Redaktionshinweis
Flagge-Ukraine

Informationen zum Krieg in der Ukraine

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Adobe Stock/ Tarikdiz

Häufig gestellte Fragen zum Thema Flüchtlinge aus der Ukraine

Wie gelangen Geflüchtete an eine Unterbringung?

Wer nicht bei Angehörigen, Freunden etc. unterkommen kann, kann sich grundsätzlich an das Sozialamt (siehe unten) wenden. Allerdings sind die Dortmunder Unterbringungskapazitäten augenblicklich ausgelastet. Das Sozialamt kann daher nur an Landesaufnahmeeinrichtungen verweisen.

Wer versorgt Geflüchtete mit finanziellen Hilfen?

Bei Einreise zwischen dem 24.02.2022 und dem 31.05.2022:

Geflüchtete aus der Ukraine werden, sobald sie die in der Bundesrepublik Deutschland um Unterstützung in Form von Unterkunft, Verpflegung oder medizinischer Versorgung bitten, leistungsrechtlich wie Asylbewerber behandelt. Für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an hilfebedürftiger Personen aus der Ukraine, die in Dortmund Unterkunft gefunden haben, ist das Sozialamt zuständig.

Wer laufende Leistungen nach dem AsylbLG bezieht und bereits über ein gültiges Aufenthaltsdokument (Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz oder dementsprechende Fiktionsbescheinigung) verfügt, kann ab dem 01.06.2022 in den Leistungsbezug nach den Sozialgesetzbüchern II bzw. XII wechseln: Wer erwerbsfähig ist, sollte deshalb bei der Arbeitsgruppe UKR des Jobcenters in Dortmund-Hörde, Entenpoth 34, einen Leistungsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) prüfen lassen. Die dortigen Mitarbeiter*innen beraten und helfen beim Ausfüllen der Antragsvordrucke. Personen im Rentenalter bleiben in der Zuständigkeit des Sozialamtes und müssen keinen neuen Antrag stellen.

Bei Einreise ab dem 01.06.2022:

Wer ab dem 01.06.2022 nach Deutschland einreist oder erstmalig Leistungen beantragt und in Dortmund Unterkunft gefunden hat, wendet sich bitte an den Info-Point in der Berswordt-Halle am Friedensplatz mitten in der Dortmunder City. Dort wird der Zugang zur Ausländerbehörde und daran anschließend zu den für Sozialleistungen zuständigen Trägern gesteuert. Hinsichtlich der Sozialleistungen gilt, dass Schutzsuchende aus der Ukraine den im Asylverfahren anerkannten Schutzberechtigten gleichgestellt werden; sie haben bei Bedürftigkeit mit Erteilung eines Aufenthaltsdokuments Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter nach Sozialgesetzbuch II (SGB II) oder für nicht erwerbsfähige Personen vom Sozialamt nach Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).

Öffnungszeiten Infopoint: Montags bis donnerstags von 7:30 bis 12:00 Uhr

Wie erreiche ich das Sozialamt der Stadt?

Sozialamt - Ukrainehilfe für vor dem 01.06.2022 Geflüchtete

sozialamt-ukrainehilfe@stadtdo.de

Für alle nicht per-E-Mail klärbare Anliegen* von vor dem 01.06.2022 Geflüchteten sind Vorsprachen möglich:
Entenpoth 34
44263 Dortmund
Dienstag und Donnerstag von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr

* Viele Anliegen können aber auch ohne persönliche Vorsprache geklärt werden: Mietangebote können beispielsweise über die og. Mailadresse zur Genehmigung eingereicht werden.
Wenn eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, ist die Begleitung durch eine deutschsprechende Person wünschenswert.

Verfahren bei persönlichen Vorsprachen:
Es werden Wartenummern vergeben. Sollte sich abzeichnen, dass die für den Tag zur Verfügung stehenden Vorsprachezeiten vollständig ausgeschöpft werden, wird die Nummernvergabe ggf. vorzeitig eingestellt und eine Wartenummer für die nächsten Tage ausgegeben.

Weitere Hinweise für Neuanträge:
Es ist zwingend die Vorlage einer Gastgeberbestätigung [pdf, 285 kB] notwendig.
Sofern die gastgebende Person nicht persönlich die Antragstellung begleitet, muss der Personalausweis oder Pass der gastgebenden Person in Kopie oder Foto vorgelegt werden (mit Lichtbild und Unterschrift).

Wohin können sich Personen wenden, die außerhalb der og. Sozialamtszeiten neu in Dortmund ankommen und keine Übernachtungsgelegenheit haben?

Wer in Dortmund keine Übernachtungsgelegenheit hat, sollte sich an die Landeserstaufnahmeeinrichtung Gersteinring 50, 44791 Bochum wenden. Diese ist rund um die Uhr geöffnet. Es ist auch zu allen Tages- und Nachtzeiten möglich, von Dortmund Hauptbahnhof nach Bochum weiterzureisen.
Im Fritz-Henßler-Haus, Geschwister-Scholl-Str. 33, besteht noch bis zum 15.06.2022 eine Anlaufstelle, die täglich von 17 Uhr bis 9 Uhr morgens geöffnet ist. Dort wird ggf. bei dem Weg in eine Landeseinrichtung unterstützt.

Folgende Stellen stehen ansonsten als Anlaufpunkte zur Verfügung:

  • Train of Hope e.V., Münsterstr. 54
  • Caritas, Bernhard-März-Haus, Osterlandwehr 12-14 (geöffnet Montag-Freitag von 9:00 - 17:00 Uhr)
  • Bahnhofsmission, im Hauptbahnhof, an Gleis 2 -5 (geöffnet von 9 - 18 Uhr)

Was ist, wenn Geflüchtete eine eigene Wohnung anmieten möchten?

Es können nur angemessene Unterkunftskosten übernommen werden.
Nähere Informationen zur Angemessenheit von Wohnungen finden Sie in dem Dokument Unterkunftskosten [pdf, 189 kB] .

Mietangebote sind vor Unterzeichnung des Mietvertrags dem Sozialamt zur Genehmigung vorzulegen. Dafür wird gebeten, dass die vermietende Stelle folgende Bescheinigung ausfüllt: Vermieterbescheinigung [pdf, 299 kB]
Ausgefüllte Mietbescheinigungen können über folgende E-Mailadresse zur Prüfung eingereicht werden: sozialamt-ukrainehilfe@stadtdo.de.

(Wer bereits Leistungen des Jobcenters bezieht, muss die Wohnungsanmietung dort abklären; es gelten aber die gleichen Angemessenheitsgrenzen.)

Was ist, wenn Geflüchtete medizinische Hilfen benötigen?

Der Leistungsanspruch nach AsylbLG umfasst den Anspruch auf Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Bei Vorliegen einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz besteht bei besonderen Bedürfnissen Anspruch auf eine darüber hinausgehende Versorgung. Für notwendige ärztliche Behandlungen stellt das Sozialamt bei Bedarf einen Behandlungsschein aus. Soweit Medikamente notwendig sind, sind diese durch einen niedergelassenen Arzt verordnen zu lassen. Anschließend kann das Rezept in der Apotheke eingelöst werden. In absoluten Notfällen erfolgt in den medizinischen Strukturen aber auch ohne Behandlungsschein eine Akutversorgung.

Wer bereits Leistungen nach SGB II oder SGB XII bezieht, ist in der Regel über eine gesetzliche Krankenversicherung versichert bzw. betreut.

Wie wird soziale Betreuung für Geflüchtete sichergestellt?

Soziale Betreuung erfolgt über die Strukturen der "lokal willkommen"-Büros. Um für einen Beratungswunsch mit den dortigen Mitarbeiter*innen in Kontakt zu treten, steht folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: lokalwillkommen@stadtdo.de.

An wen wende ich mich, wenn ich Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchte?

Wenn jemand abgeschlossenen Wohnraum zur Anmietung zur Verfügung stellen kann, bitten wir um Meldung unter wohnraumukraine@stadtdo.de

Gastgeberangebote für Unterbringungen in privaten Wohnungen mit Familienanschluss kann die Stadt Dortmund aus rechtlichen Gründen nicht vermitteln. Es wird gebeten, diese Angebote auf den üblichen Wegen (Internet, Facebook etc.) privat zu machen und/oder sich über ukraine@trainofhope-do.de an den Verein Train of Hope e.V. zu wenden, der sich bereit erklärt hat, entsprechende Angebote zu koordinieren. Ein herzliches Dankeschön dafür!

Wo können sich ukrainische Kinder und Jugendliche zur Schule anmelden?

Die Schulanmeldung für alle neu zugereisten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen übernimmt das Dienstleistungszentrum Bildung. Dort erhalten die Familien eine Beratung und die Mitarbeiter*innen suchen für die Kinder und Jugendlichen einen passenden Schulplatz in Dortmund.

Dienstleistungszentrum Bildung

Königswall 25-27
44137 Dortmund
1. Etage, Raum 122
0231 50-10747
dlzb@stadtdo.de

Müssen Tiere aus der Ukraine angemeldet werden?

Bürger*innen aus der Ukraine, die auf der Flucht ihre Tiere nach Deutschland mitgebracht haben, melden diese bitte beim Veterinäramt an:
Telefon 0231 50-23970 oder 0231 50-16221 oder E-Mail: veterinaeramt@dortmund.de

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt "Heimtiere aus der Ukraine" [pdf, 193 kB] .

Weitere Fragen und Antworten auf den Webseiten der Bundesregierung

Kontakt

Sozialamt - Ukrainehilfe für vor dem 01.06.2022 Geflüchtete

Standort Entenpoth (Hörde)
44263 Dortmund
Öffnungszeiten:

Für alle nicht per E-Mail klärbare Anliegen* von vor dem 01.06.2022 Geflüchteten sind Vorsprachen möglich:
Dienstag und Donnerstag von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Verfahren bei persönlichen Vorsprachen:
Es werden Wartenummern vergeben. Sollte sich abzeichnen, dass die für den Tag zur Verfügung stehenden Vorsprachezeiten vollständig ausgeschöpft werden, wird die Nummernvergabe ggf. vorzeitig eingestellt und eine Wartenummer für die nächsten Tage ausgegeben.

Schulanmeldung

Fachbereich Schule - Dienstleistungszentrum Bildung

44137 Dortmund

Das Dienstleistungszentrum Bildung steht für Beratungsgespräche nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0231 50-10747 zur Verfügung.