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Gemeinnützig Engagierte sollen zukünftig keine Gebühren für Veranstaltungen in Schulgebäuden zahlen

Die Stadt Dortmund möchte gemeinnützige Vereine, anerkannte Jugendorganisationen und karitative Verbände finanziell entlasten.

Ab dem 1. Januar 2024 sollen sie keine Gebühren mehr zahlen müssen, wenn sie Schulräume oder Pausenflächen für Veranstaltungen nutzen.

Die Verwaltungsspitze beschloss am Dienstag, 28. November, die dafür notwendige Anpassung der Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung. Der Rat entscheidet in seiner Dezember-Sitzung darüber.

Zurzeit ist es noch so, dass diese Organisationen Gebühren zahlen müssen, wenn sie bei ihren Veranstaltungen Eintrittsgelder erheben oder Waren verkaufen.

"Die Stadt Dortmund möchte die Vereine und Verbände, die bis heute unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, unterstützen. Wir verzichten auf die Einnahmen und geben den Aktiven die Möglichkeit, das oft dringend benötigte Geld zu erwirtschaften. Wir wollen damit unseren Teil für die gemeinnützigen Zwecke beisteuern“, sagt Schuldezernentin Monika Nienaber-Willaredt.

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Engagement & Bürger*innenbeteiligung

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