Gesundheitsangebote für Kinder und Jugendliche
Im gesetzlichen Auftrag laden wir schulpflichtige Kinder zur Schuleingangsuntersuchung ein. Wir beraten Schule und Eltern zur gesundheitlichen Situation und zu Empfehlungen und Möglichkeiten gezielter Förderung.
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis spätestens 30. September des Schuljahres sechs Jahre alt werden. Die Einschulungsuntersuchung findet zeitnah zum sechsten Geburtstag statt. Hierzu laden wir Sie schriftlich ein.
Wenn Sie eine vorzeitige Einschulung wünschen (das Kind ist nach dem Stichtag 30.09. geboren), wenden Sie sich bitte an die Schulleitung der Grundschule. Diese wird uns benachrichtigen. Wir laden Ihr Kind dann in den Monaten März bis Mai zur Untersuchung ein.
Die Untersuchung dauert etwa 60 Minuten, je nach Beratungsbedrf kann sich der Zeitumfang ändern. Wir befragen Sie dabei zum Entwicklungsstand Ihres Kindes und sehen uns das gelbe Vorsorgeheft und den Impfpass an. Wir prüfen das Seh- und Hörvermögen und bestimmen die Größe und das Gewicht Ihres Kindes. Wenn es notwendig ist, z.B. bei fehlenden Vorsorgeuntersuchungen oder besonderen gesundheitlichen Fragestellungen, führen wir eine körperliche Untersuchung durch.
Wir fragen zum Beispiel:
Bitte bringen Sie zur Einschulungsuntersuchung mit:
Wir besprechen die Befunde und Testergebnisse Ihres Kindes mit Ihnen. Bei Auffälligkeiten oder Problemen beraten wir Sie und beantworten Ihre Fragen. Gegebenenfalls empfehlen wir Ihnen eine weitere ärztliche Abklärung.
In Ihrem Beisein wird das schulärztliche Gutachten für die Grundschule erstellt. Es enthält Informationen über die Gesundheit Ihres Kindes, sofern diese für die Schule wichtig sind, und Hinweise, in welchen Bereichen Ihr Kind eventuell in der Schule gefördert werden muss.
Nur nach telefonischer / schriftlicher Vereinbarung
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