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Gesundheitsangebote für Erwachsene

Heilpraktiker*innen

Heilpraktiker*innen sind Personen, die nach dem Heilpraktikergesetz die Genehmigung besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Die geschützte Tätigkeitsbezeichnung Heilpraktiker*in erhält, wer eine amtlich durchgeführte Kenntnisüberprüfung bestanden hat.

Das Wichtigste zur Kenntnisprüfung in Kürze

Für detaillierte Informationen verweisen wir auf unsere Infoblätter.

1. Für wen ist das Gesundheitsamt Dortmund zuständig?

Nur für Personen mit Erstwohnsitz im Regierungsbezirk Arnsberg.

2. Wann finden die Heilpraktiker*innenprüfungen statt?

Jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober.

3. Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

4. Welche Gebühren fallen für die Prüfung an?

  • schriftliche Überprüfung 280,-- Euro, mündliche Überprüfung 110,-- Euro
  • Ausstellung der Erlaubnisurkunde 60,-- Euro, bei Versagung 45,-- Euro
  • Aufwandsentschädigung für die Beisitzer*innen, ca. 200,-- Euro
  • Weitere Gebühren können zum Beispiel bei Rücktritt oder Terrminverscheibung entstehen.

Informationen und Formulare

Informationen

Formulare Heilpraktiker*in

Formulare für den Bereich Heilpraktiker*in (Psychotherapie)

Stadt Dortmund - Gesundheitsamt - Heilpraktiker*innen

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hoher Wall 9-11
44137 Dortmund
Ohne vorherige Anmeldung
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    Geschlossen
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    Geschlossen
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Sonstige Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.