Cityentwicklung
City-Fonds
Die Stadt fördert private Vorhaben zur Stärkung der City: Aus dem City-Fonds gibt es Zuschüsse für Projekte und Aktionen – bis zu 90.000 Euro jährlich. Was gefördert wird, entscheidet der Fondsbeirat. Die Geschäftsführung liegt beim Citymanagement.
Ob Straßenfeste, Aktionstage für Kinder, Infotafeln, geschäftsübergreifende Serviceoffensiven, neue Blumenbeete oder ganz anderes: Ideen, die der City zugutekommen, können Förderung aus dem City-Fonds der Stadt Dortmund erhalten. Zuschüsse bis zu 50 Prozent der entstehenden Kosten sind möglich. Jeder privat eingebrachte Euro soll also verdoppelt werden.
Unterstützt werden Aktivitäten, die nicht die Gewinne einzelner Unternehmen steigern, sondern die City insgesamt aufwerten und beleben und im Sinne der Quartiersprofile weiterentwickeln. Bewerben können sich Gewerbetreibende, Quartiersgemeinschaften, Immobilieneigentümer*innen, Anwohnende, soziale Einrichtungen oder Vereine, die Dortmunds Innenstadt voranbringen möchten.
Ansprechpartner für den City-Fonds ist das Citymanagement – das Team berät und unterstützt bei Antragstellung, Planung und Umsetzung der Projekte.
Erste Förderungen aus dem City-Fonds

Im Mai 2024 hat der Beirat des City-Fonds die ersten Förderungen beschlossen:
Spiel-Mich-Klavier-Aktion
Für City-Aufenthalte mit Flair und Erlebniswert unterstützt die Stadt eine Klavier-Aktion. Vom 26. Juni bis zum 18. Juli stehen dafür acht Klaviere im öffentlichen Raum bereit – wer mag, nimmt eine Weile Platz und unterhält die Passant*innen mit Musik. Unter dem Titel „Spiel Mich“ ist diese Aktion in Dortmund bereits bekannt. Mit Hellweg und Kampstraße, Brück-, Hansa-, Rosen- und Altstadtviertel sowie der Grünen Stadtbühne sollen gleich sieben der neun City-Quartiere von der Aktion profitieren. Initiator und Umsetzer ist Maximilian von Bremen, Vorsitzender des Vereins „Piano Piano“ zur Förderung der Klavierkunst. Der Verein übernimmt rund 4.200 Euro der Gesamtkosten für Versicherung, Wartung, Transport etc.. Weitere 1.000 Euro zahlt der Cityring, die Stadt steuert rund 5.200 Euro bei. Partner*innen aus Handel, Gewerbe und dem Bildungssektor übernehmen Patenschaften für die Klaviere und sorgen dafür, dass diese trocken und sicher bleiben.
Digitale City-Tour
Das zweite geförderte Projekt, zu dem der City-Fonds zunächst rund 6.470 Euro beisteuert, ist eine digitale City-Tour. Der Verein Qualitätsroute möchte inhabergeführte Geschäfte und ihre Geschichte in einer App präsentieren und darin auch konkrete Anreize zum Besuch vor Ort geben. Auf diese Weise soll die Innenstadt belebt werden. Vereinbart wurde hier eine Option auf Erweiterung der Förderung, wenn die Qualitätsroute weitere City-Geschäfte einbezieht.
Fragen und Antworten zum City-Fonds
Welche Projekte kann der City-Fonds fördern?
Aus dem City-Fonds förder die Stadt Dortmund private Projekte, die
- bürgerschaftliches Engagement organisieren oder fördern
(z. B. Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft) - Einzelhandel, Gastgewerbe oder Dienstleistungssektor beleben
(z. B. Start einer Interessen- und Werbegemeinschaft, Schaufensteraktionen, geschäftsübergreifende Serviceoffensiven) - Immobilien oder den öffentlichen Raum aufwerten
(z. B. Gestaltung der Eingangssituationen in ein Quartier) - den öffentlichen Raum beleben
(z. B. Straßenfeste, Aktionen für Kinder, Bewegungsflächen für alle Generationen) - Verkehr innenstadtverträglich organisieren
(z. B. Start eines geschäftsübergreifenden Lieferservices für Kunden) - Stadtökologie, Klimazielerreichung und Freiraumqualität verbessern
(z. B. Bepflanzungen, Begrünungen) - zur Öffentlichkeitsarbeit und Imagebildung beitragen
Wie hoch ist die Förderung aus dem City-Fonds?
Der City-Fonds fördert Projekte in der Regel mit einem Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten - bis zur Maximalfördersumme von 10.000 Euro pro Projekt.
Als Untergrenze gilt, dass ein Projekt mindestens Gesamtkosten in Höhe von 500 Euro verursachen muss, um förderfähig zu sein.
Wer kann sich um die Förderung bewerben?
Bewerben können sich Gewerbetreibende, Quartiersgemeinschaften, Immobilieneigentümer*innen, Anwohnende, soziale Einrichtungen oder Vereine, die Dortmunds Innenstadt voranbringen möchten.
In welchem Gebiet gibt es die Förderung?

Wer entscheidet, welche Projekte gefördert werden?
Welche Vorhaben im Einzelnen gefördert werden, entscheidet der Fondsbeirat aus privaten City-Akteur*innen sowie Mitgliedern politischer Gremien und der Verwaltung. Die genaue Zusammensetzung ist in der
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Nicht gefördert werden unter anderem:
- Projektbestandteile, die anderweitig mit öffentlichen Mitteln gefördert werden
- Kosten, die vor Antragstellung angefallen sind
- Maßnahmen, die unmittelbar der Gewinnerzielung dienen
- Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen
Wie ist der Weg zur Förderung?
Sie haben eine Idee für ein City-Projekt?
- Dann nehmen Sie Kontakt auf!
Das Citymanagement klärt ab, ob Ihre Maßnahme gefördert werden kann. - Reichen Sie dann das Antragsformular beim Citymanagement ein.
- Über den Antrag entscheidet der Fondsbeirat als interdisziplinär
besetztes Vergabegremium aus privaten und öffentlichen Akteur*innen. - Wichtig: Sie dürfen erst mit einem Projekt anfangen und Geld ausgeben, nachdem Sie den Bewilligungsbescheid von der Stadt Dortmund erhalten und anerkannt haben. Vorher entstandene Kosten werden nicht erstattet.
- Es gilt das Erstattungsprinzip. Das bedeutet: Sie gehen in
finanzielle Vorleistung und beantragen nach Projektabschluss die Erstattung Ihrer Ausgaben. - Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung durch den City-Fonds sind auf einen Blick zusammengefasst im
Jetzt Förderung beantragen!
Wenn Sie ein City-Projekt umsetzen möchten, nehmen Sie Kontakt auf mit dem Citymanagement und bereiten den Antrag vor.
Alle benötigten Dokumente finden Sie hier:
-
Antragsformular für Förderung aus dem City-Fonds, 351 KB, PDF -
Infoblatt zum City-Fonds - alles Wichtige kompakt zusammengefasst, 305 KB, PDF -
Förderrichtlinie des City-Fonds (Fassung vom 08.04.2024), 203 KB, PDF -
Geltungsbereich des City-Fonds (Anlage 1 zur Förderrichtlinie ds City-Fonds), 7 MB, PDF -
Quartiersprofile (Anlage 2 zur Förderrichtlinie des City-Fonds), 6 MB, PDF
Kontakt
Citymanagement Dortmund - Amt für Stadterneuerung
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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