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Intensivhubschrauber "Christoph Dortmund" rettet bald von Dortmund aus

Dortmund bekommt einen Rettungshubschrauber - das hat der Verwaltungsvorstand am Dienstag, den 23.5. erlassen.

ITH Christoph Dortmund
Bild: Stadt Dortmund
Bild: Stadt Dortmund

Abdeckung bis ins Sauerland – 24 Stunden im Einsatz

Auf Grundlage des Luftrettungsbedarfsplanes NRW 2022 wurden per Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) vom Dezember 2022 drei öffentlich-rechtliche Standorte festgelegt, die über eine Transportmöglichkeit mit einem solchen Hubschrauber verfügen. Neben den Standorten Greven und Köln, wurde Dortmund als Standort für den ITH "Christoph Dortmund" bestimmt, woraus sich ergibt, dass die Stadt Dortmund für den Standort Dortmund die Kernträgerschaft übernehmen muss.

Der vorwiegende Einsatzbereich des ITH am Standort Dortmund ist das Ruhrgebiet sowie das Sauerland. Die Disposition für den ITH am Standort Dortmund erfolgt durch die Leitstelle Steinfurt. Der ITH dient u.a. dazu, einen medizinisch relevanten Zeitvorteil gegenüber Rettungsmitteln am Boden zu verfolgen. Er wird also eingesetzt, wenn die Lage ein schnelleres Eingreifen erfordert, als durch bodengebundene Rettungsdienste möglich ist. Er ist 24 Stunden im Einsatz.

Die Besatzung des ITH "Christoph Dortmund" setzt sich zusammen aus einem/r Piloten*in, einem Notarzt/einer Notärztin sowie einer rettungsdienstlichen Fachperson. Der bzw. die Pilot*in wird durch den Fluggerätebetreiber gestellt. Das einzusetzende notärztliche Personal sowie das rettungsdienstliche Personal werden durch den Fluggerätebetreiber oder durch die Kernträgerin Stadt Dortmund gestellt.

Es ist angedacht, den ITH am Flughafen Dortmund zu stationieren und entsprechende Räumlichkeiten dort anzumieten. Die diesbezüglichen Anforderungen werden derzeit definiert. Der aktuell von der DRF-Luftrettung gewerblich betriebene Standort eines ITH kann als Übergangslösung genutzt werden. Die erteilte privatrechtliche Genehmigung läuft voraussichtlich zum 31. Dezember 2023 aus. Ob die langfristig zu nutzenden Räumlichkeiten durch die Kernträgerin Stadt Dortmund oder den Fluggerätebetreiber gestellt werden, ist im Laufe des Verfahrens festzulegen.

Refinanziert durch die Krankenkassen

Die Stadt Dortmund als Kernträgerin des ITH-Standortes Dortmund ist per Runderlass für die Auswahl des Fluggerätebetreibers, das rettungsdienstliche Personal sowie die Gewährleistung der Qualitätssicherung der übertragenen Luftrettungsaufgabe und für den Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zuständig. Der Rettungsdienst der Stadt Dortmund nimmt die öffentliche Aufgabe der Gesundheitsfürsorge und Gefahrenabwehr nach Rettungsgesetz NRW als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr.

Die Entgeltzahlung für den Betrieb des ITH erfolgt dabei nicht durch die Stadt Dortmund, sondern durch die Krankenkassen und ist somit refinanziert. Die Umsetzung des Runderlasses des MAGS NRW für den ITH-Standort Dortmund ist für das 1. Halbjahr 2024 geplant. Für den Fluggerätebetrieb ist durch ein öffentliches Vergabeverfahren ein/e geeignete/r Betreiber*in zu finden. Die Durchführung der Leistung soll im Konzessionsmodell erfolgen.

Kombination von fliegendem und fahrenden Intensivtransport möglich

Der Standort Dortmund ist für den Betrieb eines ITH bestens geeignet, um auf die Veränderungen im Gesundheitssektor zu reagieren. Im Rahmen der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes wird die künftige Entwicklung der Luftrettung mitberücksichtigt. Zudem ist beabsichtigt, den bodengebundenen Intensivtransport (ITW der Feuerwehr Dortmund) mit dem Intensivtransporthubschrauber zu kombinieren. Hierdurch entstehen neue Fähigkeiten im Rettungsbetrieb für den Standort Dortmund und das östliche Ruhrgebiet. Es ist damit zu rechnen, dass diesen neuen Fähigkeiten im Rahmen der Neuordnung der Krankenhausstruktur durch den Bund eine besondere Bedeutung zukommt.

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