Schulische Inklusion
Sekundarstufe I
Anmeldung an einer Schule der SEK I
Im ersten Halbjahr der 4. Klasse berät die Grundschule Sie über Schulen des Gemeinsamen Lernens sowie Förderschulen in der Sekundarstufe I (Klasse 5-10).
Das Schulamt schlägt Ihnen einen Platz an einer Schule vor, an der Sie Ihr Kind anmelden können. Sie haben auch die Möglichkeit an einer anderen Schule des Gemeinsamen Lernens einen Platz zu erfragen.
Sonderpädagogische Förderung
Die sonderpädagogische Förderung erfolgt in der Sekundarstufe I (Klasse 5-10) in Schulen des Gemeinsamen Lernens, im Einzelfall (im zielgleichen Bildungsgang) an anderen weiterführenden Schulen sowie an Förderschulen.
Berufliche Orientierung
Alle Schüler*innen nehmen ab Klasse 8 an Angeboten und Elementen des NRW-Programms "Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)" teil. Die Schule berät Sie und Ihr Kind frühzeitig, ob bzw. welche zusätzlichen Hilfen in Frage kommen (z.B. KAoA-STAR).
Abschlüsse
Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die zielgleich unterricht werden, streben den Abschluss ihrer jeweiligen Schulform an. Schüler*innen im Bildungsgang Lernen oder Geistige Entwicklung erhalten den Abschluss in ihrem Bildungsgang. Wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, können die Schüler*innen im Förderschwerpunkt Lernen auch einen dem 1. Abschluss gleichwertigen Abschluss erreichen.
Sonderpädagogische Förderung
Kinder und Jugendliche mit einer Lern- und Entwicklungsstörung oder einer Behinderung benötigen häufig eine besondere Unterstützung.
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann, je nach Art und Umfang der Behinderung, im Kindergarten oder in der Schule gemäß §AO-SF festgestellt werden.
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in folgenden Förderschwerpunkten vorliegen:
- Lernen
- Sprache
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Sehen
- Geistige Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung
Darüber hinaus wird ein Bildungsgang festgelegt. Dieser bestimmt den Lehrplan für das Kind und die Inhalte der Leistungsbwertung:
- Allgemeine Schule
- Lernen (LE)
- Geistige Entwicklung (GG)
Mithilfe von Lern-und Entwicklungsplänen werden Schüler*innen nach ihrer individuellen Lern- und Lebensausgangslage im festgestellten Förderschwerpunkt sonderpädagogisch unterrichtet und gefördert.
Die sonderpädagogische Förderung findet in der Regel an allgemeinen Schulen statt, an denen das Gemeinsame Lernen von Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf eingerichtet ist.
Dort planen und organisieren sonderpädagogischen Lehrkräfte, Fachkräfte MPT und die Lehrkräfte der allgemeinen Schulen multiprofessionell gemeinsam den Unterricht, Maßnahmen zur Erziehung, Beratungsangebote und die Förderung aller Kinder und Jugendlicher.
Eltern können auch eine Förderschule für den Schulbesuch ihrer Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wählen.
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Im ersten Halbjahr der 4. Klasse berät die Grundschule Sie über Schulen des Gemeinsamen Lernens sowie Förderschulen in der Sekundarstufe I.
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