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Inklusion & Menschen mit Behinderung

Regionalplanungskonferenz (RPK)

Einmal im Jahr richten die Stadt Dortmund und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die Regionalplanungskonferenz aus. Die Regionalplanungskonferenz ist Bestandteil der gemeinsamen Sozialplanung zwischen dem LWL und der Stadt Dortmund zu den Leistungen der Eingliederungshilfe.

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, an Entscheidungen beteiligt zu werden, die ihr Leben betreffen. Zugleich können sie selbst am besten benennen, wo ihnen Barrieren in ihrem Alltag begegnen und welche Unterstützung sie benötigen, um Teilhabe zu erfahren.

Die Regionalplanungskonferenz lädt die Dortmunder Bürger*innen mit Behinderungen dazu ein, an der Entwicklung inklusiver Sozialräume mitzuwirken und sich an der Planung und Gestaltung von Unterstützungs- und Teilhabeangeboten zu beteiligen.

Die Veranstaltung dient zum einen dazu, über die aktuellen Entwicklungen der Eingliederungshilfe in der Stadt Dortmund zu informieren. Zum anderen sollen die Teilnehmenden in verschiedenen Formaten die Möglichkeit haben, sich und ihre Meinungen und Ideen einzubringen.

Die Regionalplanungskonferenz findet einmal im Jahr statt. Jedes Jahr wird ein anderes Thema bearbeitet.

Zur diesjährigen Veranstaltung

Mi 25. November 2026
09:30 bis 14:30 Uhr

Rathaus

Regionalplanungskonferenz (RPK) 2026: "Arbeit"

Die RPK ist Bestandteil der gemeinsamen Sozialplanung zwischen dem LWL und der Stadt Dortmund zu den Leistungen der Eingliederungshilfe.

Wer kann teilnehmen?

Alle, die ein Interesse am oder einen Bezug zum Thema haben. Dabei sind insbesondere Menschen mit Behinderungen herzlich eingeladen, sich zu beteiligen.

Damit möglichst alle Menschen teilnehmen können, wird auf eine barrierefreie Gestaltung der Veranstaltung wert gelegt.

Gemeinsam Teilhabe gestalten!

Die Sozialplanung vom LWL und der Stadt Dortmund verfolgt das Ziel, dass Menschen mit Behinderungen ausreichend und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote in Dortmund vorfinden - heute und in Zukunft. Das übergeordnete Ziel ist die Entwicklung inklusiver Sozialräume. Damit ist ein barrierefreies Wohn- und Lebensumfeld gemeint, an dem alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können. Die gemeinsame Verpflichtung zur Sozialplanung und zur Durchführung der Regionalplanungskonferenz ist festgehalten in einer Kooperationsvereinbarung gemäß § 5 AG-SGB IX NRW.

Die Regionalplanungskonferenz ist ein wichtiges Instrument zur Beteiligung der Dortmunder Bürger*innen mit Behinderungen am Planungsprozess.

Bisherige Regionalplanungskonferenzen

Weitere Themen

Prüfungsberichte der Heimaufsicht

Veröffentlichung von Ergebnisberichten nach § 14 Abs. 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) von Einrichtungen in Dortmund

Regionalplanungskonferenz (RPK)

Einmal im Jahr richten die Stadt Dortmund und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die Regionalplanungskonferenz aus.

Datenweitergabe im Gemeinsamen Lernen

Informationen zur Datenweitergabe im Gemeinsamen Lernen im Bereich der schulischen Inklusion.

Verfahrenslotsende

Informationen zur Beratung von Kindern und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung und deren Familien durch das Jugendamt der Stadt Dortmund.

Schwerbehindertenrecht

Informationen zum Schwerbehindertenrecht des Gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen erhalten Sie hier.

Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (§AO-SF)

Wenn vermutet wird, dass ein Kind sonderpädagogische Unterstützung benötigt, kann ein Verfahren nach sonderpädagogischer Förderung eröffnet werden.

Dortmunder Inklusionsplan

Alle zwei Jahre berichtet die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht

Fachkräfte schulischer Inklusion

Verantwortlichkeiten in der multiprofessionellen Arbeit (MPT) schulischer Inklusion in der Grundschule.

Spezielle Hilfen für Kinder

Informationen über spezielle Hilfen für Kinder in Dortmund

Behindertenpolitisches Netzwerk

Das behindertenpolitische Netzwerk unterstützt den Rat der Stadt bei allen Entscheidungen.

Gemeinschaftliche Wohnformen

Erfahren Sie mehr über gemeinschaftliche Wohnformen in Dortmund und wie sie das Wohnungsangebot bunter und vielfältiger gestalten.

Übergang Klasse 4/5 im Gemeinsamen Lernen

Die Grundlage für den Prozess des Übergangs von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bildet die Bezirksregierung Arnsberg

Ärztlicher Dienst

Wir informieren über die versorgungsärztliche Begutachtung nach dem Sozialgesetzbuch 9 – Rehabilitation & Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Förderschwerpunkte gemäß §AO-SF

Informationen über die verschiedenen Förderschwerpunkte der Inklusion im schulischen Bereich.

Sekundarstufe I

Im ersten Halbjahr der 4. Klasse berät die Grundschule Sie über Schulen des Gemeinsamen Lernens sowie Förderschulen in der Sekundarstufe I.