Heilpraktiker*innen
Heilpraktiker*innen sind Personen, die nach dem Heilpraktikergesetz die Genehmigung besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Die geschützte Tätigkeitsbezeichnung Heilpraktiker*in erhält, wer eine amtlich durchgeführte Kenntnisüberprüfung bestanden hat.
Das Gesundheitsamt Dortmund ist zentral für den Regierungsbezirk Arnsberg zuständig für die Prüfungen in den Berufen Heilpraktiker*in sowie Heilpraktiker*in (Psychotherapie).
Informationen und Formulare
Sie können den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung im Serviceportal der Stadt Dortmund online stellen. Sie finden dort auch weitere wichtige Informationen.
Informationen
- Serviceportal der Stadt Dortmund - Online - Antrag und Informationen
- Homepage Regierungsbezirk Arnsberg
- Informationen zur Kenntnisprüfung zum Heilpraktiker*zur Heilpraktikerin [pdf, 206 kB]
- Informationen Antragstellung zur Erteilung der eingeschränkten Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung auf dem Gebiet „Psychotherapie“ [pdf, 297 kB]
- Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern (Bundesministerium für Gesundheit) [pdf, 413 kB]
Formulare für den Bereich Heilpraktiker*in (Psychotherapie)
- Serviceportal der Stadt Dortmund - Online - Antrag und Informationen
- Antrag auf Erteilung der eingeschränkten Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung auf dem Gebiet der Psychotherapie [pdf, 216 kB]
- Antrag auf Erteilung einer Ersatzurkunde über die eingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung im Gebiet der Psychotherapie [pdf, 117 kB]
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