Schulische Inklusion
Übergang Klasse 4/5 im Gemeinsamen Lernen
Die Grundlage für den Prozess des Übergangs von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung von der Primarstufe in die Sekundarstufe I bildet das Aufgaben- und Kommunikationskonzept der Bezirksregierung Arnsberg. Verantwortlich für die Organisation des Übergangsprozesses im Schulamt für die Stadt Dortmund sind:
Verantwortliche
Die Inklusionskoordinatorinnen des Schulamtes für die Stadt Dortmund, Nina Bergmann und Bianca Schott-Brägas, unterstützen die Organisation des Übergangsprozesses.
Zentrale Elemente des Übergangsprozesses
Elternberatung
Für die Grund- und Förderschulen bildet die Elternberatung einen wesentlichen Aufgabenbereich im Rahmen des Übergangsprozesses. Zu folgenden Themenbereichen erhalten die Eltern eine umfassende Beratung:
- Ablauf des Übergangsverfahrens
- mögliche Förderorte in der Sekundarstufe I
- Ergebnisse der Jährlichen Überprüfung
- Bedeutung der Angaben im Protokollbogen
- bestehende Rechtsansprüche bei zielgleicher und zieldifferenter Förderung
- Bedeutung des Schulplatzvorschlages
- Ablauf des Anmeldeverfahrens an den Schulen der Sekundarstufe I
Erhebung der Basisdaten
Zu Beginn des Prozesses erhebt das
Vorgezogene Jährliche Überprüfung
Die Jährliche Überprüfung (gemäß AO-SF §17/§18) für Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Übergang wird anlassbezogen vorgezogen und muss bis zu den Herbstferien des entsprechenden Schuljahres vor der Einreichung der Protkollbögen abgeschlossen sein.
Protokollbogen
Die Ergebnisse der Elternberatung werden für alle Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Übergang anhand des Protokollbogens dokumentiert. Die dort aufgeführten Angaben sind erforderlich, damit das Schulamt für die Stadt Dortmund den Eltern gemäß §16 AO-SF einen Schulplatz im Gemeinsamen Lernen oder an einer Förderschule vorschlagen kann. Der Protokollbogen wird jährlich aktualisiert an die Grund- und Förderschulen versendet und muss dem Schulamt für die Stadt Dortmund innerhalb der vorgegebenen Frist mit allen Angaben vorliegen. Der gesamte weitere Planungsprozess sowie die Sicherung der Schulplätze sind von dem rechtzeitigen und vollständigen Eingang aller Protokollbögen abhängig.
Platzvorschlag
Sofern Gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I gewünscht wird, schlägt das Schulamt für die Stadt Dortmund den Eltern in der Regel einen Platz an einer Schule des Gemeinsamen Lernens vor. Die vom Schulamt für die Stadt Dortmund erstellten Bescheide zum Platzvorschlag werden den Eltern von den Grund- und Förderschulen im Rahmen der Zeugnisausgabe zum Halbjahr ausgehändigt. Den Eltern werden die Bescheide zusätzlich vom Schulamt für die Stadt Dortmund per Post zugestellt.
Wenn Eltern mit dem vorgeschlagenen Platzangebot nicht einverstanden sind, können sie ihr Kind eigeninitiativ an einer anderen Schule anmelden. Über die Aufnahme des Kindes entscheidet die Schulleitung der aufnehmenden Schule. Der vorgeschlagene Platz wird bis zum Abschluss des Verfahrens freigehalten.
Rückmeldung zur Aufnahme
Die Schulen der Sekundarstufe I teilen den entsprechenden Grund- und Förderschulen schriftlich mit, welche Schüler*innen tatsächlich aufgenommen wurden. Die Grund- und Förderschulen geben diese Informationen schriftlich per E-Mail an das Schulamt für die Stadt Dortmund weiter. Dieser Ablauf ist durch das Aufgaben- und Kommunikationskonzept der Bezirksregierung Arnsberg vorgegeben.
Weiterführende Orientierungshilfen zur Vorbereitung des Übergangs für Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die
- einen Überblick über die Aufgabenbereiche der Grund- und Förderschulen sowie
- ausführliche weitere Erläuterungen in Form einer Zusammenstellung von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) beteiligter Lehrkräfte
enthalten, finden Sie
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