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Inklusionsbeauftragte der Stadt Dortmund

Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK

Die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert vor dem Hintergrund spezieller Bedürfnisse und Lebenslagen die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderung. Ziel der UN-BRK ist es, dass alle Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen (Erziehung und Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Wohnen, Kultur/ Sport/ Freizeit, Gesundheit und Pflege, Schutz der Persönlichkeitsrechte, Partizipation und Interessenvertretung, Mobilität und Barrierefreiheit sowie barrierefreie Kommunikation und Information) selbstbestimmt und gleichberechtigt (zusammen-) leben.
Allgemeine Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention sind (s. Artikel 3 UN-BRK):

  • Achtung der Würde, Autonomie, Selbstbestimmung
  • Nichtdiskriminierung
  • volle Teilhabe und Einbeziehung in die Gesellschaft
  • Achtung der Unterschiedlichkeit und Akzeptanz der Vielfalt
  • Chancengleichheit
  • Barrierefreiheit
  • Gleichberechtigung von Mann und Frau
  • Achtung vor sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderung und Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.




Weitere Informationen

Inklusionsbeauftragte

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44135 Dortmund

Inklusionsbeauftragte Mareike Schimmelpfennig

Mehr zum Thema

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Services Sozialamt

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Themen des Sozialamtes der Stadt Dortmund

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Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes

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Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund

Kontakt

Kontaktinformationen des Bereichs Geflüchtete in Dortmund im Dortmunder Sozialamt

Kontakt

Kontaktinformationen des Sozialamts der Stadt Dortmund.

Menschen mit Behinderung im Beruf

Informationen über Hilfen für schwerbehinderte Menschen in Dortmund und ihre Arbeitgeber*innen.

Schwerbehindertenrecht

Informationen zum Schwerbehindertenrecht des Gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen erhalten Sie hier.

Ärztlicher Dienst

Wir informieren über die versorgungsärztliche Begutachtung nach dem Sozialgesetzbuch 9 – Rehabilitation & Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Prüfungsberichte der Heimaufsicht

Veröffentlichung von Ergebnisberichten nach § 14 Abs. 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) von Einrichtungen in Dortmund

Beratungshaus Inklusion Dortmund

Das Beratungshaus Inklusion bietet kostenlose Beratung und Unterstützung zu inklusiver Förderung für Lehrkräfte, Eltern und mehr.

Spezielle Hilfen für Kinder

Informationen über spezielle Hilfen für Kinder in Dortmund

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Hier finden Sie eine Übersicht der Themen der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund.

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Hier finden Sie eine Übersicht zu den Services der Inklusionsbeauftragten der Stadt Dortmund.

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Erfahren Sie mehr zu den Themen, die in den Aufgabenbereich der Inklusionsbeauftragten der Stadt Dortmund fallen.

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