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Kommunalwahl

Infos & FAQ

Hier finden Sie Antworten auf auf häufig gestellte Fragen rund um die Kommunalwahl in Dortmund.

Was wird bei der Kommunalwahl gewählt?

Der Oberbürgermeister, die Oberbürgermeisterin, der Rat, die Bezirksverter*innen, die Abgeordneten der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr, sowie der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration.

Muss ich alle Stimmzettel ausfüllen?

Nein. Es gibt keine Wahlpflicht, sondern nur ein Wahlrecht. Es ist jeder Person selbst überlassen, welche Person oder welches Gremium gewählt wird, also welcher Stimmzettel ausgefüllt wird.

Welche Dokumente benötige ich am Wahltag?

Jede Person, die im Wahllokal wählen möchte, sollte ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Identitätsausweis) dabei haben. Wenn man die Wahlbenachrichtigung dabei hat, reicht dies in der Regel aus, um wählen zu können. Die Wahlhelfer*innen können aber in jedem Fall verlangen, dass ein Ausweisdokument vorgezeigt wird.

Was kann ich tun, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verloren habe?

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie mit einem amtlichen Ausweisdokument in dem für Sie zuständigen Wahllokal wählen. Das zuständige Wahllokal findet man über dortmund.de/wahlen im Service „Wahlraumsuche“. Nach Eingabe der Meldeadresse wird der zuständige Wahlraum angezeigt. Der einfachste Weg ist aber ein Anruf beim Kommunalen Wahlbüro unter 0231 50-10931.

Was muss ich tun, wenn ich kurz vor der Wahl umgezogen bin?

Vor einer Wahl gelten verschiedene wahlrechtliche Fristen, die sich entsprechend auf das zuständige Wahllokal auswirken können. In den entsprechenden Zeiträumen wurden die Personen, die ihren Wohnsitz wechselten, bereits bei der Ummeldung im Einwohnermeldeamt der Bürgerdienste auf die Auswirkung hingewiesen.

Wer sich unsicher ist, welches Wahllokal für ihn zuständig ist, sollte sich beim Kommunalen Wahlbüro unter 0231 50-10931 melden und danach fragen. Weitere Infos gibt es hier:

Wann haben die Wahllokale geöffnet?

Die Wahllokale haben am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Kann jemand anderes für mich wählen, wenn ich am Wahltag verhindert bin (beispielsweise durch Krankheit)?

Nein. Das ist nicht möglich. Das Wahlrecht ist ein höchstpersönliches Recht. Man kann sich nur einer Hilfsperson bedienen, wenn man nicht dazu in der Lage ist, den Stimmzettel selbst ausfüllen. Das kann z.B. bei einer bei einer körperlichen Beeinträchtigung der Fall sein oder wenn man nicht lesen kann.

Gibt es barrierefreie Wahllokale?

Ja. Über 80 % der Wahllokale sind barrierefrei. Ob das zuständige Wahllokal barrierefrei ist, ist auf der Wahlbenachrichtigung mit einem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet. Wer die Wahlbenachrichtigung nicht hat, kann sich das zuständige Wahllokal auch über dortmund.de/wahlen im Service „Wahlraumsuche“ heraussuchen. Auch hier ist eingetragen, ob das Wahllokal barrierefrei ist. Wer schon im Vorfeld sieht, dass sein Wahlraum nicht barrierefrei ist, hat die Möglichkeit die Briefwahl zu beantragen. Der in den Briefwahlunterlagen enthaltene „Wahlschein“ berechtigt einerseits zur Teilnahme an der Briefwahl, andererseits auch zur Teilnahme an der Wahl in einem beliebigen Wahllokal desselben Kommunalwahlbezirks. Es wird empfohlen, dann per Briefwahl zu wählen, denn das Wählen mit dem Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen in einem Wahllokal ist durch die gesetzlichen Regelungen etwas kompliziert.

Man kann den Wahlschein nur einem Wahllokal des Kommunalwahlbezirks nutzen, für den der Wahlschein ausgestellt ist. Der zuständige Kommunalwahlbezirk ist oben rechts auf dem Wahlschein eingetragen. Über dortmund.de/wahlen im Service „Karte der Dortmunder Wahlgebiete“ kann man sehen, welche Wahllokale sich in dem zuständigen Kommunalwahlbezirk befinden. So kann man dann auch einen barrierefreies Wahllokal in der Nähe finden und auswählen.

Darf ich meine Kinder mit ins Wahllokal bringen?

Das Mitbringen der Kinder ist grundsätzlich erlaubt. Der Gang hinter die Wahlkabine ist mit Kindern, die bereits Lesen und Schreiben können, aber nicht erlaubt. Das Wahlgeheimnis könnte hierdurch gefährdet werden. Bitte hier immer mit den Wahlhelfer*innen sprechen, die vor Ort entscheiden. Im Zweifel können die Wahlhelfer*innen durchaus entscheiden, dass ein Kind neben oder vor der Wahlkabine warten muss.

Darf ich mein Haustier mit ins Wahllokal bringen?

Es gibt hier kein generelles Verbot, aber auch keine generelle Erlaubnis. Die Entscheidung obliegt den Wahlhelfer*innen vor Ort. Diese können durchaus bestimmen, dass Haustiere draußen bleiben müssen, damit das Wahlgeschäft vor Ort nicht gestört wird. Es wird daher empfohlen, Haustiere nicht mitzubringen.

Wie vermeide ich, dass meine Stimme ungültig wird?

Kennzeichnen Sie jeden Stimmzettel nur mit einem Kreuz in dem dafür vorgesehenen Kreis. Dann ist die Stimmabgabe in jedem Fall gültig. Wenn Sie sich verschrieben haben, kann das „falsche Kreuz“ auch deutlich erkennbar durchgestrichen werden und ein neues Kreuz für einen anderen Wahlvorschlag gesetzt werden. Das Durchstreichen von Kandidat*innen oder persönliche Kommentare auf dem Stimmzettel können zur Ungültigkeit führen.

Darf ich meinen Stimmzettel fotografieren und auf Social Media oder online teilen?

Nein, das gefährdet das Wahlgeheimnis und ist deshalb nicht erlaubt.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich sehbeeinträchtigt bin, meine Stimme abzugeben?

Siehe oben unter "barrierefreie Wahllokale": Dieser Personenkreis kann sich im Wahlraum einer Hilfsperson bedienen.

Im Vorfeld einer Wahl können blinde und sehbehinderte Menschen auch kostenlose Wahlhilfen (Stimmzettelschablonen) unter der Rufnummer 0231 5575900 beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. anfordern. Diese können sie für ebenfalls vorher beantragte Briefwahlunterlagen nutzen. Die Personen legen dann den Stimmzettel in die Schablone ein und wählen eine Servicerufnummer. Die Telefonhotline sagt an, welche Parteien bzw. Bewerber*innen an welcher Stelle auf dem Stimmzettel stehen. Die Personen ertasten dann die mit Braille-Schrift gekennzeichneten Felder und können entsprechend ihr Kreuz setzen.

Werden die Stimmzettel in einer festgelegten Reihenfolge ausgezählt?

Ja, die Stimmzettel werden ab 18:00 Uhr in der folgenden Reihenfolge ausgezählt:

  • Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin
  • Wahl des Rates
  • Wahl der jeweiligen Bezirksvertretung
  • Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr

Die am Wahltag abgegebenen Stimmen für die Wahl des Integrationsrates werden am Dienstag (16.09.2025) ausgezählt.

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