Schulstraße
Schulwege für Kinder sollen sicherer werden. Ob Schulstraßen dazu beitragen können, wird in einem Pilotprojekt der Stadt Dortmund getestet.
Ziel dieses Projekts ist es, die Sicherheit der Grundschüler*innen in Dortmund zu erhöhen, indem Straßen in der Nähe von Schulen während der Hauptbring- und Abholzeiten für den motorisierten Verkehr gesperrt werden. Dieses Vorhaben basiert auf einem Erlass des Landesministeriums NRW vom 26. Januar 2024, der den Städten und Straßenverkehrsbehörden die Einrichtung solcher Schulstraßen ermöglicht.
Die Schulstraßen werden durch Beschilderung und Markierung kenntlich gemacht. Die Polizei wird die Einhaltung des Einfahrverbots kontrollieren.
Die selbstbestimmte Mobilität von Kindern und Jugendlichen fördern – dieses Ziel steht im Mittelpunkt: Selbstständig den Weg zur Schule gehen und Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln.
FAQ zu Schulstraßen in Dortmund
Wo und wann werden Schulstraßen eingerichtet?
Die Schulstraßen werden ab dem 21. August 2024 an den folgenden Standorten erprobt:
- Freiligrath Grundschule, Bövinghausen, Lütgendortmund
- Kerschensteiner Grundschule, Gartenstadt, Innenstadt-Ost
- Ostenberg Grundschule, Schönau, Hombruch
- Max-Wittmann-Schule, Obereving, Eving
Freiligrath Grundschule: Die Uranusstraße wird im Abschnitt zwischen Provinzialstraße bis zur Neptunstraße zu folgenden Zeiten für einfahrende Fahrzeuge gesperrt.
- Montag bis Freitag
7:30 bis 8:00 Uhr
Eine Hol- und Bringzone an der Provinzialstraße 357 und 360 wird kurzfristig eingerichtet.
Kerschensteiner Grundschule: Die Strohnstraße wird gesperrt.
- Montag bis Freitag
7:30 bis 8:00 Uhr
Eine Hol- und Bringzone ist gegenüber der Rathenaustraße 39-41 vorhanden.
Ostenberg Grundschule: Die Sackgasse An der der Magarethenkapelle wird gesperrt.
- Montag bis Freitag
14:45 bis 16:15 Uhr
Eine Hol- und Bringzone ist An der Palmweide gegenüber der Schönaustraße vorhanden,
Max-Wittmann-Schule: Die Oberevinger Straße (Einbahnstraße) wird hinter der Einmündung des Rotbuchenwegs, ab der Feuerwehrzufahrt zur Schule bis zur Feuerwehrzufahrt vor der Derner Straße gesperrt.
- Montag bis Donnerstag
14:45 bis 15:15 Uhr - Freitag
11:45 bis 12:15 Uhr
Die Ausfahrt aus den Straßen ist während der Sperrung weiterhin möglich. Rettungs- und Einsatzfahrzeuge haben jederzeit freie Zufahrt.
Diese Maßnahmen sollen als Verkehrsversuche gemäß § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 der Straßenverkehrsordnung für maximal ein Jahr durchgeführt werden. Die Schulstraßen werden durch Beschilderung kenntlich gemacht. Die Polizei wird die Einhaltung des Einfahrverbots kontrollieren.
Wie sehen die Schulstraßen aus?
Die Schulstraßen werden durch Beschilderung und Markierung kenntlich gemacht. Die Beschilderung der Schulstraßen erfolgt jeweils mit folgenden Zeichen:
- Verkehrszeichen 260 - Verbot für Kraftfahrzeuge
- Zusatzzeichen 1042-38 - werktags außer samstags
- Zusatzzeichen 1040-30 - zeitliche Beschränkung
- Zusatzzeichen 1012-50 - Schule
An der Margarethenkapelle wird im Einfahrtsbereich das Gefahrzeichen 136 "Kinder" als Fahrbahnpiktogramm neu markiert. An den anderen Schulstraßen ist das Gefahrzeichen 136 "Kinder" bereits als Verkehrszeichen vorhanden.
Welche Voraussetzungen müssen für die Einrichtung einer Schulstraße in Dortmund erfüllt werden?
Alle Schulen des Pilotprojektes nehmen am schulischen Mobilitätsmanagement der Stadt Dortmund unter dem Titel „So läuft das!“ teil.
Bei Interesse können sich Grundschulen für das Programm "So läuft das!" anmelden und werden dann bei einer der nächsten Ausschreibungen für das Programm berücksichtigt.
"So läuft das!" verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Schulstraßen als einzelnen Baustein zu integrieren ist wenig sinnvoll, da nicht jeder Schulstandort dafür geeignet ist. Zudem führt die Einrichtung einer Schulstraße als alleinige Lösung voraussichtlich nur zur Verlagerung des Problems. Um Elterntaxis zu verringern, ist ein Maßnahmenbündel notwendig. Die Einrichtung einer Schulstraße kann darin enthalten sein.
"So läuft das!" ist ein Mobilitätsprojekt für Grundschulen. Die Ziele sind die Förderung der selbständigen Mobilität von Kindern, die Erhöhung der Aufmerksamkeit der Schüler*innen durch Bewegung vor Unterrichtsbeginn, das Erlernen von sicherem Verhalten im Straßenverkehr, das Schulumfeld auf Verkehrssicherheit zu prüfen und ggf. sicherer umzugestalten, Verringerung der "Elterntaxis" und der Feinstaub- und Treibhausgasemissionen, die Erhöhung des körperlichen Leistungsfähigkeit der Schüler*innen, das Knüpfen bzw. verfestigen von sozialen Kontakten, die Schärfung der Wahrnehmung der Um- und Mitwelt sowie die Verschiebung des Modal Splits zu Gunsten des Fuß- und Radverkehrs.
Um diese Ziele zu erreichen, verfolgt "So läuft das!" folgende Ansätze:
- die Förderung der selbstbestimmten Mobilität von Kindern und Jugendlichen
- die Motive und ggf. vorhandene Sorgen im Zusammenhang mit der Mobilität von Eltern zu verstehen
- Schüler*innen, Eltern und weitere Akteur*innen aktiver als bisher bei der Suche nach Lösungen zu beteiligen
- günstige Lösungen unmittelbar umzusetzen
- kollektive, soziale gewünschte Normen zu definieren und gewünschte Verhaltensweisen einzuüben
- Eltern und Kinder zu motivieren, ihren Stadtteil "zu entdecken".
Diese Ansätze werden in dem Projekt durch 4 Bausteine umgesetzt. Die zentralen Bausteine sind der moderne Schulwegplan, das Verkehrszähmer-Programm, ggf. Hol- und Bringzonen und die mögl. Einführung des Walking-Bus.
In dem Baustein des modernen Schulwegplans, besteht die Möglichkeit das Thema Schulstraßen zu implementieren. Für die Entwicklung des Schulwegplan findet zuerst eine Befragung der Eltern und Schüler*innen statt. Im Anschluss werden die genannten Problemstellen im Umfeld überprüft und im dritten Schritt wird der Schulwegplan erstellt.
Für die festgestellten Problemstellen wird nach Lösungen gesucht, um das Schulumfeld sicherer zu gestalten. Eine dieser Lösung kann dabei auch die Einrichtung einer Schulstraße sein.
Wie wird die Wirkung des Pilotprojektes untersucht und ausgewertet?
Die Pilotphase wird mindestens sechs bis zwölf Monate andauern. Wissenschaftlich wird das Projekt im Rahmen von Masterarbeiten untersucht. Im Rahmen der Arbeiten sollen zwei Befragungen stattfinden. Eine Befragung findet vor den Sommerferien statt, um den aktuellen Stand zu erfassen. Die zweite Befragung findet voraussichtlich vor den Herbstferien statt, um die Veränderungen zu evaluieren.
Wie ist die Rechtslage zu Schulstraßen?
Die Einrichtung einer Schulstraße mit der Beschilderung eines Einfahrtverbotes setzt voraus, dass eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt. Diese wird mit der kritischen Verkehrssituation begründet, die regelmäßig vor den Schulen entsteht, wenn Eltern ihre Kinder mit dem Auto bringen oder abholen und dabei gefährdende Park- und Wendemanöver durchführen.
Die Straßen sind zu Schulbeginn und je nach Standort auch nach Schulende nur für einfahrende Autos gesperrt. Die Sperrzeiten sind dabei auf ein Minimum beschränkt. Anliegende dürfen von ihrem Grundstück, ihrer Garage oder einem Parkplatz weiterhin ausfahren.
Von dem Einfahrtsverbot können Anwohnende nicht ausgenommen werden, da das Verkehrsrecht nur den Begriff des "Anliegers" mit der Beschilderung "Anlieger frei" kennt. Damit sind vereinfacht gesagt alle Menschen gemeint, die ein Anliegen in der Straße haben, darunter auch Eltern der Schüler*innen oder Besucher*innen.
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