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Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten

Lebensmittelüberwachung

In Gewerbebetrieben, die Lebensmittel und Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, werden von den zuständigen Mitarbeitern unangemeldet Betriebskontrollen durchgeführt, um die hygienischen Verhältnisse sowie die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zu überprüfen.

Ein weiteres Instrument der Überwachung ist die Entnahme von Proben, die von verschiedenen Untersuchungsämtern auf Verzehrsfähigkeit und andere Kriterien, wie z.B. korrekte Kennzeichnung, untersucht werden.

Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die auf den Verzehr mangelhafter Lebensmittel zurückzuführen sind, bittet das Ordnungsamt um Ihre Mitteilung, damit geeignete Maßnahmen zum Schutze der Verbraucher getroffen werden können.

Sollten Sie ein Produkt gekauft haben, bei dem Beanstandungen festzustellen sind, die nicht Sie, sondern der Hersteller oder der Einzelhändler zu vertreten haben, besteht evtl. die Möglichkeit, die Ware untersuchen zu lassen. Hierbei ist eine vorherige Rücksprache mit dem Lebensmittelüberwachungsamt dringend zu empfehlen, da in Abhängigkeit des Produktes sowie des Beanstandungsgrundes vorher geprüft werden sollte, ob eine Untersuchung bei einem der fünf für Dortmund zuständigen Untersuchungsämter überhaupt erfolgen kann oder ob Ihre telefonische Mitteilung hinsichtlich der Mängelfeststellung ausreichend ist.

Aktuelles

Gesundheitsgefahr: Bacillus cereus in unsachgemäß aufbewahrten gekochten Speisen

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Zu aktuellen Fragestellungen erhalten Sie hier weitere Informationen:

Ordnungsamt - Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hiltropwall 4-12
44137 Dortmund
Personen
Frau Anja Schiek Abteilungsleiterin

Kontakt

Ordnungsamt - Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung - Beschwerdemanagement

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Hiltropwall 4-12
44137 Dortmund

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