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Inklusion & Menschen mit Behinderung

Regionalplanungskonferenz (RPK)

Einmal im Jahr richten die Stadt Dortmund und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die Regionalplanungskonferenz aus. Die Regionalplanungskonferenz ist Bestandteil der gemeinsamen Sozialplanung zwischen dem LWL und der Stadt Dortmund zu den Leistungen der Eingliederungshilfe.

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, an Entscheidungen beteiligt zu werden, die ihr Leben betreffen. Zugleich können sie selbst am besten benennen, wo ihnen Barrieren in ihrem Alltag begegnen und welche Unterstützung sie benötigen, um Teilhabe zu erfahren.

Die Regionalplanungskonferenz lädt die Dortmunder Bürger*innen mit Behinderungen dazu ein, an der Entwicklung inklusiver Sozialräume mitzuwirken und sich an der Planung und Gestaltung von Unterstützungs- und Teilhabeangeboten zu beteiligen.

Die Veranstaltung dient zum einen dazu, über die aktuellen Entwicklungen der Eingliederungshilfe in der Stadt Dortmund zu informieren. Zum anderen sollen die Teilnehmenden in verschiedenen Formaten die Möglichkeit haben, sich und ihre Meinungen und Ideen einzubringen.

Die Regionalplanungskonferenz findet einmal im Jahr statt. Jedes Jahr wird ein anderes Thema bearbeitet.

Zur diesjährigen Veranstaltung

Mi 25. November 2026
09:30 bis 14:30 Uhr

Rathaus

Regionalplanungskonferenz (RPK) 2026: "Arbeit"

Die RPK ist Bestandteil der gemeinsamen Sozialplanung zwischen dem LWL und der Stadt Dortmund zu den Leistungen der Eingliederungshilfe.

Wer kann teilnehmen?

Alle, die ein Interesse am oder einen Bezug zum Thema haben. Dabei sind insbesondere Menschen mit Behinderungen herzlich eingeladen, sich zu beteiligen.

Damit möglichst alle Menschen teilnehmen können, wird auf eine barrierefreie Gestaltung der Veranstaltung wert gelegt.

Gemeinsam Teilhabe gestalten!

Die Sozialplanung vom LWL und der Stadt Dortmund verfolgt das Ziel, dass Menschen mit Behinderungen ausreichend und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote in Dortmund vorfinden - heute und in Zukunft. Das übergeordnete Ziel ist die Entwicklung inklusiver Sozialräume. Damit ist ein barrierefreies Wohn- und Lebensumfeld gemeint, an dem alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können. Die gemeinsame Verpflichtung zur Sozialplanung und zur Durchführung der Regionalplanungskonferenz ist festgehalten in einer Kooperationsvereinbarung gemäß § 5 AG-SGB IX NRW.

Die Regionalplanungskonferenz ist ein wichtiges Instrument zur Beteiligung der Dortmunder Bürger*innen mit Behinderungen am Planungsprozess.

Bisherige Regionalplanungskonferenzen

Weitere Themen

Spezielle Hilfen für Kinder

Informationen über spezielle Hilfen für Kinder in Dortmund

Themen

Erfahren Sie mehr zu den Themen, die in den Aufgabenbereich der Inklusionsbeauftragten der Stadt Dortmund fallen.

Förderschwerpunkte gemäß §AO-SF

Informationen über die verschiedenen Förderschwerpunkte der Inklusion im schulischen Bereich.

Themen

Hier finden Sie eine Übersicht der Themen der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund.

Sekundarstufe I

Im ersten Halbjahr der 4. Klasse berät die Grundschule Sie über Schulen des Gemeinsamen Lernens sowie Förderschulen in der Sekundarstufe I.

Kontakt

Kontaktinformationen des Sozialamts der Stadt Dortmund.

Beratungshaus Inklusion Dortmund

Das Beratungshaus Inklusion bietet kostenlose Beratung und Unterstützung zu inklusiver Förderung für Lehrkräfte, Eltern und mehr.

Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (§AO-SF)

Wenn vermutet wird, dass ein Kind sonderpädagogische Unterstützung benötigt, kann ein Verfahren nach sonderpädagogischer Förderung eröffnet werden.

Services

Hier finden Sie eine Übersicht zu den Services der Inklusionsbeauftragten der Stadt Dortmund.

Übergang Klasse 4/5 im Gemeinsamen Lernen

Die Grundlage für den Prozess des Übergangs von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bildet die Bezirksregierung Arnsberg

Behindertenpolitisches Netzwerk

Das behindertenpolitische Netzwerk unterstützt den Rat der Stadt bei allen Entscheidungen.

Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK

Erfahren Sie mehr zur Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK und den Grundsätzen für ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes (Zusammen)Leben.

Übergang Sek I Sek II

Die Teilnahme am Gemeinsamen Lernen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gilt auch für die Sekundarstufe II.

Jährliche Überprüfung gemäß §AO-SF

Die Jährliche Überprüfung (JÜ) ist eine wesentliche Rechtsgrundlage im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung bei schulischer Inklusion.

Abschlüsse und Beendigung im Bildungsgang Lernen

Informationen zu Schulabschlüssen für Schüler*innen im Förderschwerpunkt Lernen.