Schwerbehindertenrecht
Ärztlicher Dienst
Diese Seite informiert Sie über die versorgungsärztliche Begutachtung nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX).
Warum wird begutachtet?
Der versorgungsärztliche Dienst führt Untersuchungen von Einzelpersonen durch und erteilt Stellungnahmen nach Aktenlage. Gesetzliche Grundlage ist das SGB IX.
Der versorgungsärztliche Dienst ist als Teil des gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen dem
Was wird begutachtet?
Die Stellungnahmen und Untersuchungen dienen der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und der Feststellung von Nachteilsausgleichen bzw. Merkzeichen wie:
- Bl - Blind
- H - Hilflos
- G - erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG - außergewöhnlich gehbehindert
- B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen
- RF - Rundfunkgebührenbefreiung
- Gl - Gehörlos
Wer wird begutachtet?
Der versorgungsärztliche Dienst ist zuständig für alle Antragstellenden, die ihren gemeldeten Wohnsitz in Dortmund, Bochum oder Hagen haben.
Wie wird begutachtet?
Für die ärztliche Begutachtung steht ein Team aus Ärzt*innen und medizinischen Assistent*innen zur Verfügung. Die Ärzt*innen sind im Hinblick auf ihre Gutachtertätigkeit langjährig erfahren. Die Begutachtung richtet sich nach den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit". Hierdurch ist eine einheitliche Beurteilung des GdB und der Merkzeichen gewährleistet.
Im Rahmen der versorgungsärztlichen Untersuchung werden die gesundheitliche Vorgeschichte und die bestehenden Beschwerden erfragt. Es wird ein aktueller körperlicher und psychischer Untersuchungsbefund erhoben. Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch Krankenhäuser, niedergelassene Ärzt*innen oder andere Therapeut*innen werden ausgewertet.
Auf der Grundlage von Fremdbefunden erfolgen auch die ärztlichen Stellungnahmen nach Aktenlage. Zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzt*innen können im Einzelfall veranlasst werden.
Was sollte man mitbringen?
- Einladungsschreiben
- Personalausweis
Und soweit vorhanden und nicht älter als zwei Jahre:
- ärztliche Unterlagen: z.B. Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs usw.
Der Untersuchungstermin geht aus dem Einladungsschreiben hervor.
Stadt Dortmund - Sozialamt - Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen Schwerbehindertenangelegenheiten
Anschrift und Erreichbarkeit
44141 Dortmund
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Montagbis
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Mittwochbis
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Freitagbis
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Dienstagbis
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Donnerstagbis
Termine außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten werden auf Wunsch ermöglicht.
Informationen zum Schwerbehindertenrecht des Gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen erhalten Sie hier.
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Alle zwei Jahre berichtete die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht
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