Kommunalpolitik
52 Schulen profitieren von Investitionen in Sanierung oder Umbau
Ein aktueller Bericht zum Thema Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur mit 52 Schulbaumaßnahmen wurde dem Verwaltungsvorstand nach seiner Sitzung am Dienstag, den 18. April, vorgelegt. Am 15. Juni wird dieser im Rat behandelt.
Es handelt sich dabei um den 9. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2. Die Gesamtkosten für die 52 Schulbaumaßnahmen liegen bei rund 74,8 Mio. Euro. Darin enthalten sind die verfügbaren Fördermittel in Höhe von rund 63 Mio. Euro. Der Bericht wird den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben und in der Ratssitzung im Juni behandelt.
Stand der Umsetzung
Zum Stichtag der Berichterstattung konnten bereits 40 Baumaßnahmen baulich fertig gestellt werden. Zu den größten Fertigstellungen zählen die Dach- und Fassadensanierung der Sporthalle Heinrich-Böll-Gesamtschule, die energetische Dachsanierung der Gesamtschule Scharnhorst und der Neubau- und Erweiterungsbau der Schopenhauer Grundschule. Für 35 dieser Projekte liegt bereits die notwendige Bestätigung der örtlichen Rechnungsprüfung zur zweckentsprechenden Verwendung der Mittel vor. Bei zwölf Hochbauprojekten, unter anderem an der Brüder-Grimm-Grundschule und an der Europaschule, erfolgt aktuell die Bauausführung.
Es sind bisher Bau- sowie Architekten- und Ingenieurverträge mit einem Gesamtvolumen von rund 70,7 Mio. Euro mit externen Firmen/Büros abgeschlossen worden. Bereits rund 46,7 Mio. Euro von den insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermitteln in Höhe von rund 63 Mio. Euro sind abgerufen worden.
Nach der aktuell gültigen Terminplanung werden alle Maßnahmen, bis auf ein Projekt, im Jahr 2023 baulich fertig. Die Terminverschiebung betrifft das Projekt Brüder-Grimm-Grundschule - hier wird die Fertigstellung der Maßnahme voraussichtlich Mitte 2024 erfolgen.
Hintergrund Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 hatte der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 14. Dezember 2017 verabschiedet. Der Bund stellt mit dem Förderungsgesetz insgesamt 7 Milliarden Euro zur Verfügung, hälftig aufgeteilt auf zwei Kapitel, dem Kapitel 1 "Infrastrukturprogramm" und dem Kapitel 2 "Schulsanierungsprogramm" mit unterschiedlichen Förderzielen.
Kapitel 2 fördert kommunale Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden. Die Investitionsmaßnahmen werden mit bis zu 90 Prozent gefördert.
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