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Radverkehr

Radverkehr verstehen – Regeln für ein gutes Miteinander

Ob auf dem Rad, zu Fuß oder im Auto – ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr braucht klare Regeln und gegenseitiges Verständnis. Auf dieser Seite werden lokale Besonderheiten und wichtige Verkehrsregeln rund ums Fahrrad erklärt – einfach, praxisnah und mit Beispielen aus Dortmund. So wird das Radfahren für alle sicherer und entspannter. Neue Inhalte folgen regelmäßig!

Radwege - Wann und wie müssen sie genutzt werden?

Diese kurze Übersicht mit Beispielen aus Dortmund soll zentrale Fragen zur Benutzungspflicht von Radwegen beantworten und Klarheit im Vorschriftendickicht schaffen.

Wenn ein Radweg mit einem blauen Radweg-Schild ausgewiesen wird, muss ich ihn dann auch benutzen?

Ja! Alle Radwege, die mit einem der folgenden Schilder ausgewiesen werden, sind benutzungspflichtig und müssen im Normalfall auch benutzt werden. Das gilt, wenn der Radweg straßenbegleitend verläuft und benutzbar ist.

Ausnahme:
Der Weg ist nicht befahrbar (z. B. durch falsch parkende Autos), dann darf ausnahmsweise auf der Straße gefahren werden.

Verkehrzeichen 241, 240, 237 von links nach rechts. Sie weisen eine Benutzungspflicht für den Radverkehr aus.
Bild: AGFS - Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V.
241, 240, 237 – drei Ziffern mit Bedeutung für den Radverkehr: Sie stehen für Verkehrszeichen, die auf eine Radwegbenutzungspflicht hinweisen.
Bild: AGFS - Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V.

Was ist mit Wegen, die wie Radwege aussehen, aber nicht beschildert sind?

Die blau-weiße Radwegbeschilderung zeigt an, dass der Weg von Radfahrenden und E-Scooter-Fahrenden genutzt werden muss. Daneben gibt es auch sogenannte nicht benutzungspflichtige Radwege. Diese unterscheiden sich oft in der Oberfläche vom Gehweg, z. B. durch eine rote Färbung oder Pflasterung. Häufig sind zudem Fahrradsymbole, markierte Linien oder Pflasterstreifen aufgebracht, die den Weg in zwei Bereiche unterteilen. Solche Wege sind jedoch nicht mit einem der drei offiziellen Radweg-Schilder gekennzeichnet.

Nicht benutzungspflichtige Radwege dürfen benutzt werden, müssen es aber nicht. Radfahrende können also selbst entscheiden, ob sie lieber auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg unterwegs sein möchten.

Die Radwege entlang der Märkischen Straße, der Schützenstraße und der Evinger Straße sind in weiten Teilen nicht benutzungspflichtig. Radfahrende dürfen hier auch auf der Fahrbahn fahren.

Nicht benutzungspflichtige Radwege

Geplasterter Radweg entlang der Evinger Straße.
Evinger Straße: Die Radwege zwischen Haltestelle Fredenbaum und Abzweig Kemminghauser Straße sind nicht benutzungspflichtig. Radfahrende können zwischen Radweg und Fahrbahn wählen.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Radweg an der Kreuzung von Märkische Straße und Ernst-Melich-Straße. Zwei Radfahrende überqueren die Kreuzung.
Märkische Straße: Die Radwege entlang der Märkischen Straße sind ebenfalls nicht benutzungspflichtig. Radfahrende dürfen auf die Fahrbahn ausweichen.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Fahrradweiche in der Schützenstraße
Schützenstraße: Die Radwege zwischen der Mallinckrodtstraße und dem Beginn der Eisenbahnunterführung müssen von Radfahrenden nicht genutzt werden. Sie können auch auf der Fahrbahn fahren. Die Markierung der Fahrradweiche zeigt es an, wenn Radfahrende von der Brinkhoffstraße Richtung Norden fahren.
Geplasterter Radweg entlang der Evinger Straße.
Evinger Straße: Die Radwege zwischen Haltestelle Fredenbaum und Abzweig Kemminghauser Straße sind nicht benutzungspflichtig. Radfahrende können zwischen Radweg und Fahrbahn wählen.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Radweg an der Kreuzung von Märkische Straße und Ernst-Melich-Straße. Zwei Radfahrende überqueren die Kreuzung.
Märkische Straße: Die Radwege entlang der Märkischen Straße sind ebenfalls nicht benutzungspflichtig. Radfahrende dürfen auf die Fahrbahn ausweichen.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Fahrradweiche in der Schützenstraße
Schützenstraße: Die Radwege zwischen der Mallinckrodtstraße und dem Beginn der Eisenbahnunterführung müssen von Radfahrenden nicht genutzt werden. Sie können auch auf der Fahrbahn fahren. Die Markierung der Fahrradweiche zeigt es an, wenn Radfahrende von der Brinkhoffstraße Richtung Norden fahren.

Wann darf ich auf einem Radweg in beiden Richtungen fahren?

Radwege sind nur für eine Fahrtrichtung vorgesehen. Das gilt grundsätzlich für alle Radwege. Autofahrende rechnen nicht damit, dass Radfahrende von beiden Seiten kommen können.

  • Ausnahme: Ein Radweg ist für das Befahren in beiden Fahrtrichtungen zugelassen. Dann wird die Gegenrichtung durch ein Radweg-Schild ausgewiesen. An Einmündungen wird dann mit einem Schild darauf hingewiesen, dass Fahrräder aus beiden Richtungen kommen können. Der Radwall zwischen Bornstraße und Adlerturm ist beispielweise im Zweirichtungsverkehr zu befahren, damit langwierige Querungen des Walls vermieden werden können.
  • Linksseitige Radwege können durch die alleinige Beschilderung mit dem „Radverkehr frei“-Schild als nicht benutzungspflichtige linke Radwege freigegeben werden.

Ein gemeinsames Video der Polizei und der Stadt Dortmund macht auf die Gefahren aufmerksam, die entstehen, wenn Radwege entgegen der Fahrtrichtung genutzt werden: Keine Geisterfahrer*innen auf zwei Rädern - In Fahrtrichtung bleiben, Unfälle vermeiden

Zweirichtungsverkehr auf Radwegen

Ein Radfahrender fährt neben einer Straße auf dem Radweg. Rechts im Bild steht ein Mast mit Schildern.
Ostwall: An der Engstelle am Adlerturm ist der gemeinsame Geh- und Radweg auch in Gegenrichtung freigegeben. Radfahrende erkennen das an den beiden Pfeilen (Verkehrszeichen 1000-31).
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Große Heimstraße/RS1: Alle Verkehrsteilnehmenden werden darauf hingewiesen, dass sie die Vorfahrt achten müssen. Insbesondere querender Radverkehr ist auf beiden Richtungen zu erwarten.
Große Heimstraße/RS1: Alle Verkehrsteilnehmenden werden darauf hingewiesen, dass sie die Vorfahrt achten müssen. Insbesondere querender Radverkehr ist auf beiden Richtungen zu erwarten.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Geh- und Radweg der in Gegenrichtung freigegeben ist.
Geh- und Radweg auf Höhe der Haltestelle Fredenbaum: Radfahrende dürfen den linksseitigen gemeinsamen Geh- und Radweg in Gegenrichtung nutzen.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Ein Radfahrender fährt neben einer Straße auf dem Radweg. Rechts im Bild steht ein Mast mit Schildern.
Ostwall: An der Engstelle am Adlerturm ist der gemeinsame Geh- und Radweg auch in Gegenrichtung freigegeben. Radfahrende erkennen das an den beiden Pfeilen (Verkehrszeichen 1000-31).
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Große Heimstraße/RS1: Alle Verkehrsteilnehmenden werden darauf hingewiesen, dass sie die Vorfahrt achten müssen. Insbesondere querender Radverkehr ist auf beiden Richtungen zu erwarten.
Große Heimstraße/RS1: Alle Verkehrsteilnehmenden werden darauf hingewiesen, dass sie die Vorfahrt achten müssen. Insbesondere querender Radverkehr ist auf beiden Richtungen zu erwarten.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Geh- und Radweg der in Gegenrichtung freigegeben ist.
Geh- und Radweg auf Höhe der Haltestelle Fredenbaum: Radfahrende dürfen den linksseitigen gemeinsamen Geh- und Radweg in Gegenrichtung nutzen.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny

Was bedeuten die unterschiedlichen Markierungen auf der Fahrbahn?

Es gibt zwei verschiedene Arten der Markierung: Radfahrstreifen und Schutzstreifen.

Der Radfahrstreifen wird mit dem Radweg-Schild ausgewiesen und gilt als „markierter Radweg“. Damit ist er dem Radverkehr vorbehalten und muss benutzt werden. Mit einer breiten durchgezogenen Linie wird er markiert.

Auch der Schutzstreifen ist dem Radverkehr vorbehalten, darf aber im Bedarfsfall - also nur ausnahmsweise und nur kurz - mit Autos befahren werden. Halten und Parken ist sowohl auf Schutz- als auch auf Radfahrstreifen verboten. Die Markierung erfolgt mit einer schmalen gestrichelten Linie.

Radfahrstreifen & Schutzstreifen

Fahrradfahrende Person auf einem Fahrradschutzstreifen. Im Vordergrund fährt ein Auto.
Schutzstreifen auf der Straße Am Hombruchsfeld: Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn. Beim Überholen muss ein Abstand von 1,50 Meter zum Radfahrenden eingehalten werden.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Neumarkierung eines Radfahrstreifens. Im Vordergrund ist ein weißes Fahrradpiktogramm zu sehen. Flankiert wird es von zwei weißen Linien . Links Parken Fahrzeuge. Rechts fahren Fahrzeuge. In der Mitte ist der neue Radfahrstreifen.
Radfahrstreifen an der Semerteichstraße: Autos dürfen sie nur zum Ein- und Abbiegen überfahren oder um angrenzende Parkplätze und Grundstücke zu erreichen.
Bild: Stadt Dortmund
Rot markierte Fahrradfurt. Im Hintergrund steht der Hammerkopftturm der Zeche Minister Stein.
Fahrradfurten an der Kreuzung Wittener Straße/Im Korthental: Die rote Farbe soll besonders aufmerksam machen – zum Beispiel dort, wo Autos über die Radspur abbiegen oder fahren könnten. Sie zeigt: Achtung, hier besteht ein erhöhtes Risiko, weil sich verschiedene Verkehrsströme schneiden. Das Verlassen eines benutzungspflichtigen Radwegs in Kreuzungsbereichen ist grundsätzlich erlaubt, wenn sich Radfahrende z.B. in den Verkehr einordnen, um direkt links abzubiegen. Alternativ können Radfahrende die Aufstelltaschen zum indirekten Linksabbiegen nutzen.
Bild: Stadt Dortmund
Fahrradfahrende Person auf einem Fahrradschutzstreifen. Im Vordergrund fährt ein Auto.
Schutzstreifen auf der Straße Am Hombruchsfeld: Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn. Beim Überholen muss ein Abstand von 1,50 Meter zum Radfahrenden eingehalten werden.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Neumarkierung eines Radfahrstreifens. Im Vordergrund ist ein weißes Fahrradpiktogramm zu sehen. Flankiert wird es von zwei weißen Linien . Links Parken Fahrzeuge. Rechts fahren Fahrzeuge. In der Mitte ist der neue Radfahrstreifen.
Radfahrstreifen an der Semerteichstraße: Autos dürfen sie nur zum Ein- und Abbiegen überfahren oder um angrenzende Parkplätze und Grundstücke zu erreichen.
Bild: Stadt Dortmund
Rot markierte Fahrradfurt. Im Hintergrund steht der Hammerkopftturm der Zeche Minister Stein.
Fahrradfurten an der Kreuzung Wittener Straße/Im Korthental: Die rote Farbe soll besonders aufmerksam machen – zum Beispiel dort, wo Autos über die Radspur abbiegen oder fahren könnten. Sie zeigt: Achtung, hier besteht ein erhöhtes Risiko, weil sich verschiedene Verkehrsströme schneiden. Das Verlassen eines benutzungspflichtigen Radwegs in Kreuzungsbereichen ist grundsätzlich erlaubt, wenn sich Radfahrende z.B. in den Verkehr einordnen, um direkt links abzubiegen. Alternativ können Radfahrende die Aufstelltaschen zum indirekten Linksabbiegen nutzen.
Bild: Stadt Dortmund

Darf ich auch auf Gehwegen und Fußgängerzonen fahren?

Kinder unter acht Jahren dürfen auf dem Gehweg oder einem baulichen Radweg fahren, sie dürfen jedoch nicht auf der Fahrbahn fahren. Kinder dürfen bis zum zehnten Lebensjahr auch noch auf dem Gehweg fahren, können aber schon die Fahrbahn benutzen. Für Radfahrende über zehn Jahren ist es verboten, Gehwege sind dem Fußverkehr vorbehalten.

  • Ausnahme: Sie begleiten ein Kind bis 8 Jahre, welches auf dem Gehweg fährt. Dann darf eine Begleitperson, die mindestens 16 Jahre alt ist, ebenfalls auf dem Gehweg mit dem Kind gemeinsam radeln.
  • Ausnahme: Gehwege, die für die Benutzung mit dem Fahrrad zugelassen werden, sind mit dem Schild „Radverkehr frei“ besonders gekennzeichnet. Radfahrende müssen hier besonders vorsichtig sein, da sie zu Gast auf einem Gehweg sind, und dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
  • Ausnahme: Gehwege können auch mit den Sinnbildern „Fußverkehr“ und „Radverkehr“ (getrennt durch einen waagerechten Strich) markiert sein. Hier darf Rad gefahren werden, es gibt aber keine Benutzungspflicht. Radfahrer dürfen mit angemessener Geschwindigkeit fahren.

Gehwege und Fußgängerzonen per Rad

Beschilderung "Gehweg Fahrrad frei" an der Ecke Zillestraße/Hagener Straße
Hagener Straße: Hier dürfen Radfahrende den Gehweg nutzen. Fußgänger*innen haben aber Vorrang.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Straßeneinmündung an der Hagener Straße. Ampelmast und Gehweg-Beschilderung.
Hagener Straße: Gehwege dürfen befahren werden, wenn es die Beschilderung erlaubt.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Links ein Radfahrender von hinten. Rechts das Schild für eine Fußgängerzone mit der Freigabe von Radverkehr und Taxis.
Hansaplatz: In Fußgängerzonen darf nur Fahrrad gefahren werden, wenn der Radverkehr freigegeben ist.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Beschilderung "Gehweg Fahrrad frei" an der Ecke Zillestraße/Hagener Straße
Hagener Straße: Hier dürfen Radfahrende den Gehweg nutzen. Fußgänger*innen haben aber Vorrang.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Straßeneinmündung an der Hagener Straße. Ampelmast und Gehweg-Beschilderung.
Hagener Straße: Gehwege dürfen befahren werden, wenn es die Beschilderung erlaubt.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Links ein Radfahrender von hinten. Rechts das Schild für eine Fußgängerzone mit der Freigabe von Radverkehr und Taxis.
Hansaplatz: In Fußgängerzonen darf nur Fahrrad gefahren werden, wenn der Radverkehr freigegeben ist.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny

Fahrradstraßen in Dortmund: Gemeinsam sicher mobil

Dortmund fördert nachhaltige Mobilität durch Fahrradstraßen und Fahrradzonen. Radfahrende und E-Scooter haben hier Vorrang. Autos und Motorräder sind nur erlaubt, wenn dies durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist.

Mit der Möglichkeit, nebeneinander zu fahren und der Maßgabe, dass Radfahrende das Tempo auch für den Kfz-Verkehr vorgeben, bieten Fahrradstraßen mehr Komfort und Sicherheit für den Radverkehr im Alltag und in der Freizeit.

Wer darf was?

Fahrräder & E-Scooter

  • dürfen nebeneinander fahren
  • geben das Tempo vor

Fußgänger*innen:

  • nutzen Gehwege
  • dürfen die Fahrradstraße überall queren

Kraftfahrzeuge (inkl. S-Pedelecs):

  • nur bei entsprechender Beschilderung erlaubt
  • müssen das Tempo dem Radverkehr anpassen (maximal 30 km/h)
  • überholen innerorts (nicht nur auf Fahrradstraßen) mit mindestens 1,50 m Sicherheitsabstand
  • parken im Rahmen der üblichen Regelungen der StVO erlaubt, sofern nicht durch Beschilderung weiter eingeschränkt

Wer hat Vorfahrt?

  • Grundsätzlich gelten auf Fahrradstraßen die allgemeinen Vorfahrtsregeln der Straßenverkehrsordnung. In Dortmund sind bislang alle Fahrradstraßen an Einmündungen so beschildert, dass der Verkehr auf ihnen Vorfahrt hat – entweder mit dem Verkehrszeichen „Vorfahrtstraße“ (Zeichen 306) oder dem Zeichen „Vorfahrt“ (Zeichen 301). Dem einfahrenden Verkehr wird mit dem Zeichen 205 („Vorfahrt gewähren“) angezeigt, dass die Vorfahrt beachtet werden muss.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer Fahrradstraße, 2 MB, PDF .

Beispiele aus Dortmund

Städtische Straßenszene mit einer deutlich markierten Fahrradstraße, die im Kreuzungsbereich rotmarkiert ist. Mittig fährt ein Radfahrer in sportlicher Kleidung. Links der Straße befinden sich parkende Autos, rechts moderne Büro- und Geschäftsgebäude. Verkehrsschilder weisen auf die Vorfahrt an der Kreuzung sowie ein absolutes Halteverbot hin. Es herrscht sonniges Wetter mit blauem Himmel.
Radwall am Schwanenwall: Verkehrszeichen 301 zeigt auf der Fahrradstraße in der Nebenfahrbahn des Walls an, dass alle Verkehrsteilnehmenden an der Kreuzung Vorfahrt haben.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Straßenszene in einer urbanen Umgebung mit einem zentralen Fahrradfahrer, der auf einer als Fahrradstraße gekennzeichneten Fahrbahn fährt. Links und rechts der Straße sind Autos parallel geparkt. Der Asphalt ist durch grüne Linien und rot markierte Bereiche strukturiert. Bäume säumen beide Seiten der Straße, und Verkehrsschilder weisen auf die Fahrradstraße sowie Park- und Halteverbote hin. Im Hintergrund ist eine weitere Person auf einem Fahrrad zu sehen. Es ist tagsüber und die Sonne scheint.
RS1 auf der Große Heimstraße: Der Radschnellweg Ruhr ist als „Vorfahrtstraße“ (Zeichen 301) ausgeschildert. Alle Verkehrsteilnehmende haben auf der Fahrradstraße Vorfahrt.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Straßenszene an einer Kreuzung in einem Wohngebiet mit mehrstöckigen Wohnhäusern im Hintergrund. Im Vordergrund sind zwei Verkehrsschilder zu sehen: ein weißes Schild mit einem Fahrradsymbol und zwei entgegengesetzten Pfeilen, das auf Radverkehr in beide Richtungen hinweist, sowie ein darunter angebrachtes „Vorfahrt gewähren“-Schild. Die Fahrbahn ist im Kreuzungsbereich rot markiert, was auf eine Fahrradstraße oder einen Fahrradüberweg hinweist. Bäume säumen die Straßenränder, und es ist herbstlich, mit Laub auf dem Boden und teils kahlen Bäumen.
RS1 auf der Große Heimstraße: Dem einfahrenden Verkehr wird mit dem Zeichen 205 („Vorfahrt gewähren“) angezeigt, dass die Vorfahrt beachtet werden muss.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Städtische Straßenszene mit einer deutlich markierten Fahrradstraße, die im Kreuzungsbereich rotmarkiert ist. Mittig fährt ein Radfahrer in sportlicher Kleidung. Links der Straße befinden sich parkende Autos, rechts moderne Büro- und Geschäftsgebäude. Verkehrsschilder weisen auf die Vorfahrt an der Kreuzung sowie ein absolutes Halteverbot hin. Es herrscht sonniges Wetter mit blauem Himmel.
Radwall am Schwanenwall: Verkehrszeichen 301 zeigt auf der Fahrradstraße in der Nebenfahrbahn des Walls an, dass alle Verkehrsteilnehmenden an der Kreuzung Vorfahrt haben.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Straßenszene in einer urbanen Umgebung mit einem zentralen Fahrradfahrer, der auf einer als Fahrradstraße gekennzeichneten Fahrbahn fährt. Links und rechts der Straße sind Autos parallel geparkt. Der Asphalt ist durch grüne Linien und rot markierte Bereiche strukturiert. Bäume säumen beide Seiten der Straße, und Verkehrsschilder weisen auf die Fahrradstraße sowie Park- und Halteverbote hin. Im Hintergrund ist eine weitere Person auf einem Fahrrad zu sehen. Es ist tagsüber und die Sonne scheint.
RS1 auf der Große Heimstraße: Der Radschnellweg Ruhr ist als „Vorfahrtstraße“ (Zeichen 301) ausgeschildert. Alle Verkehrsteilnehmende haben auf der Fahrradstraße Vorfahrt.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Straßenszene an einer Kreuzung in einem Wohngebiet mit mehrstöckigen Wohnhäusern im Hintergrund. Im Vordergrund sind zwei Verkehrsschilder zu sehen: ein weißes Schild mit einem Fahrradsymbol und zwei entgegengesetzten Pfeilen, das auf Radverkehr in beide Richtungen hinweist, sowie ein darunter angebrachtes „Vorfahrt gewähren“-Schild. Die Fahrbahn ist im Kreuzungsbereich rot markiert, was auf eine Fahrradstraße oder einen Fahrradüberweg hinweist. Bäume säumen die Straßenränder, und es ist herbstlich, mit Laub auf dem Boden und teils kahlen Bäumen.
RS1 auf der Große Heimstraße: Dem einfahrenden Verkehr wird mit dem Zeichen 205 („Vorfahrt gewähren“) angezeigt, dass die Vorfahrt beachtet werden muss.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny

Kontakt

Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Stab Fuß- und Radverkehr

Anschrift und Erreichbarkeit

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