Lebensmittelüberwachung
Allergenkennzeichnung
Seit dem 13.12.2014 gilt EU-weit die Lebensmittel-Informationsverordnung, die zusätzlich zur bereits bestehenden Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln (Bezeichnung, Zutaten, Mindesthaltbarkeitsdatum, Firmenname, Menge usw.) nun auch die Kennzeichnung von Allergenen regelt. Die 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, müssen ab sofort im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden.
Hierunter fallen:
- Glutenhaltiges Getreide, namentlich zu nennen: Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon
- Krebstiere
- Eier
- Fische
- Erdnüsse
- Sojabohnen
- Milch (einschließlich Laktose)
- Schalenfrüchte (namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse)
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Schwefeldioxid und Sulfite (ab 10 mg pro kg oder Liter)
- Lupinen
- Weichtiere
Bei losen Lebensmitteln sind diese Allergene gut sichtbar, deutlich und gut lesbar z.B. auf einem Schild an dem Lebensmittel, in der Speise- und Getränkekarte oder dem Preisverzeichnis bzw. in einem Aushang oder in einer Kladde aufzuführen, sodass die Kunden vor dem Kauf oder der Bestellung über die Allergene informiert sind. In der Verkaufsstätte muss ein deutlicher und gut sichtbarer Hinweis vorhanden sein, wie sich die Kunden über die Allergenkennzeichnung informieren können.
Zum Thema
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:
Ordnungsamt - Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
Informationen zur Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes in der Stadt Dortmund
Informationen zu den Themen Feuerwerk & Sprengstoffe des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema der Illegale Gewerbeausübung in der Stadt Dortmund
Informationen über das Nordmarkbüro des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
Informationen zu Kennzeichnungspflicht für Allergenen. Mehr dazu hier.
Eine Übersicht zum Thema Glasverbotszone am Fußballstadion in der Stadt Dortmund
Antragsformulare und weitere Unterlagen zum Thema Sondernutzung und Veranstaltungsmanagement des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
Informationen über das Nordstadtbüro des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
Informationen zum Landeshundegesetz NRW für die Stadt Dortmund
Eine Übersicht zu den Kosten bei Verstößen gegen die Verschmutzung und Unordnung von öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema Betrieb offener Kamine und Kaminöfen für die Stadt Dortmund
Informationen zum Kommunaler Ordnungsdienst des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
Informationen zum Anmeldeverfahren im Bereich der Prostitutionsausübung in der Stadt Dortmund
Gesamtinformationen zu allen Themen in der Prostitutionsausübung des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
Informationen zur Lebensmittelüberwachung in der Stadt Dortmund