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Rechtsmedizinisches Institut

Das rechtsmedizinische Institut im Dortmunder Gesundheitsamt übernimmt die Aufgaben der Rechtsmedizin für die Gerichtsbezirke Dortmund, Hagen und Arnsberg.

Auftraggeber sind die Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Sozialbehörden. Private Aufträge werden nicht entgegengenommen.

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Aufgabenbereiche

Obduktionen

Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki
Obduktionsbesteck auf einer Unterlage
Obduktionsbesteck
Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki

Obduktionen werden ausschließlich im Auftrag eines Gerichts durchgeführt (keine privaten Aufträge!).

Sie dienen der Feststellung von der Todesart und/oder Todesursache, dem Todeszeitpunkt, der Feststellung der Identität einer vertorbenen Person sowie dem Ausschluss bzw. der Feststellung von Fremdverschulden oder Ärzte- und Pflegeverschulden.

Grundlage hierfür ist der §87 Strafprozessordnung.

Laboruntersuchungen in Verbindung mit der Obduktion

Bild: Stadt Dortmund
Ständer mir Reagenzgläsern und ein Stift
Gewebeproben und Körperflüssigkeiten werden entnommen und zur Untersuchung eingeschickt
Bild: Stadt Dortmund

Im Zusammenhang mit einer Obduktion können verschiedene Proben entnommen und untersucht beziehungsweise zur Untersuchung in ein Labor eingeschickt werden. Das können zum Beispiel sein:

  • Toxikologische Untersuchungen auf Gifte und/oder stark wirkende Arzneistoffe (z.B. Blut, Urin, Mageninhalt, Galle)
  • Neuropathologische Untersuchungen (z.B. Hirn, Lunge)
  • Molekulargenetische Analytik (Gewebeproben, Organproben)
  • Histopathologie (Analysen von Gewebeproben unter dem Mikroskop)
  • Bakteriologie (Abstrich, Blut)

Private Aufträge werden im rechtsmedizinischen Institut nicht entgegengenommen.

Keine MPU, Keine Vaterschaftstests!

Zweite Leichenschauen

Bild: Stadt Dortmund
Obduktionstisch im Obduktionsraum
Vor jeder Einäscherung findet eine rechtsmedizinische Leichenschau statt
Bild: Stadt Dortmund

Vor jeder Einäscherung findet im Krematorium eine zweite Leichenschau durch die Mitarbeitenden des rechtsmedizinischen Instituts statt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass keine den Todesfall betreffenden Umstände unerkannt bleiben.

Gutachten zu Knochenfunden

Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki
Schädelknochen auf einem Untersuchungstisch
Schädelknochen
Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki

Gutachten zu Knochenfunden werden ausschließlich im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt. Keine privaten Aufträge!

Ermittelt werden dabei zum Beispiel:

  • Daten zu Fundort, -umständen
  • Prüfen auf Humanspezifität
  • Prüfen auf Spuren von Gewalteinwirkungen
  • Erstellung eines osteologischen Gutachtens durch die Rechtsmedizin

Tatortbesichtigungen

Ausschließlich im Auftrag von und in Zusammenarbeit mit Polizei und/oder Staatsanwaltschaft

Praktikum für Angehörige der Ermittlungsbehörden oder medizinischer Berufe

Ein Praktikum im rechtsmedizinischen Institut (nur für Angehörige der Ermittlungsbehörden oder medizinischer Berufe!) ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Volljährigkeit (keine Minderjährigen)
  • Dauer von 4 Wochen (keine Tagespraktika)
  • Impfung gegen Hepatitis A & Hepatitis B

Institut für Rechtsmedizin der Stadt Dortmund

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Bünnerhelfstr. 31
44379 Dortmund
Öffnungszeiten
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

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