Cityentwicklung
Anmietungs-Fonds
Aufgrund der verhängten Haushaltssperre für die Stadt Dortmund sind derzeit leider keine Förderungen möglich.
Mit dem Anmietungs-Fonds macht die Stadt Dortmund leerstehende Ladenlokale neuen Nutzer*innen deutlich günstiger zugänglich. Wichtigste Maßgabe ist dabei, dass die neue Nutzung zur Belebung der City beiträgt.
Geförderte Eröffnungen
Diese neuen Angebote in der Dortmunder City hat der Anmietungs-Fonds bereits gefördert:
Wie funktioniert der Verfügungsfonds Anmietungen?
Die Stadt Dortmund kann leerstehende City-Ladenlokale im Erdgeschoss vorübergehend anmieten. Dafür zahlt sie den Eigentümer*innen eine Miete in Höhe von 70 Prozent der zuletzt erzielten Altmiete. Zu deutlich günstigeren Bedingungen, nämlich für 20 Prozent der Altmiete, vermietet die Stadt das Ladenlokal dann weiter an neue Nutzer*innen. Die Differenz tragen die Stadt Dortmund und das Land NRW, das den Verfügungsfonds Anmietungen im Rahmen des Programms "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren" fördert. Die Nebenkosten zahlen die neuen Nutzer*innen komplett selbst. Die förderfähige Mietfläche beträgt bis zu 300 Quadratmeter, größere Mietflächen werden anteilig gefördert. Die Laufzeit der Förderung beträgt maximal zwei Jahre. Ziel ist es, die neuen Nutzer*innen auch darüber hinaus langfristig in der Dortmunder City zu etablieren.
Kurze
Was bedeutet das konkret? – Ein Rechenbeispiel
- Eine Eigentümerin, die ein Ladenlokal zuletzt für 2.000 Euro vermietet hat, kann dieses für 1.400 Euro an die Stadt vermieten.
Das entspricht 70 Prozent der Altmiete. - Die Stadt wiederum vermietet es weiter für 400 Euro.
Das entspricht 20 Prozent der Altmiete.
Neue Nutzer*innen zahlen also nur ein Fünftel des zuvor erhobenen Mietpreises.
Welche Nutzungen werden gefördert?
Nahezu alle Nutzungen, die Frequenz in die City bringen und damit zu einer Belebung der Innenstadt beitragen, können im Rahmen des Anmietungs-Fonds ermöglicht werden.
Die Stadt unterstützt insbesondere neue und innovative Nutzungen sowie Start-ups z. B. aus den Bereichen
- Facheinzelhandel inkl. Pop-up-Stores
- Gastronomie
- Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr
- Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte
- Showrooms des regionalen Handels
- Urbane Produktion
- Kultur- und Kreativwirtschaft mit Publikumsverkehr
- Bildungsangebote und Kinderbetreuung
- Mobilitätslösungen (z. B. Fahrradabstellflächen mit E-Ladestationen)
Inhaltliche Grundlage der Förderung sind die Ergebnisse des 2021/22 durchgeführten
Welche Nutzungen sind von der Förderung ausgeschlossen?
Nicht gefördert werden Spielhallen, Wettbüros, Sex-Shops und ähnliche Angebote. Die Stadt Dortmund behält sich darüber hinaus vor, Nutzungen von einer Förderung auszunehmen, wenn diese einer Belebung und nachhaltigen Weiterentwicklung der City zuwiderlaufen oder wenn Nutzer*innen die demokratische Rechtsordnung verletzen bzw. verfassungsfeindliche Ziele verfolgen oder unterstützen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
In welchem Gebiet gibt es die Förderung?
Gibt es auch Unterstützung für Umbaumaßnahmen?
Auch Umbaumaßnahmen können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. Die Eigentümer*innen können dann 50 Prozent der Umbaukosten erstattet bekommen (mindestens 2.500 Euro, höchstens 7.500 Euro pro Ladenlokal). Voraussetzung ist aber, dass bereits eine Miet-Förderung durch den Anmietungs-Fonds gewährt wird.
Welche Vorteile hat das Modell für neue Nutzer*innen?
- günstiger Mietpreis in der Dortmunder City
- Möglichkeit, Geschäftsidee für einen bestimmten Zeitraum zu erproben
- Begleitung durch das Citymanagement und die Wirtschaftsförderung der Stadt Dortmund
- Beitrag zur Attraktivierung der Dortmunder City
- Aufmerksamkeit durch städtische Öffentlichkeitsarbeit
Welche Vorteile bietet der Verfügungsfonds Anmietungen für Eigentümer*innen?
- erhöhte Vermarktungschancen durch reduzierte Miete
- steigender Bekanntheitsgrad der Immobilie
- Erzielung von Mieteinahmen durch die (Zwischen-)Vermietung
- Nutzung statt Trading-Down des Ladenlokals
- Ermöglichung von Chancen für Gründer*innen / Neuansiedlungen
- Beitrag zur Aufwertung der Dortmunder City
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Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung aus dem Verfügungsfonds Anmietungen besteht nicht. Maßnahmen, die bereits eine andere Förderung erhalten, können nicht berücksichtigt werden (Verbot der Doppelförderung).
Alle Informationen auf einen Blick
Citymanagement Dortmund - Amt für Stadterneuerung
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Gefördert durch
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