Umwelt
Grünschnitt gehört nicht in den Wald
Wohin mit Herbstlaub oder Rasenschnitt, wohin mit Sträuchern oder Baumschnitt? Mit dem Frühjahr beginnt die arbeitsintensive Gartenzeit – und es fällt wieder vermehrt grüner Abfall an. Die Stadt Dortmund erklärt, welche Probleme durch eine falsche Entsorgung entstehen können, und gibt Tipps zum richtigen Umgang mit Gartenabfällen.
Auch wenn zum Schutz der Vögel zwischen dem 1. März und dem 30. September keine Bäume, Büsche und Hecken gerodet oder auf Stock gesetzt werden dürfen, sondern nur leichte Pflegearbeiten erlaubt sind, gibt es genug Blätter, Wildkraut und Rasenschnitt, der entsorgt oder genutzt werden will.
Gartenabfälle schaden der Natur
Gartenabfälle dürfen nicht im Wald, auf Feldern oder in der freien Landschaft entsorgt werden. Denn auch „natürliche“ Materialien wie Laub, Rasenschnitt oder Äste können erhebliche Schäden verursachen. „Wenn private Gartenabfälle im Wald abgeladen werden, verändern sie die Nährstoffzusammensetzung des Bodens und können auch das Grundwasser negativ beeinflussen“, erklärt Markus Halfmann, stellvertretender Leiter des Umweltamtes der Stadt Dortmund. Gebietsfremde und invasive Arten breiten sich aus, können Allergien, Hautreaktionen oder Vergiftungen bei Menschen und Tieren auslösen. Heimische Pflanzenarten können verdrängt werden.
Hinzu kommt: Beim Verrotten entsteht Wärme. Dadurch kann sich Grünschnitt unter bestimmten Bedingungen selbst entzünden. Besonders in trockenen Zeiten steigt dadurch die Waldbrandgefahr.
Aus kleineren Ablagerungen entstehen außerdem häufig größere Müllkippen. „Was zunächst harmlos aussieht, kann langfristig große Schäden verursachen – für den Wald und für die Artenvielfalt“, so Halfmann.
Grünschnitt richtig kompostieren
Aus diesen Gründen gehören Grünabfälle auf den Kompost oder in die Biotonne. Wer richtig kompostiert, kann auf diese Weise wertvollen Pflanzendünger gewinnen. Wichtig ist eine ausgewogene Mischung aus frischem, stickstoffreichem Material wie Rasenschnitt und trockenen, kohlenstoffreichen Bestandteilen wie Laub, Häckselgut oder Stroh.
Der Kompost sollte an einem halbschattigen Platz auf offenem Boden angelegt werden und gut belüftet sein, damit keine Fäulnis entsteht. Bei richtiger Pflege entsteht innerhalb einiger Monate wertvoller Humus, der im Garten als natürlicher Dünger genutzt werden kann.
Grünschnittabgabe auf den Recyclinghöfen der EDG
Größere Mengen Grünschnitt nimmt die
„Wer seinen Grünschnitt ordnungsgemäß entsorgt, schützt aktiv Natur, Boden und Grundwasser. Mit wenig Aufwand kann jede und jeder einen wichtigen Beitrag leisten“, so Markus Halfmann.
Unerlaubte Entsorgung ist eine Ordnungswidrigkeit
Rechtlich gilt Grünschnitt als Abfall. Wer ihn unerlaubt entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Auch das Ablagern oder Verbrennen von Gartenabfällen kann geahndet werden.
Weitere Informationen bietet
Kostenlose Grünschnitt-Aktionstage 2026
Die EDG bietet 2026 kostenlose Grünschnitt-Aktionstage an - jeweils von 7 bis 17 Uhr. Die Abgabe ist auf eine Pkw-Ladung begrenzt und an diesen Tagen nur am Wertstoffzentrum Pottgießerstraße 20 möglich. Die nächsten Termine 2026 sind: 27. Juni und 7. November. Laub kann im Herbst ebenfalls abgegeben werden. Außerhalb der Aktionstage ist die Entsorgung an den Recyclinghöfen kostenpflichtig.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Laub in eigens dafür erhältlichen kostenpflichtigen EDG-Säcken über die Straßenreinigung entsorgen zu lassen. Im Zeitraum von September bis Dezember sind zwölf 60-Liter-Säcke für eine Gebühr von 2,50 Euro sowohl an den Recyclinghöfen, in der EDG-Möbelbörse, am EDG-Infomobil sowie im EDG-Kundencenter am Ostenhellweg 50 zu bekommen.
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