Service

Beglaubigung von Abschriften oder Ablichtungen

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Jede Behörde kann Abschriften/Ablichtungen von Schriftstücken amtlich beglaubigen, wenn sie durch sie selbst ausgestellt wurden oder für ihren eigenen Bedarf bestimmt sind. Die für Sie zuständige Meldebehörde darf auch Schriftstücke und Dokumente, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschriften zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden, amtlich beglaubigen.

Hinweis zu den Kopien

Die Kopien der originalen Dokumente stellen wir ohne Zusatzkosten selbst her. Das vermeidet zusätzlichen Zeitaufwand für den Abgleich fremd erstellter Kopien.

Beglaubigungen von Kopien ausländischer Dokumente

  • Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten werden nur vorgenommen, wenn sie bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen.
  • Kopien ausländischer Dokumente können nur mit einer Übersetzung eines amtlich anerkannten Übersetzers beglaubigt werden.
  • Die Übersetzung muss mit dem Original vorgelegt werden und es muss die Zusammengehörigkeit zwischen der Übersetzung und dem Dokument erkennbar sein.

Ausnahmen

  • Keine Beglaubigungen von Familien-, Erbrecht-, Grundbuch-, Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten (dieses erfolgt nur von den dafür zuständigen Stellen).
  • Keine Beglaubigungen von deutschen Personenstandsurkunden (Fordern Sie hierzu eine Abschrift der Urkunde bei dem zuständigen Standesamt an).
  • Keine Beglaubigungen von Schriftstücken des Privatrechts oder für den privaten Gebrauch (Dies ist bei einem Notar möglich).

Gebühren

  • 4,00 € je Seite des Originals (DIN A4)
  • 1,00 € je Seite für jede weitere Ausfertigung bei gleicher Vorsprache

Links

Unterlagen

Fristen

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Rechtsgrundlagen

§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
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  • Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

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    Brackeler Hellweg 170
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    Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving - Bürgerdienste Eving

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    August-Wagner-Platz 2-4
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

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    Hörder Bahnhofstr. 16
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

    Anschrift und Erreichbarkeit
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    Rahmer Str. 15
    44369 Dortmund
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    Limbecker Straße 31
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

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    Am Amtshaus 1
    44359 Dortmund
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    Gleiwitzstraße 277
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