Masterplan Migration/Integration
Masterplanprozess ab 2005
In dem Jahr 2005 hat die Integrationspolitik für die Erstellung eines städtischen "Masterplans Migration/Integration" eine inhaltliche Weichentstellung vollzogen.
Denn dies bedeutet, dass Integration nun zu einem wichtigen eigenen Handlungsfeld der Stadt Dortmund wird, das auch das Verwaltungshandeln mit einbezieht.
Der Masterplan entsteht in einem breiten Prozess unter Beteiligung der verschiedenen Verwaltungsbereiche der Stadt und der bürgerschaftlichen Akteure. Aber auch mit dem aktiven Eintritt der Stadt Dortmund in das Feld von Integration/Migration gilt weiterhin: Bürgerschaftliches Engagement und eine enge Zusammenarbeit bleiben für die Integrationsarbeit unverzichtbar.
Was den Aufbau und die Entwicklung von "Integration/Migration" als kommunales Handlungsfeld betraf, konnten seit 2006 in drei Perioden unterschieden werden:
- Erste Periode von 2006-2010: Masterplan–Prozess: Definition von "Integration" und "Leitbild", Grundlagen und Aufbau von Netzwerken
- Zweite Periode von 2010-2012: Integration/Migration wird zu einer der zentralen Querschnittsaufgaben der Stadt: Gründung der Migrations- und Integrationsagentur (MIA-DO-KI) und Orientierung an vier strategischen Handlungsfeldern*
- Dritte Periode ab 2013: MIA-DO und die Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) werden Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI): Ausbau der Querschnittsarbeit, Verstetigung, Vom Aufbau zur Daueraufgabe
Die vier strategischen Handlungsfelder waren:
- Bildung: Sicherung der Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen, Verbesserung der Übergangsquoten, Nutzung von (interkulturellen) Potenzialen und Kompetenzen, Anerkennung von Interkulturalität als Qualitätsmerkmal.
- Arbeit und Unternehmen: Sicherung von Fachkräften, Hochschulabsolventinnen und -absolventen und Unterstützung interkultureller Unternehmen unter Berücksichtigung der Aspekte: Technik, Talente und Toleranz.
- Soziale Balance in den Stadtbezirken: Sicherung von Chancengerechtigkeit, Bildung von Nachbarschaften, Unterstützung des sozialen Arbeitsmarktes sowie die Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen und Integrationsakteuren in den Stadtbezirken.
- Weltoffene/Internationale Stadt: Förderung einer Anerkennungskultur, Ermöglichung einer umfangreichen gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen, Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls aller Bürgerinnen und Bürger mit Zuwanderungsgeschichte, Förderung der Partizipation und Antidiskriminierung zur Unterstützung einer global denkenden und lokal handelnden Stadtgesellschaft, in der interkulturelle Vielfalt als Chance und positive Herausforderung begriffen wird.
Die genaue Entwicklung können Sie der Ratsvorlage Masterplan Integration 2013 entnehmen.
Stadt Dortmund - MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Informationen über Programme im Bereich der Sprachbildung in der Stadt Dortmund
Informationen zum jährlichen Interkultureller Kalender (INKA) der Stadt Dortmund
Informationen zum Förderbereich des Kulturbüros in Dortmund für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Informationen zu Migrationsberatung und Jugendmigrationsdiensten in Dortmund
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Die Beratungsfachkräfte im MigraDo bieten Basis-Informationen für Neuzugewanderte an, die die Leistungen vom Jobcenter annehmen möchten.
Informationen über den Aufbau und die Entwicklung von Integration/Migration als kommunales Handlungsfeld
Informationen über strukturierte Hilfen für eine gelingende Integration, für neuzugewanderte Menschen mit Problemlagen
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Nach Anmeldung bei den Bürgerdiensten oder der Ausländerbehörde steht Ihnen unser kostenfreies mehrsprachiges Beratungsangebot zur Verfügung.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zur gesundheitlichen Versorgung im Zusammenhang mit Migrationshintergrund in Dortmund
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten