Aktenordner und Papiere

Gesundheitsamt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Alle Rechte vorbehalten Katharina Rudolphi

Betreuungsbehörde

Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörde im Gesundheitsamt gehören die Unterstützung und Beratung von Betreuten, ehrenamtlichen Betreuer*innen und Berufsbetreuer*innen sowie Bevollmächtigten in allen Angelegenheiten rund um die rechtliche Betreuung.

Das Beratungsspektrum reicht von den Möglichkeiten der Betreuungsvermeidung durch "andere Hilfen" bis zur Unterstützung bei einer notwendigen Unterbringung von Betroffenen in psychiatrischen Einrichtungen (Unterbringungshilfen nach dem Betreuungsgesetz). Vorbeugend berät die Betreuungsbehörde alle interessierten Bürger*innen zu Vorsorgevollmachten und beglaubigt diese auf Wunsch. Eine spätere Betreuung kann so in vielen Fällen vermieden werden. Die Unterstützung der Betreuungsgerichte bei der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung (Betreuungsgerichtshilfe) ist ebenfalls Aufgabe der Betreuungsbehörde. Das betrifft insbesondere die Sachverhaltsermittlung und Auswahl geeigneter Betreuer*innen. Die Betreuungsbehörde arbeitet auch mit den Betreuungsvereinen zusammen. Die Betreuungsbehörde setzt sich aktiv für die Gewinnung neuer Betreuer*innen ein. Sie nimmt Anträge zur Registrierung als Berufsbetreuer*in entgegen und entscheidet über diese.

Wir suchen Berufsbetreuer*innen!

Wenn sie selbst Interesse daran haben, sich ehrenamtlich oder beruflich zu engagieren und die Betreuung für einen Menschen übernehmen möchten, kann die Betreuungsbehörde Sie beraten. Bitte melden Sie sich bei uns!

Fragen und Antworten

Rechtliche Betreuung

Betreuer*innen unterstützen, beraten und vertreten in einem genau festgelegten Umfang die betroffenen Personen. Die Betreuung wird nur für jene Aufgabenbereiche eingerichtet, in denen Unterstützungsbedarf besteht (z.B Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Ämter- und Behördenangelegenheiten). Das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen soll dabei insbesondere seit der Betreuungsrechtsreform 2023 soweit es geht bewahrt werden.

Vorsorgevollmacht

Wenn Sie sicherstellen möchten, im Vorsorgefall von einer selbst bestimmten Vertrauensperson vertreten zu werden, können Sie in "gesunden Tagen" dafür mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgen.

Für eine Beratung und/oder Beglaubigung zur Vorsorgevollmacht (nur nach Terminabsprache) sprechen Sie uns an. Frau Krato, 0231 50 11388

Der*Die Bevollmächtigte muss bei der Beglaubigung nicht zugegen sein. Für die öffentliche Beglaubigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro plus Umsatzsteuer erhoben. Bitte bringen Sie mit:

  • Vorsorgevollmacht im Original und ohne Unterschrift (falls vorhanden)
  • amtlicher Lichtbildausweis

Tätigkeit Berufsbetreuer*in

Berufsbetreuer*in ist, wer die Betreuungstätigkeit gegen eine Vergütung übernimmt. Eine rechtliche Betreuung wird immer dann berufsmäßig ausgeführt, wenn keine Bevollmächtigten, ehrenamtliche Betreuer*innen beziehungsweise sonstige geeignete Hilfen zur Verfügung stehen.

Seit Januar 2023 können nur noch zugelassene Personen den Betreuerberuf ausüben. Berufsbetreuer*innen müssen nach dem Betreuungsorganisationsgesetz persönlich und fachlich geeignet sowie registriert sein, um die Tätigkeit auszuüben. Für bereits tätige Betreuer*innen gilt eine Übergangsfrist zur Registrierung bis zum 30.06.2023.

Wenn Sie als Berufsbetreuer*in Verantwortung für Erwachsene übernehmen möchten, nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Frau Krato, 0231 50 11388

Kontakt

Stadt Dortmund - Gesundheitsamt - Betreuungsstelle

Gesundheitsamt