Führerschein (Umtausch / Umschreibung von ausländischem Führerschein)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Wenn Sie einen Führerschein regulär im Ausland erworben haben, berechtigt Sie dieser nur innerhalb der ersten 6 Monate des Aufenthaltes in Deutschland zum Führen eines entsprechenden Kraftfahrzeuges im Bundesgebiet. Es besteht die Möglichkeit zum Umtausch oder Umschreibung von ausländischen bzw. EU-Führerscheinen.
Einen Termin zur Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis können Sie
Weitergehende Informationen zur Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland erhalten Sie
Online-Services und Formulare
Gebühren
37,50 € - 83,70 €
(Zahlmöglichkeit mit EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)
Links
Unterlagen
Bitte mitbringen bei einem EU-Staaten-Führerschein oder EWR-Staaten Führerschein (sofern ein Umtausch notwendig wird):
- Einen gültigen ausländischen nationalen Führerschein
- Pass
- Lichtbild
- Bescheinigung über den Tag der Ersteinreise in die Bundesrepublik Deutschland (Meldebehörde oder Ausländerbehörde)
Bitte mitbringen bei einem Führerschein aus Nicht-EG-Staaten oder Nicht-EWR-Staaten:
- Einen gültigen ausländischen nationalen Führerschein
- Übersetzung mit Klassifizierung durch deutsche Automobilclubs oder gerichtlich bestellte und allgemein vereidigte Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen
- Pass
- Lichtbild (gemäß § 5 und Anlage 8 der Passverordnung: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Kopf- oder Augenbedeckung)
- Bescheinigung der Ausländerbehörde über den Tag der Ersteinreise in die Bundesrepublik Deutschland
Für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E zusätzlich
- eine Bescheinigung eines Arztes über den Gesundheitszustand des Antragstellers (Anlage 5 Ziffer 1 FeV)
- Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 FeV)
Die nachfolgend aufgeführten zusätzlichen Unterlagen sind nicht erforderlich, wenn die Fahrerlaubnis prüfungsfrei umgeschrieben werden kann. Näheres erfragen Sie bitte bei Ihrer Führerscheinstelle. Zum Teil ist eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. (Bei der praktischen Prüfung ist die Begleitung durch eine Fahrlehrerin / einen Fahrlehrer nötig.)
Für die Klassen B und BE zusätzlich
- Sehtest
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten, Anforderungen gem. § 19 FeV)
Fristen
4 Wochen
Rechtsgrundlagen
§§ 28, 30, 31 FeV
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Schlagwörter
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