Rettungsdienst
Bereits in der Ära Napoleons sind erste Ansätze einer strukturierten Verletztenversorgung zu erkennen. Nachdem mit den Friseuren und Barbieren Personen gefunden sind, die mit in die Schlacht ziehen und diese Aufgabe zusätzlich übernehmen, bilden sie den "Rettungsdienst".
Denn obwohl Ärzte als Berufsstand längst etabliert sind, ist es noch nicht üblich die Heere ärztlich begleiten zu lassen.
Friseure und Barbiere sind an der Front praktisch die Einzigen, die sich mit der Anatomie des Menschen etwas auskennen. Während der Kämpfe bleiben sie in sicherer Entfernung, warten auf Verletzte, um dann mit Holzkarren auf das Schlachtfeld zu laufen und die Verwundeten aufzuladen, abzutransportieren und zu versorgen.
Die amtlich geförderte und heute im allgemeinen Bewusstsein der Öffentlichkeit selbstverständliche "Rettung von Menschen aus Lebensgefahr" und ist erst eine Entwicklung des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts. Ende des 18. Jahrhunderts entstehen die ersten Rettungsverordnungen in den deutschen Ländern. Die Lebensrettung wird nun zur Pflicht jedes Bürgers erklärt und Belohnungen für erfolgreiche Wiederbelebungen von "Scheintoten" werden ausgesetzt.
Immer wieder kommt es in dieser Zeit zu größeren Unglücken, die die Obrigkeit zum Handeln veranlassen. So wie der Brand des Wiener Ringtheater im Jahre 1881, bei dem auch aufgrund fehlender organisierter Hilfe etwa 400 Menschen zu Tode kommen, bilden ähnliche Katastrophen den Anlass zur Gründung von Rettungsgesellschaften und damit einem Vorläufer des heutigen Rettungsdienstes.
So entwickelt sich zunächst ein "Rettungswesen", welches von Familienangehörigen, Freunden oder Nachbarn durchgeführt wird. Die Maßnahmen beschränken sich auf den Transport der Patienten in die Kliniken, zunächst mit Handkarren oder Fuhrwerken, bis nach dem Ersten Weltkrieg Motorisierung der Krankenbeförderung beginnt.
Aber schon Ende des 19. Jahrhunderts verfügen die meisten deutschen Großstädte über ein organisiertes Krankenbeförderungswesen. Mit der Durchführung sind private Unternehmen, zivile Samaritervereine, Sanitätskolonnen des Roten Kreuzes und/oder die Feuerwehr beauftragt.
In Folge der Kriegsereignisse wird im Frühjahr 1943 durch einen nationalsozialistischen „Führer-Erlass“ die Vereinheitlichung des Krankentransportwesens in Deutschland angeordnet. Nach dem Willen der NS-Staatsführung wird der Krankentransport ausschließlich dem gleichgeschalteten Deutschen Roten Kreuz zugewiesen. Mit Ende des Zweiten Weltkrieges endet diese Vorgabe.
Erst nach dem zweiten Weltkrieg und mit dem Beginn des Wirtschaftswunders, der steigenden Zahl von Autos und der damit verbundenen Zunahme von Verkehrstoten und -verletzten (jährliche Steigerungen von 13-20% in den Jahren 1953 bis 1957) kommen erste Überlegungen auf, dass eine Medizinische Versorgung von Schwerstverletzten durch Ärzte und Assistenzpersonal noch am Unfallort deren Überlebenschancen drastisch steigern könnte.
Aufgrund dieser Überlegung wird 1957 der "Operationswagen der Chirurgischen Universitäts-Klinik Heidelberg" (Teilweise auch als "Clinomobil" bezeichnet) in Dienst genommen, und damit vermutlich unwissentlich der Grundstein für den Rettungsdienst gelegt wie wir ihn heute kennen.
Das "Clinomobil" soll Unfallopfer bei Bedarf direkt an der Unfallstelle operieren können, und ist aus diesem Grund als kompletter, mobiler Operationssaal ausgelegt. Recht schnell wird jedoch klar, dass ein operativer Eingriff vor Ort in den wenigsten Fällen geboten ist, sondern es vielmehr in den meisten Fällen darauf ankommt die Vitalfunktionen (Herz-, Atmungs- und Kreislauffunktionen) des Patienten wieder herzustellen und/oder aufrecht zu erhalten. Für diese Aufgaben ist das Heidelberger "Clinomobil" (immerhin ein komplett umgebauter Reisebus mit Anhänger) einfach zu groß und schwerfällig, ebenso wie der Aufwand für Materialvorhaltung und Personalvorhaltung für das Fahrzeug.
In Köln wird kurz nach der Indienststellung des Heidelberger "Clinomobil" nachgezogen, und mit einem Ford FK 2500 ein direkter Vorläufer des Notarztwagens in Dienst gestellt, ähnlich wie wir ihn heute kennen. Ab 1958 kommt auch in Dortmund ein vergleichbares "Clinomobil" im Rettungsdienst zum Einsatz.
Dieser Notarztwagen hat sich sehr gut bewährt. Er ist kleiner, somit wendiger und nicht so aufwendig ausgestattet wie das Heidelberger "Clinomobil".
So erfolgt analog zu neuen medizinischen Erkenntnissen langsam aber stetig der Aufbau eines flächendeckenden Rettungswesens bestehend aus Notarztfahrzeugen, Rettungs- und Krankenwagen, wobei der wesentliche Aspekt zunächst der Transport ins Krankenhaus bleibt. Es sind die kleinen Entwicklungen, die nach und nach die Qualität verbessern.
Erst in den 1970er Jahren gibt es wieder einige bemerkenswerte Änderungen: Seit 1960 breitet sich langsam die Erkenntnis aus, dass die Zeitspanne von einem Notfallereignis bis zum Zeitpunkt der ärztlichen Behandlung maßgeblich für die Überlebenschance der Patienten verantwortlich ist. Da es aber grade in ländlichen Gebieten immer wieder Probleme gibt einen Arzt zum Patienten zu bringen, wird im November 1970 in München der erste Rettungshubschrauber (Christoph 1) als Arztzubringer bzw. für den schnellen Transport von Notfallpatienten durch den ADAC in Dienst gestellt.
Weiterhin setzt sich langsam, aber stetig die Tendenz zu einem "stay and play"- System im Vergleich zu dem bisher überwiegen bevorzugten "load and go" durch. Was bedeutet, dass vermehrt versucht wird die Patienten vor dem Transport zu stabilisieren, eine Vitale Gefährdung auszuschließen, und sie erst nach dieser Stabilisierung zu transportieren. In vielen Fällen entscheidet nicht die Versorgung im Krankenhaus über Leben und Tod, sondern vielmehr die Qualität der Versorgung am Notfallort und des Transportes.
Um diese Aufgabe qualifiziert wahrnehmen zu können, werden die Anforderungen an die medizinische Ausbildung der Besatzungen von Kranken-, Rettungs- und Notarztwagen immer größer, wodurch es im Jahre 1974 zu einem "Rettungsdienstgesetz" in Bayern kommt, in dem erstmalig gesetzliche Bestimmungen für den Rettungsdienst, in Hinblick auf Ausstattung der Fahrzeuge, Ausbildung des Personals sowie nicht zuletzt eine "Hilfeleistungsfrist" (die Zeit die bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes vergehen darf) festgelegt werden.
Heute hat jedes Bundesland ein solches Gesetz, in dem es die Grundlagen für die Arbeit des Rettungsdienstes schafft. Der Rettungsdienst hat sich aufgrund der inzwischen enorm angewachsenen medizinischen Möglichkeiten - grade in der präklinischen Notfallmedizin - zu einem sehr komplexen Gebilde entwickelt, in dem verschiedene Fahrzeugtypen für verschiedene Notfälle mit unterschiedlich ausgebildeten Besatzungen jedem Menschen rund um die Uhr innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung stehen.
Der Rettungsdienst in seiner heutigen Form muss sich den hohen Ansprüchen an die medizinische Versorgung einer modernen Industriegesellschaft und der zum Teil aus ihr selbst resultierenden Gefahrenquellen (zunehmender Verkehr, Zivilisationskrankheiten etc.) stellen.
Die Ansprüche, die dabei an den Rettungsdienst gestellt werden, beginnen mit der Erreichbarkeit einer zentralen Anlaufstelle unter einer einheitlichen Rufnummer rund um die Uhr, dem zeitnahen Eintreffen von professioneller Hilfe beim Patienten sowie der damit verbundenen Einleitung schneller und vor allem qualifizierter medizinischer und/oder technischer (z.B. bei eingeklemmten Personen nach einem Verkehrsunfall) Hilfe, und enden nicht zuletzt bei einem möglichst schonenden, schnellen Transport in das Wunschkrankenhaus des Patienten.
Zur Bewältigung dieser Aufgaben hat sich der Rettungsdienst als ein fester Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens neben den traditionellen Bereichen der ambulanten und stationären Pflege, sowie als elementares Glied der Rettungskette etabliert.
Der Rettungsdienst ist die Schnittstelle zwischen den an sich durch jeden Menschen durchzuführenden Lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Ersten Hilfe und der klinischen Versorgung der Patienten, er leitet somit im Anschluss an die Erste Hilfe die qualifizierte Notfallmedizin ein, welche nach dem heutigen Stand der Erkenntnisse weit über die Transportfunktion hinausgeht.
So ist es kaum verwunderlich, dass sich mit den steigenden Ansprüchen auch die Qualifizierung des Rettungsdienstpersonals verändert hat. Mit Einführung einer einheitlichen Ausbildung leisten Rettungssanitäter*innen und Rettungsassistent*innen Dienst auf Kranken- und Rettungswagen. Für die Notfallrettung ist das Berufsbild des Rettungsassistent*in (RettAss) ein auf Bundesebene gesetzlich geregelter Ausbildungsberuf geworden.
Die Feuer- und Rettungswache 2 der Feuerwehr Dortmund wurde im Jahr 1978 in den Dienst gestellt. Vorher war die Wache an der Münsterstraße ansässig.
Die Feuer- und Rettungswache 6 ist eine Grundschutzwache.
Informationen zum Thema Kampfmittelbeseitigung/Luftbildauswertung des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
Die Feuer- und Rettungswache 4 im Dortmunder Süden ist eine der drei Zugwachen der Feuerwehr Dortmund.
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Hier erhalten Sie eine Übersicht zu den Themen des Amts für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz.
Links & Downloads der Feuerwehr Dortmund. Hier finden sich unter anderem Jahresberichte, Schulungsunterlagen und Gebührensatzungen.
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Die Feuerwache 9 liegt im Stadtbezirk Mengede. Sie ist eine sogenannte „Grundschutzwache“ der Feuerwehr Dortmund.
Der Fernmeldezug (FMZ) wird bei bestätigter Lage durch den Einsatzleiter/-in (meist A-Dienst) angefordert.
Die Feuer- und Rettungswache 5 - meist knapp „Westwache“ genannt - ist eine Grundschutzwache und Rettungswagen-Standort der Feuerwehr Dortmund.
Hier finden Sie eine Übersicht der Standorte und Löschzüge der Feuerwehr Dortmund.
Die Feuerwache 8 der Feuerwehr Dortmund stellt für den Brandschutz und Hilfeleistungen einen sogenannten Grundschutz.
Die Feuer- und Rettungswache 3 der Feuerwehr Dortmund wurde im Jahr 1999 an ihrem jetzigen Standort in Betrieb genommen.
Die Feuer- und Rettungswache 1 ist die größte Wache der Berufsfeuerwehr Dortmund.
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