Viele Bauherren stehen vor der Situation, dass vor der eigentlichen Baumaßnahme erst alte Gebäude komplett oder im Rahmen von Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen teilweise abgerissen werden müssen. Hierbei fallen oftmals große Mengen Abbruchabfälle an. Neben Bauschutt fallen auch unterschiedliche Materialien (Holz, Metalle, Kunststoffe, etc.) und Altbaustoffe mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen an. Einige dieser schädlichen Baustoffe haben sich im Laufe der Zeit aufgrund der Materialzusammensetzung als gesundheitsschädigend herausgestellt wie z.B. Asbestzementabfälle oder alte Mineralwolle. Andere hingegen wurden erst durch Oberflächenbehandlungen mit Umweltschadstoffen belastet wie z.B. mit Teerölen oder Holzschutzmitteln behandelte Baustoffe. Was auch immer die Quelle für die Schädlichkeit der Materialien sein mag, so sind schadstoffbelastete Baustoffe, die bei Abbrüchen anfallen, meistens nicht mehr bzw. nur unter der Einhaltung bestimmter Bedingungen verwertbar. Sie müssen stets getrennt von den recycelfähigen Materialien ganz spezifischen Entsorgungsanlagen zugeführt werden. Im Hinblick auf die zuvor genannten problematischen Abbruchabfälle, aber auch hinsichtlich der recycelfähigen Abfälle, sind während der Abbrucharbeiten und bei der Entsorgung eine Reihe gesetzlicher Vorschriften einzuhalten.
Ein Rückbau- und Entsorgungskonzept soll bereits vor Beginn der Abbruchmaßnahme die Art und den Umfang der anfallenden gefährlichen und ungefährlichen Abfälle und den Umgang (Beseitigungs- und Verwertungswege) darstellen und definieren, um einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Baustellenablauf zu gewährleisten. Das Konzept wird in der Regel als Teil der Bauantragsunterlagen gefordert.
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