Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Alle Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben wollen, müssen seit dem 1. Juli 2017 vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen (§ 10 Absatz 3 ProstSchG). Die gesundheitliche Beratung ist jährlich, für unter 21-Jährige halbjährlich, zu wiederholen.
Die Gesundheitsberatung dient dazu, allen Prostituierten Zugang zu Informationen zum Gesundheitsschutz zu ermöglichen - unabhängig von Art, Dauer und Ort der Tätigkeit.
Informationen und Kontakt
Terminvereinbarung und persönliche Anliegen
Kontakt
Für persönliche Anfragen oder für eine Terminvereinbarung können Sie uns per E-Mail oder telefonisch erreichen.
E-Mail:
gesundheitsberatung@stadtdo.de
Telefon:
Donnerstags 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwochs 11:00 bis 12:00 Uhr
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