CIIO - Chief Information/Innovation Office
Ladesäulen in Dortmund
Dortmund arbeitet daran, eine flächendeckende Versorgung mit Ladesäulen für E-Autos bereitzustellen. Als erster Schritt wurden im Jahr 2022 im Rahmen des Projekts „
Die Prognosen gehen davon aus, dass der Bedarf an Ladesäulen bis zum Jahr 2030 stark zunimmt. Um den Kommunen zu helfen, diesen Bedarf zu decken, hat die Bundesregierung mehrere Beschlüsse und Gesetze verabschiedet. Beispielsweise sind Besitzer*innen von Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 20 Parkplätzen schon ab dem 01.01.2025 verpflichtet, mindestens eine Ladesäule auf dem Grundstück aufzubauen.* Der Aufbau von Ladesäulen am Arbeitsplatz, auf halb-öffentlichen oder auf privaten Flächen wird in Dortmund eine zentrale Rolle einnehmen. Um diesen Prozess zu unterstützen, steht die Stadt Dortmund mit verschiedenem Akteur*innen in Kontakt.
Als Ergänzung zum privaten Engagement erarbeitet die Stadt Dortmund für den öffentlichen Raum momentan eine bedarfsgerechte Ladeinfrastrukturstrategie. Sobald die Ergebnisse ausgearbeitet und von den politischen Gremien verabschiedet wurden, wird die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis gesetzt.
Einen aktuellen Überblick, über vorhandene Ladesäulen in Dortmund finden sich auf der Karte der Bundesnetzagentur:
*siehe: Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
Aktuell erreichen die Stadt Dortmund regelmäßig Beschwerden über widerrechtlich geparkte Autos auf Stellplätzen, die für das Laden von E-PKW an Laternenladern reserviert sind. Um dem Problem entgegenzuwirken, werden die aktuell vorhandenen 320 Laternenlader mit einer Beschilderung versehen. Damit wird gekennzeichnet, dass das Parken auf den Stellplätzen an den Laternen nur für Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen für maximal 3 Stunden zulässig ist. Das widerrechtliche Parken eines unzulässigen Fahrzeugs kann zu einem Bußgeld von bis zu 55 Euro und einer Abschleppmaßname führen. Mittlerweile sind nahezu alle bestehenden Laternenlader beschildert. Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes ist im Rahmen der personellen Möglichkeiten im Einsatz, um Funktionsstörungen wie die missbräuchliche Nutzung von Parkplätzen für E-Fahrzeuge festzustellen und zu beseitigen. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit für Privatpersonen, online eine sogenannte
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