Dienstausweise
Mitarbeitende der Stadtverwaltung können sich bei der Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben mit einem gültigen Dienstausweis legitimieren. Derzeit befinden sich sowohl Scheckkarten-Dienstausweise als auch Papierausweise im Umlauf. Beide Ausweisarten sind – unter den genannten Voraussetzungen – gültig.
Hier finden Sie die Befugnisse der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung. Welche Befugnisse eine Person besitzt, erkennen Sie an der Ziffer auf der Rückseite ihres Dienstausweises. Die entsprechende Ziffer können Sie auf dieser Seite nachschlagen und die damit verbundenen Befugnisse einsehen.
Befugnisse Dienstausweise
Befugnisziffer 1
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist berechtigt, die zur Erfüllung ihrer/seiner dienstlichen Aufgaben erforderlichen Amtshandlungen durchzuführen.
Befugnisziffer 2
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist berechtigt, die zur Erfüllung ihrer/seiner dienstlichen Aufgaben erforderlichen Amtshandlungen durchzuführen.
Insbesondere ist er/sie berechtigt; städtische Gebäude und Grundstücke - auch außerhalb der Dienstzeiten - zu betreten bzw. zu befahren.
Befugnisziffer 3
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist berechtigt, jede für die Prüfung notwendige Auskunft, die Vorlage von Akten, Schriftstücken, Büchern und anderen Unterlagen, Zutritt zu allen Räumen und die Öffnung von Behältnissen zu verlangen, wenn nicht gesetzliche Bestimmungen oder allgemeine Rechtsgrundsätze entgegenstehen.
Dieser Ausweis gilt nur gegenüber Fachbereichen und gegenüber städtischen Bediensteten.
Befugnisziffer 4
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist berechtigt,
- Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anzuordnen und zu vollziehen,
- mündliche Verwarnungen mit und ohne Verwarngeld auszusprechen (§§ 55, 57 Abs. 1 OWiG) und das Verwarngeld entgegen zu nehmen,
- die zur Erfüllung der ordnungsberhördlichen Aufgaben erforderlichen Handlungen durchzuführen und dabei Zwang anzuwenden.
Die Vollzugstätigkeit ist gemäß § 113 StGB geschützt.
Befugnisziffer 5
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises führt alleine oder in Begleitung im Auftrag der Stadt Dortmund Besichtigungen, Vermessungen und Ermittlungen durch.
Befugnisziffer 6
Behörden, Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte werden gebeten, der Inhaber/in dieses Ausweises Auskünfte zu erteilen, das Betreten von Grundstücken und Gebäuden zu gestatten und sie/ihn bei ihren/seinen amtlichen Tätigkeiten zu unterstützen.
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634); Gesetz über die Landvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz- VermKatG NRW v. 01.03.2005, § 6 Abs. 1)
Befugnisziffer 7
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist berechtigt, die zur Erfüllung ihrer/seiner dienstlichen Aufgaben erforderlichen Amtshandlungen durchzuführen.
Insbesondere ist er/sie berechtigt,
- städtische Grundstücke und Gebäude - nach vorheriger Ankündigung - im Rahmen ihrer*seiner dienstlichen Aufgaben zu betreten.
- an kulturellen Veranstaltungen der Stadt Dortmund und ihrer Kooperationspartner*innen im Rahmen ihrer*seiner dienstlichen Aufgaben teilzunehmen.
Befugnisziffer 8
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist berechtigt,
- Grundstücke im Stadtgebiet Dortmund zu betreten und Anweisungen zur Beseitigung von Mängeln zu treffen sowie bei der Durchführung ordnungsbehördlicher Aufgaben Zwang anzuwenden.
Diese Vollzugstätigkeit steht unter dem besonderen Schutz des § 113 StGB.
Befugnisziffer 9
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist berechtigt, im Rahmen der Aufnahme von Film- und Fotobeiträgen für das städtische Personalmarketing, städtische Gebäude und Grundstücke zu betreten.
Befugnisziffer 10
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist berechtigt, die zur Erfüllung ihrer/seiner dienstlichen Aufgaben erforderlichen Amtshandlungen durchzuführen.
Insbesondere ist er/sie verpflichtet, im Falle eines Stromausfalls, unverzüglich nach Alarmierung die Dienstelle aufzusuchen. Die Dienststelle befindet sich: Krisenrathaus, Königswall 14, 44137 Dortmund. Darüber hinaus ist er/sie in seiner/ihrer Eigenschaft als Mitarbeiter/in der kritischen Infrastruktur der Stadt Dortmund berechtigt, zur Erfüllung seiner/ihrer dienstlichen Aufgaben die erforderlichen Handlungen durchzuführen.
Befugnisziffer 11
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist berechtigt, die zur Erfüllung ihrer/seiner dienstlichen Aufgaben erforderlichen Amtshandlungen durchzuführen.
Insbesondere ist er/sie nach § 35 BHKG verpflichtet, unverzüglich nach Alarmierung den Sitzungsort des Krisenstabes aufzusuchen; im Regelfall ist dies das Stadthaus, Südwall 2-4 in Dortmund. Darüber hinaus ist er in seiner Eigenschaft als Mitglied des Krisenstabes berechtigt, zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben die erforderlichen Handlungen durchzuführen.
Befugnisziffer 12
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist aufgrund der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund berechtigt, die Abfallentsorgung zu überwachen.
Dem/der Ausweisinhaber*in ist der Zutritt zu den Grundstücken zu gewähren. Ihm/Ihr sind die notwendigen Prüfungen zu ermöglichen und alle sachdienlichen Angaben zu machen.
Befugnisziffer 13
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist berechtigt,
- Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anzuordnen und zu vollziehen,
- Sicherheitsleistungen anzuordnen und die Anordnung zu vollstrecken (§ 66 Abs. 5 AufenthG),
- die zur Erfüllung der ordnungsbehördlichen Aufgaben erforderlichen Handlungen durchzuführen und dabei Zwang anzuwenden.
- Identitätsdokumente sowie Urkunden, Unterlagen und Datenträger einzuziehen bzw. in Verwahrung zu nehmen (§§ 48 und 50 AufenthG).
Die Vollzugstätigkeit ist gemäß § 113 StGB geschützt.
Befugnisziffer 14
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist berechtigt, die zur Erfüllung ihrer/seiner dienstlichen Aufgaben erforderlichen Amtshandlungen durchzuführen.
Insbesondere is er/sie berechtigt, alle Sportanlagen der Stadt Dortmund jederzeit zu betreten. Dies gilt auch bei stattfindenden Sportveranstaltungen.
Befugnisziffer 15
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist berechtigt, die zur Erfüllung ihrer/seiner dienstlichen Aufgaben erforderlichen Amtshandlungen durchzuführen.
Insbesondere ist er/sie berechtigt, alle Sportanlagen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund jederzeit zu betreten. Dies gilt auch bei stattfindenden Sportveranstaltungen.
Befugnisziffer 16
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist berechtigt, alle zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben bei den Sport- und Freizeitbetrieben / Geschäftsbereich Parkanlagen (Westfalenpark und Botanischer Garten Rombergpark) erforderlichen Handlungen durchzuführen. Ihren Anforderungen ist Folge zu leisten. Jede/r Besucher/in ist verpflichtet, sich ihr gegenüber auf Verlangen auszuweisen. Dieser Ausweis berechtigt zum Befahren der Anlagen mit einem Kraftfahrzeug, sofern dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist, und ist dabei berechtigt, vorhandene Absperrungen zu passieren.
Befugnisziffer 17
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist berechtigt, als Vollziehungsbeamter/Vollziehungsbeamtin der Stadtkasse Dortmund (Vollstreckungsbehörde i.S. des §2 VwVG NRW)
erforderlichen Vollstreckungshandlungen durchzuführen.
Hierzu gehören u.a. das gewaltsame Öffnen von Türen und Behältnissen, die Vornahme von Vollstreckungshandlungen zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sowie die Entgegennahme von Geld gegen Quittung. Widerstand gegen ihn/sie oder seine/ihre Diensthandlungen darf er/sie -unter Hinzuziehung von Zeug*innen- mit Gewalt brechen und hierzu um Unterstützung der Polizei nachsuchen.
Befugnisziffer 18
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist berechtigt, für die Stadt Dortmund Vollstreckungsaufgaben wahrzunehmen. Diese beinhalten die Teilnahme an Terminen bei Zwangsversteigerungen, Zwangsverwaltungen, Insolvenzen sowie die Einsichtnahme in Grundbücher und Grundakten.
Zu diesem Zwecke werden alle behördlichen Dienststellen ersucht, ihr den entsprechenden Zutritt zu gewähren.
Befugnisziffer 19
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist berechtigt im Namen der Stadt Dortmund, Stadtkasse und Steueramt, Sachverhalte über Gemeindesteuern und Benutzungsgebühren zu ermitteln. Er/Sie kann dazu Auskünfte von den Beteiligten und anderen Personen einholen, Urkunden und Akten einsehen und an Ort und Stelle Augenschein nehmen (§§ 88, 93, 97, 98, 99 Abgabenordnung 1977 i.v.m § 12 Kommunalabgabengesetz NRW). Außerdem nimmt er/sie das gemeindliche Auskunft- und Teilnehmerrecht nach § 21 Finanzverwaltungsgesetz gegenüber den Finanzbehörden für die Realsteuern wahr.
Befugnisziffer 20
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist berechtigt, zum dienstlichen Zugang zu den Bereichen des Sozialamtes im Rahmen der Aufgaben der Stabsstelle Kompetenzzentrum Digitalisierung. Zuständig für die Betreuung, Koordination und Umsetzung von IT-Verfahren, Fachsoftware und Digitalisierungsprojekten.
Befugnisziffer 21
Der/Die Mitarbeiter*in ist berechtigt, für den Fachdienst für Senioren Gelder einzunehmen und zur Einzahlung zu bringen.
Befugnisziffer 22
Der/Die Mitarbeiter*in ist berechtigt, im Rahmen der Tätigkeit der Seniorenbüros Hausbesuche durchzuführen.
Befugnisziffer 23
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist gemäß entsprechender Vollmacht berechtigt, sämtliche Erklärungen abzugeben, die für die Ausschlagung einer Erbschaft gem. § 1945 BGB oder für die Überleitung eines Nachlasses in die Verfügungsgewalt der Stadt Dortmund erforderlich sind. Außerdem ist er/sie im Falle einer Erbschaft bevollmächtigt sämtliche Urkunden und Wertsachen in Empfang zu nehmen.
Befugnisziffer 24
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist berechtigt, die zur Erfüllung ihrer/seiner dienstlichen Aufgaben erforderlichen Amtshandlungen durchzuführen. Insbesondere ist er/sie berechtigt, alle Anlagen und Einrichtungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (Sportanlagen, Bäder, Zoo, Westfalenpark, Botanischer Garten Rombergpark, Hoeschpark, Tierschutzzentrum) jederzeit zu betreten. Dies gilt auch bei stattfindenden Veranstaltungen. Ebenso ist er/sie berechtigt, alle zur Erfüllung seiner/ihrer dienstlichen Aufgaben erforderlichen Handlungen durchzuführen. Seinen/Ihren Anforderungen ist Folge zu leisten. Jede/r Besucher/in ist verpflichtet, sich ihm/ihr gegenüber auf Verlangen auszuweisen. Dieser Ausweis berechtigt in Ausnahmefällen zum Befahren der Anlagen mit einem KfZ.
Befugnisziffer 25
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises und Mitarbeitende der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Dortmund ist berechtigt, die zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben (§ 58 Absatz 2 BauO NRW) erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehört auch das Betreten von Grundstücken und Wohnungen (Absatz 7). Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) ist insoweit eingeschränkt.
Befugnisziffer 26
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist gemäß § 25 DSchG NRW berechtigt, Baustellen stillzulegen, Baugeräte zu "versiegeln" und Nutzungen zu untersagen. Zudem ist er/sie gem. § 26 DSchG NRW berechtigt, Grundstücke und Wohnungen zu betreten sowie Prüfungen und Untersuchungen anzustellen, soweit dies für die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere zur Eintragung in die Denkmalliste oder für andere Maßnahmen nach diesem Gesetz, erforderlich ist. Das Betreten von Wohnungen ist ohne Einwilligung der Verpflichteten nur bei Gefahr im Verzug zulässig.
Befugnisziffer 27
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises führt alleine oder in Begleitung im Auftrag der Stadt Dortmund Besichtigungen, Vermessungen und Ermittlungen durch.
Behörden, Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte werden gebeten, der Inhaber/in dieses Ausweises Auskünfte zu erteilen, das Betreten von Grundstücken und Gebäuden zu gestatten und sie/ihn bei ihren/seinen amtlichen Tätigkeiten zu unterstützen.
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634); Gesetz über die Landvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz- VermKatG NRW v. 01.03.2005, § 6 Abs. 1)
Befugnisziffer 28
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises nimmt in Vertretung der unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde Aufgaben des Umweltschutzes wahr und ist berechtigt, im Rahmen dieser Aufgabe, Grundstücke im Stadtgebiet Dortmund zu betreten und Entscheidungen zur Beseitigung von Mängeln zu treffen, sowie bei der Durchführung ordnungsbehördlicher Aufgaben Zwang anzuwenden. Seine Vollzugstätigkeit steht unter dem besonderen Schutz des § 113 StGB. Alle Behörden und Dienststellen werden gebeten, ihn bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit zu unterstützen und ihm nötigenfalls Schutz und Hilfe zu gewähren.
Befugnisziffer 29
Der/Die Inhaber*in des Dienstausweises ist befugt, im Aufgabebereich der Feuerwehr Fahrzeuge beim Transport gefährlicher Güter zu führen oder zu begleiten (als Mitfahrer*in oder in einem Begleitfahrzeug). Beauftragt mit der Durchführung der Brandverhütungsschau.
Scheckkarten-Dienstausweis
Der Scheckkarten-Dienstausweis besteht aus einer hochwertigen Kunststoffkarte im Scheckkartenformat und verfügt über verschiedene Sicherheitsmerkmale zum Schutz vor Missbrauch.
Technische Merkmale
- Material: Polycarbonat
- Format: 86 × 54 mm (ID-1)
- Personalisierung: aufgedrucktes Lichtbild, Personaldaten, Fachbereich, fortlaufende Dienstausweisnummer und Befugnisziffer
- Sicherheitsmerkmal: Sicherheitshologramm auf der Vorderseite mit Logo der Stadt
Papier-Dienstausweis
Bis die vollständige Umstellung auf den Scheckkarten-Dienstausweis abgeschlossen ist, behalten bereits ausgestellte Papier-Dienstausweise ihre Gültigkeit.
Jede*r Mitarbeiter*in darf jedoch ausschließlich einen gültigen Dienstausweis besitzen. Eine gleichzeitige Nutzung eines Papier- und eines Scheckkarten-Dienstausweises ist nicht zulässig.
Technische Merkmale
- Material: Laminiertes Papier
- Format: 100 × 69 mm
- Personalisierung: Konventionelles Passfoto, Personaldaten, Fachbereich, Befugnis
- Sicherheitsmerkmal: Unterschrift Fachamt & Dienstsiegel
Häufig gestellte Fragen zum Dienstausweis
Wie legitimieren sich Beschäftigte der Stadtverwaltung?
Führen Beschäftigte der Stadtverwaltung hoheitliche oder sonstige dienstliche Aufgaben aus, können Bürger*innen verlangen, dass sie sich ausweisen.
Auf Verlangen sind die Mitarbeitenden verpflichtet, ihren gültigen Dienstausweis vorzuzeigen sowie Name, Amtsbezeichnung und zuständige Dienststelle zu nennen.
Wo kann ich die Zuständigkeiten und Befugnisse nachschauen?
Auf jedem Dienstausweis ist das zuständige Fachamt angegeben. Die jeweiligen Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus der Ziffer, welche auf dem Dienstausweis abgedruckt ist.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Dienstausweis gefunden habe?
Wenn Sie einen Dienstausweis der Stadtverwaltung gefunden haben, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Fachamt.
Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich Zweifel an der Echtheit eines Dienstausweises habe?
Sollten Sie berechtigte Zweifel an der Echtheit eines Dienstausweises oder an der Legitimation einer Person haben, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Fachbereich. Die können Ihnen dann weiterhelfen.
Besteht der Verdacht einer Straftat oder liegt eine akute Gefährdungssituation vor, verständigen Sie bitte umgehend die Polizei über den Notruf 110.
Informationen über die Entstehungsgeschichte der Stadtbahn als Projekt in der Stadt Dortmund
Informationen über die Brückstraße, eine der ältesten und bedeutsamsten Straßen in Dortmund, sie kreuzt die Kampstraße und endet am Westenhellweg
Informationen über die Betenstraße, eine der ältesten Straßen in Dortmund, sie verläuft heute zwischen Altem Markt und Friedensplatz.
Informationen über die Straße Friedhof in Dortmund, die neben der Reinoldikirche liegt und ein zentraler Ort der Innenstadt ist
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