Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Alle Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben wollen, müssen seit dem 1. Juli 2017 vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen (§ 10 Absatz 3 ProstSchG). Die gesundheitliche Beratung ist jährlich, für unter 21-Jährige halbjährlich, zu wiederholen.
Die Gesundheitsberatung dient dazu, allen Prostituierten Zugang zu Informationen zum Gesundheitsschutz zu ermöglichen - unabhängig von Art, Dauer und Ort der Tätigkeit.
Informationen und Kontakt
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E-Mail:
gesundheitsberatung@stadtdo.de
Telefon:
Montag und Dienstag: 13 bis 14 Uhr sowie
Mittwoch: 14 bis 15 Uhr
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