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Schulische Inklusion

Sekundarstufe I

Anmeldung an einer Schule der SEK I

Im ersten Halbjahr der 4. Klasse berät die Grundschule Sie über Schulen des Gemeinsamen Lernens sowie Förderschulen in der Sekundarstufe I (Klasse 5-10).

Das Schulamt schlägt Ihnen einen Platz an einer Schule vor, an der Sie Ihr Kind anmelden können. Sie haben auch die Möglichkeit an einer anderen Schule des Gemeinsamen Lernens einen Platz zu erfragen.

Sonderpädagogische Förderung

Die sonderpädagogische Förderung erfolgt in der Sekundarstufe I (Klasse 5-10) in Schulen des Gemeinsamen Lernens, im Einzelfall (im zielgleichen Bildungsgang) an anderen weiterführenden Schulen sowie an Förderschulen.

Berufliche Orientierung

Alle Schüler*innen nehmen ab Klasse 8 an Angeboten und Elementen des NRW-Programms "Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)" teil. Die Schule berät Sie und Ihr Kind frühzeitig, ob bzw. welche zusätzlichen Hilfen in Frage kommen (z.B. KAoA-STAR).

Abschlüsse

Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die zielgleich unterricht werden, streben den Abschluss ihrer jeweiligen Schulform an. Schüler*innen im Bildungsgang Lernen oder Geistige Entwicklung erhalten den Abschluss in ihrem Bildungsgang. Wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, können die Schüler*innen im Förderschwerpunkt Lernen auch einen dem 1. Abschluss gleichwertigen Abschluss erreichen.

Sonderpädagogische Förderung

Kinder und Jugendliche mit einer Lern- und Entwicklungsstörung oder einer Behinderung benötigen häufig eine besondere Unterstützung.

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann, je nach Art und Umfang der Behinderung, im Kindergarten oder in der Schule gemäß §AO-SF festgestellt werden.

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in folgenden Förderschwerpunkten vorliegen:

  • Lernen
  • Sprache
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Sehen
  • Geistige Entwicklung
  • Körperliche und motorische Entwicklung

Darüber hinaus wird ein Bildungsgang festgelegt. Dieser bestimmt den Lehrplan für das Kind und die Inhalte der Leistungsbwertung:

  • Allgemeine Schule
  • Lernen (LE)
  • Geistige Entwicklung (GG)

Mithilfe von Lern-und Entwicklungsplänen werden Schüler*innen nach ihrer individuellen Lern- und Lebensausgangslage im festgestellten Förderschwerpunkt sonderpädagogisch unterrichtet und gefördert.

Die sonderpädagogische Förderung findet in der Regel an allgemeinen Schulen statt, an denen das Gemeinsame Lernen von Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf eingerichtet ist.

Dort planen und organisieren sonderpädagogischen Lehrkräfte, Fachkräfte MPT und die Lehrkräfte der allgemeinen Schulen multiprofessionell gemeinsam den Unterricht, Maßnahmen zur Erziehung, Beratungsangebote und die Förderung aller Kinder und Jugendlicher.

Eltern können auch eine Förderschule für den Schulbesuch ihrer Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wählen.

Weitere Themen

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Datenweitergabe im Gemeinsamen Lernen

Informationen zur Datenweitergabe im Gemeinsamen Lernen im Bereich der schulischen Inklusion.

Abschlüsse und Beendigung im Bildungsgang Lernen

Informationen zu Schulabschlüssen für Schüler*innen im Förderschwerpunkt Lernen.

Zukunftsfinder

Zukunftsfinder.de ist die kostenlose Internetplattform, die Dortmunder Jugendlichen den Weg von der Schule in die Arbeitswelt weist. Nächste Schritte können geplant und Talente entdeckt werden. Egal ob Schule, Praktikum, Ausbildung oder Studium – der Zukunftsfinder zeigt den Weg durch den Dortmunder Bildungsdschungel.

Menschen mit Behinderung im Beruf

Informationen über Hilfen für schwerbehinderte Menschen in Dortmund und ihre Arbeitgeber*innen.

Unterstützungsangebote bei chronischen Erkrankungen

Handlungsempfehlungen, Beratungsangebote und weitere Informationen bei chronischen Erkrankungen im schulischen Unterricht.

Dortmunder Inklusionsplan

Alle zwei Jahre berichtet die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht

Sicherer Umgang im Internet

Informationen vom Jugendamt der Stadt Dortmund für den sicheren Umgang im Internet von Kindern und Jugendlichen.

Hilfe bei Suchtstoffen

Suchtprävention für Jugendlichen: Hier finden Sie eine Auflistung gängiger Suchtmittel, deren Erklärung und Hilfen zur Prävention bei Suchtfällen.

Der Ameisenfonds

Förderung der Umweltarbeit an Dortmunder Schulen: Über 200 Projekte mit 150.000 € Unterstützung. Jetzt für den Ameisenfonds bewerben!

Wohnen für Menschen mit Behinderungen

Informationen zu den unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind hier verfügbar.

Hilfen zur Eingliederung, Gesundheit und Pflege für Menschen mit Behinderung

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung: Anspruch, Leistungen und Voraussetzungen nach dem SGB IX.

Bildungswegweiser

Der Dortmunder Bildungswegweiser ist ein Verzeichnis der wichtigsten Stichworte rund um das Thema Schullaufbahn und Bildungsbiografie.

Beauftragte für Menschen mit Behinderungen

Alle zwei Jahre berichtete die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht

Medienkreativ

Informationen für Kinder und Jugendliche mit Medien kreativ umzugehen.

Suchtprävention und -vorbeugung

Suchtprävention für Jugendliche in Dortmund: Aufklärung, Informationsvermittlung und Risikoaufklärung für einen gesunden Umgang mit Suchtmitteln.