Denkmalschutz
Baudenkmäler sind Bauwerke, an denen Geschichte besonders gut ablesbar ist. Im Denkmalschutzgesetz ist geregelt, dass nicht nur Kunstwerke von hohem Rang und überregionaler Bedeutung zu schützen sind, sondern auch Objekte, die regionale oder lokale Bedeutung haben. Die Denkmalbehörde stellt ein Objekt unter Denkmalschutz, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Hierzu wird die/der Eigentümer/in benachrichtigt und das Objekt in die Denkmalliste der Stadt Dortmund eingetragen.
Für alle baulichen und gestalterischen Veränderungen und Erneuerungen, die an einem Denkmal oder seiner näheren Umgebung geplant sind, muss vor Beginn der Arbeiten eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 Denkmalschutzgesetz bei der Denkmalbehörde eingeholt werden. Hierzu zählen beispielsweise der Anstrich der Fassade, die Erneuerung der Dacheindeckung oder auch die Renovierung des Treppenhauses. Der Antrag ist schriftlich bei der Denkmalbehörde einzureichen, die Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung steht. Bitte prüfen Sie auch, ob Sie für Ihr Bauvorhaben eine Baugenehmigung durch die Bauordnung benötigen.
Für Baumaßnahmen, die zum Erhalt bzw. zur sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals dienen, bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten in Form von Steuervergünstigungen, Zuschüssen und speziellen zinsgünstigen Darlehen.
Baudenkmalpflege Innenstadtbezirke (ohne Siedlungen), Erfassung von Baudenkmälern (Inventarisation), Baudenkmalwertprüfungen
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Baudenkmalpflege Siedlungen
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Baudenkmalpflege Hombruch, Lütgendortmund, Huckarde, Mengede (Mo, Mi, Do)
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Baudenkmalpflege Eving, Scharnhorst, Brackel, Aplerbeck, Hörde
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