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Schulische Inklusion

Sekundarstufe I

Anmeldung an einer Schule der SEK I

Im ersten Halbjahr der 4. Klasse berät die Grundschule Sie über Schulen des Gemeinsamen Lernens sowie Förderschulen in der Sekundarstufe I (Klasse 5-10).

Das Schulamt schlägt Ihnen einen Platz an einer Schule vor, an der Sie Ihr Kind anmelden können. Sie haben auch die Möglichkeit an einer anderen Schule des Gemeinsamen Lernens einen Platz zu erfragen.

Sonderpädagogische Förderung

Die sonderpädagogische Förderung erfolgt in der Sekundarstufe I (Klasse 5-10) in Schulen des Gemeinsamen Lernens, im Einzelfall (im zielgleichen Bildungsgang) an anderen weiterführenden Schulen sowie an Förderschulen.

Berufliche Orientierung

Alle Schüler*innen nehmen ab Klasse 8 an Angeboten und Elementen des NRW-Programms "Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)" teil. Die Schule berät Sie und Ihr Kind frühzeitig, ob bzw. welche zusätzlichen Hilfen in Frage kommen (z.B. KAoA-STAR).

Abschlüsse

Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die zielgleich unterricht werden, streben den Abschluss ihrer jeweiligen Schulform an. Schüler*innen im Bildungsgang Lernen oder Geistige Entwicklung erhalten den Abschluss in ihrem Bildungsgang. Wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, können die Schüler*innen im Förderschwerpunkt Lernen auch einen dem 1. Abschluss gleichwertigen Abschluss erreichen.

Sonderpädagogische Förderung

Kinder und Jugendliche mit einer Lern- und Entwicklungsstörung oder einer Behinderung benötigen häufig eine besondere Unterstützung.

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann, je nach Art und Umfang der Behinderung, im Kindergarten oder in der Schule gemäß §AO-SF festgestellt werden.

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in folgenden Förderschwerpunkten vorliegen:

  • Lernen
  • Sprache
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Sehen
  • Geistige Entwicklung
  • Körperliche und motorische Entwicklung

Darüber hinaus wird ein Bildungsgang festgelegt. Dieser bestimmt den Lehrplan für das Kind und die Inhalte der Leistungsbwertung:

  • Allgemeine Schule
  • Lernen (LE)
  • Geistige Entwicklung (GG)

Mithilfe von Lern-und Entwicklungsplänen werden Schüler*innen nach ihrer individuellen Lern- und Lebensausgangslage im festgestellten Förderschwerpunkt sonderpädagogisch unterrichtet und gefördert.

Die sonderpädagogische Förderung findet in der Regel an allgemeinen Schulen statt, an denen das Gemeinsame Lernen von Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf eingerichtet ist.

Dort planen und organisieren sonderpädagogischen Lehrkräfte, Fachkräfte MPT und die Lehrkräfte der allgemeinen Schulen multiprofessionell gemeinsam den Unterricht, Maßnahmen zur Erziehung, Beratungsangebote und die Förderung aller Kinder und Jugendlicher.

Eltern können auch eine Förderschule für den Schulbesuch ihrer Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wählen.

Weitere Themen

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Services

Services Sozialamt

Hilfe bei Suchtstoffen

Suchtprävention für Jugendlichen: Hier finden Sie eine Auflistung gängiger Suchtmittel, deren Erklärung und Hilfen zur Prävention bei Suchtfällen.

Der Ameisenfonds

Förderung der Umweltarbeit an Dortmunder Schulen: Über 200 Projekte mit 150.000 € Unterstützung. Jetzt für den Ameisenfonds bewerben!

Behindertenfahrdienst

Dortmunds Sozialamt bietet einen speziellen Fahrdienst für Menschen mit Gehbehinderung an. Erfahren Sie mehr.

Übergang Sek I Sek II

Die Teilnahme am Gemeinsamen Lernen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gilt auch für die Sekundarstufe II.

Sekundarstufe I

Im ersten Halbjahr der 4. Klasse berät die Grundschule Sie über Schulen des Gemeinsamen Lernens sowie Förderschulen in der Sekundarstufe I.

Suchtprävention und -vorbeugung

Suchtprävention für Jugendliche in Dortmund: Aufklärung, Informationsvermittlung und Risikoaufklärung für einen gesunden Umgang mit Suchtmitteln.

Schule & Bibliothek

Serviceangebote für Schulen: Von der Primarstufe bis zur Sekundarstufe II:

Themen

Von der Schulanmeldung über Bildungswege bis hin zu außerschulischen Lernorten. Das DLZB berät, vermittelt und informiert träger- und schulunabhängig rund um das Thema Bildung.

Einschulungsuntersuchung

Informationen zur Einschulungsuntersuchung in Dortmund

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Erzieherischer Jugendschutz in Dortmund: Stärkung junger Menschen, Prävention von schädlichen Einflüssen, vielfältige Handlungsfelder.

Sexuelle Bildung

Sexuelle Bildung für Jugendliche in Dortmund

Respekt-Büro

Respekt-Büro in Dortmund: Demokratieförderung, Diversitätspädagogik und Rechtsextremismus Prävention. Angebote für Jugendliche und Fachkräfte.

Services

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Erweitertes Führungszeugnis Ehren- & Nebenamtliche

Ehren- und Nebenamtliche Helfer*innen erhalten ein kostenloses erweitertes Führungszeugnis. Mehr Informationen hier.