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Wahlen

Seniorenbeiratswahl

Wahl des Seniorenbeirats der Stadt Dortmund

Die grundsätzliche Aufgabe des Seniorenbeirates besteht darin, sich als legitimierte, politisch und konfessionell unabhängige Institution für die besonderen Interessen und Belange der älter werdenden und älteren Menschen im gesamten Stadtgebiet einzusetzen. Ziel seiner Arbeit ist es aber auch, das Miteinander von Jung und Alt in unserer Stadt zu verbessern und zu fördern, denn Themen des Alterns, des Älterwerdens und des Altseins in unserer Gesellschaft betreffen Jeden.

Zu den Aufgaben des Seniorenbeirates gehören u.a.:

  • Vertretung der Belange und die Beratung älterer Menschen
  • Bindeglied zwischen Verwaltung und Politik
  • Mitwirkung in Fachausschüssen des Rates und in den Bezirksvertretungen

Wahlsystem und Rechtsgrundlagen

Das für die Seniorenbeiratswahl geltende Recht ergibt sich aus der Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Dortmund.
Die Wahl der Mitglieder unterliegt den folgenden Wahlrechtsgrundsätzen:

Allgemein: Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann an der Seniorenbeiratswahl teilnehmen.
Unmittelbar: Die Mitglieder werden von den Wahlberechtigten direkt gewählt.
Frei: Jeder Wahlberechtigte entscheidet selbst, wem er seine Stimme gibt.
Gleich: Jede Stimme hat die gleiche Gewichtung.
Geheim: Es darf nicht nachvollziehbar sein, wie jemand gewählt hat.

Es wird ausschließlich per Briefwahl gewählt.
Der Seniorenbeirat besteht grundsätzlich aus 27 Mitgliedern, die als Einzelbewerber*innen in den 12 Stadtbezirken gewählt werden. Durch dieses Wahlverfahren ist sichergestellt, dass jeder der 12 Stadtbezirke im Seniorenbeirat vertreten werden kann.
Mit der Stimme entscheiden die Wähler*innen, wer aus seinem/ihrem Stadtbezirk in den Seniorenbeirat gewählt wird. Die Zahl kandidierenden Bewerber*innen ist je Stadtbezirk unterschiedlich.
Sie ist abhängig vom Anteil der im Stadtbezirk lebenden älteren Bevölkerung.

Wahlperiode

Wahlperiode

Der Seniorenbeirat wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Wahlgebiet

Das Wahlgebiet ist der jeweilige Stadtbezirk. Demnach gibt es für die Seniorenbeiratswahl zwölf unterschiedliche Stimmzettel. Welchen Stimmzettel der/die Wahlberechtigte*r erhält, hängt davon ab, in welchem Stadtbezirk er/sie gemeldet ist.

Wahltermin

Die nächste Seniorenbeiratswahl findet im März 2025 statt.

Wahlrecht und Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Einwohner*innen,

  • die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens sechs Monaten in Dortmund mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
  • die nicht nach dem Kommunalwahlrecht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbarkeit

Wählbar für die Seniorenbeiratswahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, sowie alle ausländischen Bürger*innen, die

  • am Tag der Ergebnisermittlung das 60. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens sechs Monaten in Dortmund mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
  • bei denen kein Wahlrechtsausschlussgrund nach dem Kommunalwahlrecht vorliegt

Die Wahlberechtigten sind in dem Stadtbezirk, in dem sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wählbar, wenn sie weder dem Rat noch einer Bezirksvertretung angehören.

Weitergehende Informationen zu einer Kandidatur erhalten Sie beim Kommunalen Wahlbüro der Stadt Dortmund

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