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Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten

Illegale Gewerbeausübung

Das Aufgabengebiet umfasst u. a. die Bereiche:

Ungerechtfertigte Handwerksausübung

Jede selbständige Firma, die ein Vollhandwerk ausführt, benötigt eine entsprechende Eintragung bei der zuständigen Handwerkskammer. Werden Arbeiten ohne diese Eintragung ausgeführt, spricht man von ungerechtfertigter Handwerksausübung oder wenn sie in erheblichem Maße ausgeführt wird, auch von Schwarzarbeit.

Gaststättenkontrollen mit kriminologenem Hintergrund

Gaststätten im Dortmunder Stadtgebiet werden in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Polizeidienststellen in regelmäßigen Abständen aufgesucht

Trödelmarktkontrollen

Die im Stadtgebiet veranstalteten nicht festgesetzten Trödelmärkte werden in regelmäßigen Abständen aufgesucht. Die gegebenenfalls erforderlichen Reisegewerbekarten werden dann entsprechend geprüft. Die Kontrollen finden in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt Dortmund und dem zuständigen Hauptzollamt statt.

Illegale Sportwetten

Unter illegalen Sportwetten versteht man das Betreiben einer Wettannahmestelle ohne die dafür erforderliche landesrechtliche Erlaubnis.

Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Olpe 1 , Geschäftszimmer G 126
44122 Dortmund

Öffnungszeiten:

Neue Termine zur Vorsprache sind nur noch nach vorheriger Terminvergabe möglich.
Bitte kontaktieren Sie uns unter den angegebenen Kontaktdaten.

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Durch sog. Umlegungen bzw. Grundstückstauschverfahren werden Wohnbauflächen realisiert und stehen schneller dem Grundstücksmarkt zur Verfügung.

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Ladenöffnungszeiten und verkaufsoffene Sonntage

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Einbau von recyceltem Bauschutt und industriellen Nebenprodukten

Bundesweite Ersatzbaustoffverordnung ab 01.08.2023: Neue Regelungen für mineralische Ersatzbaustoffe und Dokumentationspflichten.

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Illegale Gewerbeausübung

Informationen zum Thema der Illegale Gewerbeausübung in der Stadt Dortmund

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Abfallwirtschaft und -handel: Anzeige- und Erlaubnispflichten nach Kreislaufwirtschaftsgesetz. Erfahren Sie, was zu beachten ist.

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