Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
Nach den Regelungen des § 13 Abs. 3 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund (OBVO) vom 17.12.2013 ist das Halten gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art dem Ordnungsamt anzuzeigen.Ausgenommen davon ist die Anzeige der Haltung giftiger Tiere! Für diese besteht seit dem 01.01.2021 eine
Als potenziell gefährliche Tiere gelten Tiere, die aufgrund ihrer Giftwirkung, Beißkraft und/oder sonstigen Körperkraft den Menschen erheblich schädigen können. Es handelt sich überwiegend um nicht heimische (exotische) Wildtiere wie:
Die OBVO regelt weiterhin, dass gefährliche Tiere einer wildlebenden Art auf Straßen und in Anlagen nicht mitgeführt werden dürfen.
Halterinnen und Halter gefährlicher Tiere haben sicherzustellen, dass diese zum einen gefahrenfrei (also z.B. ausbruchsicher!) und zum anderen tierschutzgerecht gehalten werden.
Viele der potenziell gefährlichen, meist exotischen Tiere fallen außerdem unter den besonderen Artenschutz; für sie gelten zusätzlich die
Nähere Information zum Artenschutz erhalten Sie auf der Homepage des Umweltamtes der Stadt Dortmund unter: Artenschutz.
Am 01. Januar 2021 ist das vom nordrhein-westfälischen Landtag am 24.06.2020 beschlossene
Zweck dieses Gesetzes ist es, die durch die Haltung bestimmter, sehr giftiger Tiere (siehe unten) hervorgerufenen Gefahren abzuwehren und dem Entstehen dieser Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken. Sehr giftige Tiere sind Tiere, die aufgrund ihrer starken Giftwirkung nach Bissen oder Stichen in der Lage sind, Menschen erheblich zu verletzen oder zu töten.
Die Haltung und Neuanschaffung dieser Tiere ist seit dem 01.01.2021 verboten, bereits bestehende Haltungen können jedoch unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen fortgeführt werden.
Seit dem 01.01.2021 müssen alle Halterinnen und Halter giftiger Tiere die Haltung unter Angabe von Art, Anzahl und Haltungsort innerhalb von sechs Monaten beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
Die bisher beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund gemeldeten Haltungen gefährlicher Tiere - soweit es sich um giftige Tiere handelt - werden vom Ordnungsamt nicht an das LANUV übermittelt! Die Halterinnen und Halter müssen in diesen Fällen selbst AKTIV werden!
Weitere Informationen zum Gifttiergesetz NRW erhalten Sie auf der Homepage des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz unter
Zu den sehr giftigen Tieren im Sinne des GiftTierG NRW zählen:
Die vorstehende Aufzählung von Arten umfasst auch die Unterarten und die Kreuzungen (Hybridformen) mit anderen Unterarten und Arten.
Das Abhandenkommen von Gifttieren ist unverzüglich der Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV unter der Rufnummer 0201 714488 zu melden! Bitte informieren Sie in diesen Fällen ggf. auch Feuerwehr und Polizei!
Verstöße gegen die Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund (
Die verbotswidrige Haltung, Anschaffung, Weitergabe oder Aussetzung giftiger Tiere ist als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bedroht.
Kommt es infolge einer verbotenen, nicht gefahrenfreien oder tierschutzgerechten Haltung gefährlicher Tiere zu Sach– und/oder Personenschäden, haften die Verantwortlichen auch in vollem Umfange für entstandene Schäden und müssen gegebenenfalls Schmerzensgeld zahlen.
Beratung bei Fragen im Zusammenhang mit der Haltung gefährlicher Tiere.
Informationen zum Landeshundegesetz NRW für die Stadt Dortmund
Informationen zur Rattenbekämpfung in der Stadt Dortmund
Eine Übersicht zu allen wichtigen Hinweisen beim Thema der Haltung gefährlicher Tiere in der Stadt Dortmund
Beantragung oder Verlängerung eines Fischerei - /Jagdscheins? Anmeldung zur Prüfung? Entdecken Sie die (Online-) Services des Umweltamtes Dortmund.
Alle wichtigen Themen des Umweltamtes Dortmund rund um Jagd und Fischerei finden Sie hier im Überblick.
Links und Downloads zum Thema Jagd und Fischerei des Umweltamtes der Stadt Dortmund finden Sie hier.
Kontaktinformationen zu dem Bereich Untere Jagd- und Fischereibehörde des Umweltamtes der Stadt Dortmund erhalten Sie hier.
Hier erhalten Sie eine Übersicht zu den Services zum Thema Veterinärwesen des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Themen des Veterinärwesens, mit denen sich das Ordnungsamt der Stadt Dortmund beschäftigt.
Hier sind Kontaktinformationen der Tierärzt*innen im Veterinärwesen Dortmund aufgelistet, wie z.B. bei Fragen zu Tierschutz, Tierarzneimittel etc.
Verantwortungsvolle Hundehaltung in Dortmund: Das Hundegesetz und mögliche Ordnungswidrigkeiten. Informieren Sie sich hier über Ihre Pflichten.
Das Reiten in der freien Landschaft und im Wald in Nordrhein-Westfalen: Gesetzliche Regelungen und wichtige Informationen.
Fischerprüfung in Dortmund: Anmeldung, Voraussetzungen und Unterlagen. Alle Infos für angehende Fischer!
Sonderfischereischein für Menschen mit Behinderungen in Dortmund: Informationen und Anfragen bei der Unteren Fischereibehörde.
Fischereischein verlängern in Dortmund: Erforderliche Unterlagen, Gebühren und Ablauf. Alle Infos für Angler!
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