Wahlen
Auswirkungen von Umzügen
Umzüge und Wahlen - Was muss ich beachten?
Sobald eine Wahl bevorsteht, können Umzüge Auswirkungen haben, wo Sie als Wahlberechtigte*r wählen gehen können.
Deshalb finden Sie hier entsprechende Erklärungen, Fragen und Antworten ab wann ein Umzug Auswirkungen hat und welche Wahlmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
Weitere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie beim Kommunalen Wahlbüro.
Rechtliche Hinweise
Wohnsitzwechsel oder Zuzüge aus dem Ausland wirken sich im Zeitraum vor einer Wahl auf das Wählerverzeichnis und somit auf den Ort aus, wo jemand das Wahlrecht ausüben kann. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.
Die Regelungen betreffen alle Personen, die in Deutschland für die Kommunalwahl oder die Integrationsratswahl wahlberechtigt sind.
Gemeint sind für die Kommunalwahl
- alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens dem 29.08.2025 in Dortmund eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Gemeint sind für die Integrationsratswahl alle Personen, die
- nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (ggf. zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit),
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit als Kind ausländischer Eltern erworben haben (§ 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes).
Darüber hinaus müssen die Personen am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sein,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- spätestens seit dem 29.08.2025 in Dortmund mit Hauptwohnung gemeldet sein.
Ich melde meinen Wohnsitz innerhalb Dortmunds bis zum 03. August 2025 um.
Umzug innerhalb Dortmunds und Ummeldung erfolgen bis zum 03. August 2025
- Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des ggf. neuen Wahlbezirks, zu dem Ihre Adresse gehört, eingetragen und können im zugehörigen Wahlraum wählen.
Ich melde meinen Wohnsitz innerhalb Dortmunds in der Zeit vom 04. August 2025 bis zum 29. August 2025 um.
Umzug innerhalb Dortmunds und Ummeldung erfolgen in der Zeit vom 04. August 2025 bis zum 29. August 2025
Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis des Stimmbezirks eingetragen, in dem der neue Wohnsitz liegt. Bei den Kommunalwahlen können Sie nur in dem Wahlraum des neuen Stimmbezirks wählen.
Besonders zu beachten:
Liegt die neue Wohnung nach dem Umzug in einem anderen Kommunalwahlbezirk und haben diese Personen bereits vor dem Umzug Briefwahlunterlagen beantragt, werden die Briefwahlunterlagen ungültig. Sie können dann nur in dem neuen Stimmbezirk wählen oder müssen neue Briefwahlunterlagen beantragen.
Eine Ansicht der Kommunalwahlbezirke finden Sie auf der Karte der Dortmunder Wahlkreise und Wahlbezirke.
Hinweis zur elektronischen Ummeldung (elektronische Wohnsitzanmeldung):
Die Ummeldung erfolgt in diesem Fall technisch bedingt erst, wenn Sie die Benachrichtigung erhalten haben, dass Sie die Ummeldung jetzt abschließen und Sie die Meldebestätigung herunterladen können.
Erst dann wurde Ihr elektronischer Antrag geprüft und in das Melderegister übernommen. Solange gilt Ihre alte Adresse auch im wahlrechtlichen Sinne als Meldeadresse.
Sie können beispielsweise am 29.08.2025 gegen Abend die Ummeldung elektronisch durchführen und den Antrag absenden.
Ihr Antrag wird aber erst am nächsten Werktag (Montag, den 01.09.2025) geprüft und freigegeben. Dann gilt als Meldedatum der 01.09.2025 und Sie müssen in Ihrem bisherigen Stimmbezirk wählen.
Ich melde meinen Wohnsitz innerhalb Dortmunds in der Zeit vom 30. August 2025 bis zum 14. September 2025 (Wahltag) um.
Umzug innerhalb Dortmunds und Ummeldung erfolgen in der Zeit vom 30. August 2025 bis zum 14. September 2025 (Wahltag)
Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, verbleiben im Wählerverzeichnis des Stimmbezirks, in dem sie zuletzt gewohnt haben.
Sie können nur im Wahlraum des alten Stimmbezirks wählen. Alternativ kann die Briefwahl beantragt werden.
Ich melde meinen Wohnsitz bis zum 03. August 2025 in einer anderen Gemeinde an.
Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung erfolgen bis zum bis zum 03. August 2025
- Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen und
- wählen am neuen Wohnort.
Ich melde meinen Wohnsitz in der Zeit vom 04. August 2025 bis zum 29. August 2025 in einer anderen Gemeinde in NRW an.
Umzug in eine andere Gemeinde in NRW und Ummeldung erfolgen in der Zeit vom 04. August 2025 bis zum 29. August 2025
Kommunalwahlen:
- Aus Dortmund Fortziehende werden ins Wählerverzeichnis der neuen Gemeinde in NRW eingetragen und im Dortmunder Wählerverzeichnis gestrichen.
- Sollten sie vor ihrem Umzug bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben, werden diese Briefwahlunterlagen ungültig.
- Sie können dann nur im Wahlraum der neuen Gemeinde wählen oder dort Briefwahlunterlagen beantragen.
Hinweis zur elektronischen Ummeldung (elektronische Wohnsitzanmeldung):
Die Ummeldung erfolgt in diesem Fall technisch bedingt erst, wenn Sie die Benachrichtigung erhalten haben, dass Sie die Ummeldung jetzt abschließen und Sie die Meldebestätigung herunterladen können.
Erst dann wurde Ihr elektronischer Antrag geprüft und in das Melderegister übernommen. Solange gilt Ihre alte Adresse auch im wahlrechtlichen Sinne als Meldeadresse.
Sie können beispielsweise am 29.08.2025 gegen Abend die Ummeldung elektronisch durchführen und den Antrag absenden.
Ihr Antrag wird aber erst am nächsten Werktag (Montag, den 01.09.2025) geprüft und freigegeben. Dann gilt als Meldedatum der 01.09.2025 und Sie müssen in Ihrem bisherigen Stimmbezirk an Ihrem vorherigen Wohnort wählen.
Wahl des Integrationsrates:
- Aus Dortmund Fortziehende werden im Dortmunder Wählerverzeichnis gestrichen.
- Sollten sie vor Ihrem Umzug bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben, werden diese Briefwahlunterlagen ungültig.
Ich melde meinen Wohnsitz nach dem 30. August 2025 in einer anderen Gemeinde an.
Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung erfolgen nach dem 30. August 2025
Bei Fortzügen vom 30.08.2025 bis 14.09.2025 besteht leider keine Wahlberechtigung für die Kommunalwahlen (weder in Dortmund noch in einer anderen Gemeinde).
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Kommunales Wahlbüro
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Informationen zur Oberbürgermeisterwahl in Dortmund, sowie zum Wahlsystem und den Rechtsgrundlagen
Wichtige Informationen für Wahlberechtigte, die vor einer Wahl umziehen
Informationen zum Ablauf der Europawahl in Dortmund, zur Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und zum Wahlsystem und den Rechtsgrundlagen
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Kontaktinformationen zum kommunalen Wahlbüro in Dortmund
Hier finden Sie alle häufig gestellten Fragen zur Kommunalwahl 2025.
Wahlanalyse zur den Wahlen in Dortmund: Hier finden Sie Veröffentlichungen zur Dortmunder Wahlstatistik der aktuellsten & vergangenen Wahl.
Informationen zur Wahl der Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Parlaments in Dortmund, zum Wahlsystem und den Rechtsgrundlagen
Informationen über die Wahl von ehrenamtlichen Richter*innen am Amts- und Landgericht Dortmund, Voraussetzungen und Ablauf einer Schöffenwahl
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Informationen zur Kommunalwahl in Dortmund, zur Wahl des/der Oberbürgermeister*in, des Rates und der Bezirksvertretungen & der RVR-Verbandsversammlung
Informationen und Rechtsgrundlagen zu Volksbegehren in NRW und Dortmund
Informationen zum Ablauf der Bundestagswahl in Dortmund, zur Wahl der Abgeordneten des Bundestags in Berlin, zum Wahlsystem und den Rechtsgrundlagen
Hinter jeder Stimme steht ein Mensch. Bei Ohne Du kein DO! zeigen junge Dortmunder*innen Gesicht für Demokratie, Vielfalt und mehr Wahlbeteiligung.
Infos zur Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl für Kinder und Jugendliche. Alles unter dem Motto: Ohne Du kein DO!