Wasserversorgung
Bleihaltige Trinkwasserleitungen müssen ausgetauscht werden
Seit Juni gilt in Deutschland die neue Trinkwasserverordnung - diese verpflichtet zum Austausch aller noch verbauten bleihaltigen Trinkwasserleitungen bis zum 12. Januar 2026. Austausch oder Stilllegung solcher Leitungen müssen Hauseigentümer*innen oder Vermieter*innen dem Gesundheitsamt Dortmund melden.
Diese Übergangsfristen gelten für den Austausch
Mit der
So kann die Frist verlängert werden, wenn vor dem 12. Januar 2026 bereits ein Installationsunternehmen beauftragt wurde und dieses bescheinigt, aus Kapazitätsgründen den Austausch erst nach Frist-Ablauf abschließen zu können. In besonderen Fällen können Übergangsfristen verlängert werden, wenn das Trinkwasser nur für den eigenen Haushalt der Betreibenden genutzt wird und Gesundheitsschäden weiterer Personen nicht zu befürchten sind.
Auch gilt: Eigentümer*innen von Trinkwasseranlagen, die erfahren, dass Bleileitungen verbaut sind oder dies beispielsweise wegen einer Trinkwasseruntersuchung anzunehmen ist, sind verpflichtet, die Nutzer*innen unverzüglich zu informieren. Auch muss darüber informiert werden, wann die betroffenen Leitungen ausgetauscht oder stillgelegt werden. Wenn eine Bleileitung entfernt wurde, muss das dem Gesundheitsamt sowie den Nutzer*innen der Anlage unaufgefordert gemeldet werden.
Meldung an das Gesundheitsamt
Stellt ein Installationsunternehmen fest, dass Trinkwasserleitungen oder Teile davon aus Blei sind, so hat es dies dem
Hintergrund: Bleirohre wurden in Deutschland bis 1973 verbaut. Das Trinkwasser aus diesen Rohren kann gesundheitsschädliche Bleigehalte aufweisen. Insbesondere wenn das Wasser längere Zeit in Bleirohren gestanden hat, beispielsweise über Nacht. Hauptrisikogruppen sind dabei Schwangere und Kinder.
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