Wahlen
Die grundsätzliche Aufgabe des Seniorenbeirates besteht darin, sich als legitimierte, politisch und konfessionell unabhängige Institution für die besonderen Interessen und Belange der älter werdenden und älteren Menschen im gesamten Stadtgebiet einzusetzen. Ziel seiner Arbeit ist es aber auch, das Miteinander von Jung und Alt in unserer Stadt zu verbessern und zu fördern, denn Themen des Alterns, des Älterwerdens und des Altseins in unserer Gesellschaft betreffen Jeden.
Zu den Aufgaben des Seniorenbeirates gehören u.a.:
Das für die Seniorenbeiratswahl geltende Recht ergibt sich aus der Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Dortmund.
Die Wahl der Mitglieder unterliegt den folgenden Wahlrechtsgrundsätzen:
Allgemein: Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann an der Seniorenbeiratswahl teilnehmen.
Unmittelbar: Die Mitglieder werden von den Wahlberechtigten direkt gewählt.
Frei: Jeder Wahlberechtigte entscheidet selbst, wem er seine Stimme gibt.
Gleich: Jede Stimme hat die gleiche Gewichtung.
Geheim: Es darf nicht nachvollziehbar sein, wie jemand gewählt hat.
Es wird ausschließlich per Briefwahl gewählt.
Der Seniorenbeirat besteht grundsätzlich aus 27 Mitgliedern, die als Einzelbewerber*innen in den 12 Stadtbezirken gewählt werden. Durch dieses Wahlverfahren ist sichergestellt, dass jeder der 12 Stadtbezirke im Seniorenbeirat vertreten werden kann.
Mit der Stimme entscheiden die Wähler*innen, wer aus seinem/ihrem Stadtbezirk in den Seniorenbeirat gewählt wird. Die Zahl kandidierenden Bewerber*innen ist je Stadtbezirk unterschiedlich.
Sie ist abhängig vom Anteil der im Stadtbezirk lebenden älteren Bevölkerung.
Der Seniorenbeirat wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Das Wahlgebiet ist der jeweilige Stadtbezirk. Demnach gibt es für die Seniorenbeiratswahl zwölf unterschiedliche Stimmzettel. Welchen Stimmzettel der/die Wahlberechtigte*r erhält, hängt davon ab, in welchem Stadtbezirk er/sie gemeldet ist.
Die nächste Seniorenbeiratswahl findet im März 2025 statt.
Wahlberechtigt sind alle Einwohner*innen,
Wählbar für die Seniorenbeiratswahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, sowie alle ausländischen Bürger*innen, die
Die Wahlberechtigten sind in dem Stadtbezirk, in dem sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wählbar, wenn sie weder dem Rat noch einer Bezirksvertretung angehören.
Weitergehende Informationen zu einer Kandidatur erhalten Sie beim Kommunalen Wahlbüro der Stadt Dortmund
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