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Schulische Inklusion

Jährliche Überprüfung gemäß §AO-SF

Ein Paragraphen-Symbol vor der Europaflagge.
§17 (1) AO-SF
Bild: Adobe Stock / nmann77

Die Klassenkonferenz überprüft bei Bedarf, mindestens einmal jährlich, ob der festgestellte Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und der festgestellte Förderschwerpunkt weiterhin bestehen.

Die Jährliche Überprüfung (JÜ) ist eine wesentliche Rechtsgrundlage im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung und ist qualitativ der erstmaligen Überprüfung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung gemäß § 14 AO-SF gleichzusetzen. Sie muss sachlich und rechtssicher sein. Die Gewichtigkeit der Jährlichen Überprüfung wird insbesondere bei Aufhebungen in den zieldifferenten Bildungsgängen deutlich: Die hiermit verbundenen höheren Schulabschlüsse können die weiteren Lebenswege der Schüler*innen wesentlich beeinflussen.

Um Rechtssicherheit und Sachlichkeit zu gewährleisten, sind folgende Aspekte erforderlich:

Fachlich zuverlässige Diagnostik

Für die Diagnostik können sowohl informelle Verfahren (Unterrichtsbeobachtungen, Ergebnisse aus dem Unterricht, Schulleistungstests etc.) als auch formelle Testverfahren (Intelligenztests, Wahrnehmungstests etc.) eingesetzt werden. Ebenso dient die Evaluation der durch die Förderplanung gewonnenen Erkenntnisse als wesentliche Grundlage für die fachlich zuverlässige Diagnostik.

Klassenkonferenz (gemäß § 72 SchulG)

An der Jährlichen Überprüfung sind alle Lehrkräfte, die die Schüler*innen unterrichten, zu beteiligen: Es ist eine Klassenkonferenz einzuberufen. Somit liegen sowohl die Zuständigkeit als auch die Verantwortung für die Überprüfung bei allen unterrichtenden Lehrer*innen.

Der Zeitpunkt der Jährlichen Überprüfung ist grundsätzlich nicht festgelegt. Ausnahmen bilden die vorgezogene Jährliche Überprüfung in der 4. Klasse (bis Mitte Oktober) und die Jährliche Überprüfung in der 10. Klasse (Ende des 1. Halbjahres), die der Sicherung der Anschlussförderung dienen. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass ein intensiver Austausch und eine intensive Beratung über die Lern- und Leistungsentwicklung der Schüler*innen einen angemessenen zeitlichen Rahmen erfordert und dieses bei der Planung der Jährlichen Überprüfungen berücksichtigt werden muss.

Entsprechend bietet es sich an, für alle Schüler*innen die Jährliche Überprüfung zum Ende des ersten Halbjahres durchzuführen.

Elternbeteiligung

Das Verfahren und die Ergebnisse der Jährlichen Überprüfung sind den Eltern in einem Gespräch ausführlich darzulegen. Im Rahmen des Elterngesprächs ist ihnen ebenso die Möglichkeit zu geben, sich zu den Ergebnissen zu äußern. Falls die Eltern nicht mit den Ergebnissen der Jährlichen Überprüfung einverstanden sind, werden sie über die Möglichkeiten zur weiteren Vorgehensweise informiert und ggf. hierbei unterstützt. Die Elternentscheidung wird auf dem Formular des Ministeriums für Schule und Bildung dokumentiert (siehe Dokumentationspflicht).

Dokumentationspflicht

Die Ergebnisse der Diagnostik sind zu dokumentieren. Ebenso ist über die Ergebnisse der Klassenkonferenz ein Protokoll anzufertigen (vgl. Runderlass MSB 19.05.2005). Zur Dokumentation der Jährlichen Überprüfung ist gemäß Runderlass vom 21. Mai 2019 verbindlich ein durch das Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) entwickelte Formular zu verwenden. Ziele des Formulars sind insb. die Verbindlichkeit der Jährlichen Überprüfung und die Elternbeteiligung. Im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) befindet sich darüber hinaus eine FAQ-Liste zur Jährlichen Überprüfung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung.

Bei Änderungen sind die jeweiligen Formulare des Schulamtes für die Stadt Dortmund bzw. die Formulare der Bezirksregierung Arnsberg zu verwenden.

Weitere Informationen sowie die neuen Formulare zur Beantragung, Beendigung, Förderortwechsel sowie jährlichen Überprüfung finden Sie hier:

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