Gesundheitsangebote für Erwachsene
Eine amtsärztliche Begutachtung im Gesundheitsamt kann aus unterschiedlichen Anlässen notwendig sein. Der sozialmedizinische Dienst führt die Begutachtungen von Einzelpersonen im Auftrag von beispielsweise Behörden, Gerichten, öffentlich-rechtlichen Institutionen und vergleichbaren Einrichtungen durch. Die Begutachtung erfolgt dabei nach gesetzlichen Vorschriften.
Der sozialmedizinische Dienst ist zuständig für Personen, die
Amtsärztliche Gutachten werden zu den verschiedensten Fragestellungen erstellt.
Zum Beispiel
Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung werden gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen im Allgemeinen und in besonderen Lebenslagen im Auftrag des örtlichen, aber auch des überörtlichen Sozialhilfeträgers festgestellt.
Unsere Ärzt*innen sind im Hinblick auf ihre Tätigkeit in der Begutachtung speziell qualifiziert. Unterstützt werden sie von mehreren medizinischen Assistent*tinnen.
Im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung erfragen wir die gesundheitliche Vorgeschichte und die bestehenden Beschwerden und erheben einen aktuellen körperlichen und psychischen Befund. Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch Krankenhäuser, niedergelassene Ärzt*innen oder andere Therapeut*innen werten wir aus. Im Einzelfall veranlassen wir zusätzliche fachärztliche Untersuchungen.
Wir verstehen uns als Dienstleistende. Teilweise werden wir auf der Grundlage von Servicevereinbarungen über Leistungs- und Qualitätsziele tätig. Zur Qualitätssicherung dienen ein Handbuch mit Begutachtungsstandards sowie der regelmäßige überregionale Erfahrungsaustausch mit anderen amtsärztlichen Begutachtungsstellen.
Abhängig von den gesetzlichen Vorschriften bzw. der Fragestellung erhält der*die Auftraggebende der Begutachtung ein sogenanntes Gesundheitszeugnis, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.
In aller Regel benötigen wir einen schriftlichen Untersuchungsauftrag des entsprechenden Auftraggebers.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Begutachtung sind zum Beispiel die Beihilfeverordnung, das Bundes- und Landesbeamtengesetz, das Sozialgesetzbuch II und XII, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und andere.
Für Bescheinigungen z.B. über Kurmaßnahmen, die als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden sollen, können betroffene Personen sich direkt an uns wenden. Auch für Zeugnisse zur Prüfungsunfähigkeit können sich Betroffene unmittelbar an das Gesundheitsamt wenden. Wichtig: Begeben Sie sich im Falle der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit unmittelbar, noch am Prüfungstag, zu ihrem Hausarzt*ihrer Hausärztin in Behandlung. Sie erhalten dort ein Attest zur amtsärztlichen Untersuchung, das Sie bitte mitbringen.
Bitte bringen Sie mit:
Kinderärztliche Gutachten werden im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erstellt.
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Services Sozialamt
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Kontaktinformationen des Sozialamts der Stadt Dortmund.
Informationen zum Schwerbehindertenrecht des Gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen erhalten Sie hier.
Wir informieren über die versorgungsärztliche Begutachtung nach dem Sozialgesetzbuch 9 – Rehabilitation & Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Seniorenbüros in Dortmund: Kostenlose Beratung & Hilfe für ältere Menschen und pflegende Angehörige in allen Stadtbezirken.
Veröffentlichung von Ergebnisberichten nach § 14 Abs. 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) von Einrichtungen in Dortmund
Der Dortmunder Wegweiser Pflege bietet Ihnen eine umfassende Übersicht an ambulanten Diensten & Pflegeeinrichtungen. Kontaktdetails finden Sie hier.
Von Vorträgen bis Tanz bieten Dortmunds städtische Begegnungszentren vielseitige Aktivitäten für Senior*innen. Alle Standorte sind barrierefrei.
Wilhelm-Hansmann-Haus (WHH): Treffpunkt, Beratung & Kultur für Senior*innen in zentraler Lage Dortmunds. Über 40 Jahre Begegnung und Unterstützung.
Beratung für zukünftige Altenhilfe und Pflegeprojekte. Expert*innen diskutieren Versorgungsbedarf und Bauvorhaben in Dortmund. Mehr erfahren.
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