibel an verschiedenen Orten arbeiten kann. In manchen Bundesländern ist jedoch eine separate Anmeldung nötig – dann erhält man eine eigene Bescheinigung, die nur dort gilt.
Arbeitsorte angeben Man meldet sich dort an, wo man hauptsächlich arbeiten möchte. Bei mehreren gleich wichtigen Arbeitsorten kann man selbst wählen. Diese Orte werden in der Bescheinigung eingetragen und können später ergänzt werden.
Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz
Stadt Dortmund - Gesundheitsberatung
Anschrift und ErreichbarkeitFür persönliche Anfragen oder für eine Terminvereinbarung können Sie uns per E-Mail oder telefonisch erreichen.
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Mittwochbis
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Donnerstagbis
Für die Ausübung einer Prostitutionstätigkeit sind spezielle Anzeigen und Erlaubnisse notwendig. Links zu den Online-Anträgen finden Sie hier.
Online-Service
Die Gesundheitsberatung dient dazu, den in der Prostitution tätigen Personenkreis den Zugang zu Information zum Gesundheitsschutz zu ermöglichen.
Online-Service
Informationen zu Prostitutionsangelegenheiten des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund.
Vergnügungssteuer: Gilt für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügen & das Angebot sexueller Handlungen (Sexsteuer). Details – hier.
In Notlage aufgrund von Gewalt oder Prostitution? Wir bieten Unterstützung. Erfahren Sie mehr über mögliche Hilfen und finanzielle Ansprüche – hier.
Die Betreuungsbehörde im Gesundheitsamt berät und unterstützt in rechtlichen Betreuungsangelegenheiten, Vorsorgevollmachten und Berufsbetreuung.
Das Dortmunder Netzwerk Essstörungen trägt Informationen zu Hilfsangeboten zusammen macht sie transparent.
Arzneimittelüberwachung und Betäubungsmittelwesen. Expertise im Gesundheitsbereich für sichere Anwendung von Medikamenten und Betäubungsmitteln.
Prostituierte benötigen zur Ausübung der Prostitution (Sexarbeit) eine Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (blaue Karte).
Eine Übersicht zur Kampagne zum Thema Medikationsplan. Eine Kooperation des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund, der Apothekenkammer und der KVWL.
Eine amtsärztliche Begutachtung im Gesundheitsamt kann aus verschiedenen Anlässen notwendig sein. Gesundheitsprüfung für Behörden, Gerichte und mehr.
Für Frauen mit fehlendem bzw. ungeklärtem Krankenversicherungsschutz bieten wir eine gynäkologische Sprechstunde an.
Das Gesundheitsamt Dortmund führt Abschlussprüfungen in Gesundheitsberufen durch und erteilt Berufserlaubnisse.
Alles über die Prüfung und Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation für Heilpraktiker*innen in Dortmund. Online-Antrag verfügbar.
Vertrauliche, kostenlose und anonyme Beratung zu sexueller Gesundheit sowie Tests zu sexuell übertragbaren Infektionen