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Gesundheitsangebote für Kinder und Jugendliche

Einschulungsuntersuchung

Im gesetzlichen Auftrag laden wir schulpflichtige Kinder zur Schuleingangsuntersuchung ein. Wir beraten Schule und Eltern zur gesundheitlichen Situation und zu Empfehlungen und Möglichkeiten gezielter Förderung.

Fragen und Antworten zur Einschulungsuntersuchung

Wann werde ich zur Einschulungsuntersuchung eingeladen?

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis spätestens 30. September des Schuljahres sechs Jahre alt werden. Die Einschulungsuntersuchung findet zeitnah zum sechsten Geburtstag statt. Hierzu laden wir Sie schriftlich ein.

Wenn Sie eine vorzeitige Einschulung wünschen (das Kind ist nach dem Stichtag 30.09. geboren), wenden Sie sich bitte an die Schulleitung der Grundschule. Diese wird uns benachrichtigen. Wir laden Ihr Kind dann in den Monaten März bis Mai zur Untersuchung ein.

Wie läuft die Untersuchung ab?

Die Untersuchung dauert etwa 60 Minuten, je nach Beratungsbedrf kann sich der Zeitumfang ändern. Wir befragen Sie dabei zum Entwicklungsstand Ihres Kindes und sehen uns das gelbe Vorsorgeheft und den Impfpass an. Wir prüfen das Seh- und Hörvermögen und bestimmen die Größe und das Gewicht Ihres Kindes. Wenn es notwendig ist, z.B. bei fehlenden Vorsorgeuntersuchungen oder besonderen gesundheitlichen Fragestellungen, führen wir eine körperliche Untersuchung durch.

Wir fragen zum Beispiel:

  • Welche Krankheiten hat Ihr Kind durchgemacht?
  • Bestehen chronische Gesundheitsstörungen?
  • Wurde Ihr Kind operiert oder erlitt es einen ernsthaften Unfall?
  • Erhält Ihr Kind Förder- oder Therapiemaßnahmen?

Durch die Untersuchung möchten wir zum Beispiel über Ihr Kind erfahren:

  • Kann es Bilder nach Vorlage abmalen und unvollständige Bilder ergänzen?
  • Erkennt es Bildunterschiede, kann es Bilder in Kategorien einordnen?
  • Spricht es verständlich, kann es Laute bilden?
  • Wendet es die Grundregeln von Satzbau und Grammatik an?
  • Kann es sich Gehörtes merken?
  • Versteht und befolgt es mehrgliedrige Aufforderungen?
  • Ist es aufmerksam, arbeitet es motiviert mit?
  • Bewegt es sich flüssig und sicher?

Was muss ich mitbringen?

Bitte bringen Sie zur Einschulungsuntersuchung mit:

Was geschieht mit den Untersuchungsergebnissen?

Wir besprechen die Befunde und Testergebnisse Ihres Kindes mit Ihnen. Bei Auffälligkeiten oder Problemen beraten wir Sie und beantworten Ihre Fragen. Gegebenenfalls empfehlen wir Ihnen eine weitere ärztliche Abklärung.
In Ihrem Beisein wird das schulärztliche Gutachten für die Grundschule erstellt. Es enthält Informationen über die Gesundheit Ihres Kindes, sofern diese für die Schule wichtig sind, und Hinweise, in welchen Bereichen Ihr Kind eventuell in der Schule gefördert werden muss.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten , 71 KB, PDF

Fit für die Schule: Übungsanregungen zur Förderung der Entwicklung

Weitere Informationen

Stadt Dortmund - Gesundheitsamt - Kinder - und Jugendgesundheitsdienst

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hoher Wall 9-11
44137 Dortmund

Nur nach telefonischer / schriftlicher Vereinbarung

Telefonsprechzeiten
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Personen
Dr. Anja Frieß Bereichsleitung

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