Inklusionsbeauftragte der Stadt Dortmund
Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK
Die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert vor dem Hintergrund spezieller Bedürfnisse und Lebenslagen die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderung. Der Dortmunder Inklusionsplan 2020 legt die UN-BRK zu Grunde und definiert Behinderungen wie folgt: "Behinderungen sind demnach nicht im Menschen selbst verortet. Sie können vielmehr beispielsweise das Resultat einer nicht barrierefreien Umwelt, ressort- und trägerübergreifender Fehlplanungen der Angebote und Leistungen oder einer diskriminierenden und exkludierenden Gesellschaft sein" (S.10).
Ziel der UN-BRK ist es, dass alle Menschen in allen Lebensbereichen (Erziehung und Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Wohnen, Kultur/ Sport/ Freizeit, Gesundheit und Pflege, Schutz der Persönlichkeitsrechte, Partizipation und Interessenvertretung, Mobilität und Barrierefreiheit sowie barrierefreie Kommunikation und Information) selbstbestimmt und gleichberechtigt (zusammen-) leben.
Allgemeine Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention sind (s. Artikel 3 UN-BRK):
- Achtung der Würde, Autonomie, Selbstbestimmung
- Nichtdiskriminierung
- volle Teilhabe und Einbeziehung in die Gesellschaft
- Achtung der Unterschiedlichkeit und Akzeptanz der Vielfalt
- Chancengleichheit
- Barrierefreiheit
- Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Achtung vor sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderung und Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.
Weitere Informationen
Stadt Dortmund - Inklusionsbeauftragte
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Inklusionsbeauftragte Lisa Stiller
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