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Gesundheitsangebote für Erwachsene

Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Alle Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben wollen, müssen seit dem 1. Juli 2017 vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen (§ 10 Absatz 3 ProstSchG). Die gesundheitliche Beratung ist jährlich, für unter 21-Jährige halbjährlich, zu wiederholen.

Die Gesundheitsberatung dient dazu, allen Prostituierten Zugang zu Informationen zum Gesundheitsschutz zu ermöglichen - unabhängig von Art, Dauer und Ort der Tätigkeit.

Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz

Informationen der Bezirksregierung Düsseldorf
Informationen und FAQ des Bundes
Schutz von Prostituierten, Land NRW

Stadt Dortmund - Gesundheitsberatung

Anschrift und Erreichbarkeit

Für persönliche Anfragen oder für eine Terminvereinbarung können Sie uns per E-Mail oder telefonisch erreichen.

Öffnungszeiten:
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis

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