Inklusionsbeauftragte der Stadt Dortmund
Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK
Die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert vor dem Hintergrund spezieller Bedürfnisse und Lebenslagen die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderung. Der Dortmunder Inklusionsplan 2020 legt die UN-BRK zu Grunde und definiert Behinderungen wie folgt: "Behinderungen sind demnach nicht im Menschen selbst verortet. Sie können vielmehr beispielsweise das Resultat einer nicht barrierefreien Umwelt, ressort- und trägerübergreifender Fehlplanungen der Angebote und Leistungen oder einer diskriminierenden und exkludierenden Gesellschaft sein" (S.10).
Ziel der UN-BRK ist es, dass alle Menschen in allen Lebensbereichen (Erziehung und Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Wohnen, Kultur/ Sport/ Freizeit, Gesundheit und Pflege, Schutz der Persönlichkeitsrechte, Partizipation und Interessenvertretung, Mobilität und Barrierefreiheit sowie barrierefreie Kommunikation und Information) selbstbestimmt und gleichberechtigt (zusammen-) leben.
Allgemeine Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention sind (s. Artikel 3 UN-BRK):
- Achtung der Würde, Autonomie, Selbstbestimmung
- Nichtdiskriminierung
- volle Teilhabe und Einbeziehung in die Gesellschaft
- Achtung der Unterschiedlichkeit und Akzeptanz der Vielfalt
- Chancengleichheit
- Barrierefreiheit
- Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Achtung vor sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderung und Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.
Weitere Informationen
Stadt Dortmund - Inklusionsbeauftragte
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Inklusionsbeauftragte Lisa Stiller
UK oder AAC (Alternative and Augmentative Communication) ist im weiteren Sinne eine behindertenpädagogische Konzeption.
Die Schwerbehindertenvertretung für Lehrkräfte in dortmunder Grundschulen. Informationen zur Beratung, Unterstützung bei Gesundheit, Anträgen & mehr.
Informationen über Hilfen für schwerbehinderte Menschen in Dortmund und ihre Arbeitgeber*innen.
Die Grundlage für den Prozess des Übergangs von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bildet die Bezirksregierung Arnsberg
Alle zwei Jahre berichtete die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht
Kinder mit einem besonderen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz an einer allgemeinen Schule.
Alle zwei Jahre berichtet die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht
Eine Übersicht zur Koordinierungsstelle Einsamkeit der Stadt Dortmund
Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Die Teilnahme am Gemeinsamen Lernen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gilt auch für die Sekundarstufe II.
Im ersten Halbjahr der 4. Klasse berät die Grundschule Sie über Schulen des Gemeinsamen Lernens sowie Förderschulen in der Sekundarstufe I.
Erfahren Sie mehr zur Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK und den Grundsätzen für ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes (Zusammen)Leben.
Erfahren Sie mehr zu den Themen, die in den Aufgabenbereich der Inklusionsbeauftragten der Stadt Dortmund fallen.
Veröffentlichung von Ergebnisberichten nach § 14 Abs. 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) von Einrichtungen in Dortmund
Informationen zu Schulabschlüssen für Schüler*innen im Förderschwerpunkt Lernen.