Entsorgung
EDG-Laubsäcke ab sofort erhältlich
Ab dem 1. September können die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger ihre gefüllten Laubsäcke zur Abholung bereitstellen, die im Anschluss am Tag der Straßenreinigung durch die EDG-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern abgeholt werden. Neue Säcke können von nun an außerdem auch an den sechs Recyclinghöfen und in der Möbelbörse in Hacheney, im Kundenbüro am Ostenhellweg 50 sowie am EDG-Infomobil käuflich erworben werden (12 Stück für 2,50 Euro).
Notwendig wird das Vorziehen des Annahmezeitraums von ehemals Oktober auf nun September durch die veränderten Abwurfzeiten des Herbstlaubs. Einerseits sorgt der Klimawandel für insgesamt heißere und trockenere Sommermonate, auf die die Bäume aus Gründen des Ressourcenschutzes mit einem verfrühten Abwerfen ihres Blätterkleides reagieren. Andererseits beschleunigt auch die erhöhte CO2-Konzentration in der Atmosphäre den Alterungsprozess der Blätter.
Laubzeit bringt auch Pflichten für die Dortmunder
So schön das bunte Herbstlaub auch aussieht, so viel Arbeit bringt es auch mit sich – vor allem, wenn es nass ist und als Rutschpartie gefährlich werden kann. Im Bereich von gewidmeten Straßen, Gehwegen und Plätzen sorgt die EDG für die Laubbeseitigung und gewährleistet somit die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und -Verkehrsteilnehmern. Für die Entsorgung von Laub auf Freiflächen, Grundstücken und privaten Gärten sind die Grundstückseigentümerinnen und -Eigentümer bzw. Anliegerinnen und Anlieger selbst verantwortlich.
Dabei gilt: Laub von privaten Grundstücksflächen darf keinesfalls auf öffentliche Straßen, Gehwege oder Plätze gefegt oder transportiert werden, da diese Mengen zu einer zusätzlichen Gefahrenquelle im Straßenverkehr werden. Darüber hinaus können solche Laubmassen zu Defekten an den Einsatzfahrzeugen bzw. -maschinen führen, da diese nicht für die Aufnahme solcher Mengen ausgelegt sind.
Entsorgen privaten Laubs auf öffentliche Flächen kein Kavaliersdelikt
Grundsätzlich stellt die Entsorgung von Laub auf öffentlichen Flächen eine unerlaubte Abfallablagerung dar, die ordnungsrechtlich geahndet werden kann. Dies wird stichpunktartig vom Ermittlungsdienst Abfall (EDA) kontrolliert und Verursacherinnen und Verursacher entsprechend zur Verantwortung gezogen. Auch das Fegen des Laubs eines Baumes, der auf öffentlichem Grund steht, beispielsweise vom Vorgarten in die Fahrbahnrinne, ist ein solcher Verstoß. Denn sobald sich das Laub auf dem Privatgrundstück befindet, handelt es sich rechtlich gesehen um Eigentum der Grundstückbesitzenden und muss ordnungsgemäß entsorgt werden.
Hierfür gibt es verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten:
- Die umweltfreundlichste Entsorgungsvariante ist die Eigenkompostierung. Sie ist eine sinnvolle Verwertung im Naturkreislauf. Im Garten verbliebene Laubhaufen sind außerdem ein guter Unterschlupf für Igel und andere Lebewesen in der kalten Jahreszeit.
- Fällt nur wenig Laub auf dem eigenen Grundstück an, kann es über die Biotonne (80-, 120-, oder 240-Liter), die 14-täglich geleert wird, entsorgt werden.
- Ab sofort sind an den sechs Recyclinghöfen, in der Möbelbörse in Hacheney, im Kundenbüro am Ostenhellweg 50 sowie am EDG-Infomobil Laubsäcke erhältlich (12 Stück für 2,50 Euro). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenreinigung holen die gefüllten Laubsäcke am Tag der Straßenreinigung ab.
- Laub und Grünschnitt können grundsätzlich ganzjährig an den Recyclinghöfen abgegeben werden. Die Gebühr beträgt pro angefangenem Kubikmeter 10,00 Euro.
- Zusätzlich findet am 7. November von 7 bis 17 Uhr am Wertstoffzentrum Pottgießerstraße die kostenlose Grünschnittabgabe für Laub und Grünabfälle statt.
Informationen darüber, wie die Laubsammlung in Dortmund organisiert ist, finden Sie ab sofort auch unter
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EDG-Kundenservice beraten telefonisch (
Alle Infos gibt es auch unter
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