Schulische Inklusion
Jährliche Überprüfung gemäß §AO-SF
Die Klassenkonferenz überprüft bei Bedarf, mindestens einmal jährlich, ob der festgestellte Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und der festgestellte Förderschwerpunkt weiterhin bestehen.
Die Jährliche Überprüfung (JÜ) ist eine wesentliche Rechtsgrundlage im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung und ist qualitativ der erstmaligen Überprüfung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung gemäß § 14 AO-SF gleichzusetzen. Sie muss sachlich und rechtssicher sein. Die Gewichtigkeit der Jährlichen Überprüfung wird insbesondere bei Aufhebungen in den zieldifferenten Bildungsgängen deutlich: Die hiermit verbundenen höheren Schulabschlüsse können die weiteren Lebenswege der Schüler*innen wesentlich beeinflussen.
Um Rechtssicherheit und Sachlichkeit zu gewährleisten, sind folgende Aspekte erforderlich:
Fachlich zuverlässige Diagnostik
Für die Diagnostik können sowohl informelle Verfahren (Unterrichtsbeobachtungen, Ergebnisse aus dem Unterricht, Schulleistungstests etc.) als auch formelle Testverfahren (Intelligenztests, Wahrnehmungstests etc.) eingesetzt werden. Ebenso dient die Evaluation der durch die Förderplanung gewonnenen Erkenntnisse als wesentliche Grundlage für die fachlich zuverlässige Diagnostik.
Klassenkonferenz (gemäß § 72 SchulG)
An der Jährlichen Überprüfung sind alle Lehrkräfte, die die Schüler*innen unterrichten, zu beteiligen: Es ist eine Klassenkonferenz einzuberufen. Somit liegen sowohl die Zuständigkeit als auch die Verantwortung für die Überprüfung bei allen unterrichtenden Lehrer*innen.
Der Zeitpunkt der Jährlichen Überprüfung ist grundsätzlich nicht festgelegt. Ausnahmen bilden die vorgezogene Jährliche Überprüfung in der 4. Klasse (bis Mitte Oktober) und die Jährliche Überprüfung in der 10. Klasse (Ende des 1. Halbjahres), die der Sicherung der Anschlussförderung dienen. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass ein intensiver Austausch und eine intensive Beratung über die Lern- und Leistungsentwicklung der Schüler*innen einen angemessenen zeitlichen Rahmen erfordert und dieses bei der Planung der Jährlichen Überprüfungen berücksichtigt werden muss.
Entsprechend bietet es sich an, für alle Schüler*innen die Jährliche Überprüfung zum Ende des ersten Halbjahres durchzuführen.
Elternbeteiligung
Das Verfahren und die Ergebnisse der Jährlichen Überprüfung sind den Eltern in einem Gespräch ausführlich darzulegen. Im Rahmen des Elterngesprächs ist ihnen ebenso die Möglichkeit zu geben, sich zu den Ergebnissen zu äußern. Falls die Eltern nicht mit den Ergebnissen der Jährlichen Überprüfung einverstanden sind, werden sie über die Möglichkeiten zur weiteren Vorgehensweise informiert und ggf. hierbei unterstützt. Die Elternentscheidung wird auf dem Formular des Ministeriums für Schule und Bildung dokumentiert (siehe Dokumentationspflicht).
Dokumentationspflicht
Die Ergebnisse der Diagnostik sind zu dokumentieren. Ebenso ist über die Ergebnisse der Klassenkonferenz ein Protokoll anzufertigen (vgl. Runderlass MSB 19.05.2005). Zur Dokumentation der Jährlichen Überprüfung ist gemäß Runderlass vom 21. Mai 2019 verbindlich ein durch das Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) entwickelte
Bei Änderungen sind die jeweiligen Formulare des Schulamtes für die Stadt Dortmund bzw. die Formulare der Bezirksregierung Arnsberg zu verwenden.
Weitere Informationen sowie die neuen Formulare zur Beantragung, Beendigung, Förderortwechsel sowie jährlichen Überprüfung finden Sie hier:
Weitere Themen
Erfahren Sie mehr zur Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK und den Grundsätzen für ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes (Zusammen)Leben.
Die Teilnahme am Gemeinsamen Lernen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gilt auch für die Sekundarstufe II.
Informationen zu den unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind hier verfügbar.
Informationen zum Förderbereich des Kulturbüros in Dortmund für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur.
Die Jährliche Überprüfung (JÜ) ist eine wesentliche Rechtsgrundlage im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung bei schulischer Inklusion.
UK oder AAC (Alternative and Augmentative Communication) ist im weiteren Sinne eine behindertenpädagogische Konzeption.
Informationen zur Beratung von Kindern und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung und deren Familien durch das Jugendamt der Stadt Dortmund.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung: Anspruch, Leistungen und Voraussetzungen nach dem SGB IX.
Das Beratungshaus Inklusion bietet kostenlose Beratung und Unterstützung zu inklusiver Förderung für Lehrkräfte, Eltern und mehr.
Informationen zu Ernährung und Bewegung bei Kindern und Jugendlichen in Dortmund
Erzieherischer Jugendschutz in Dortmund: Stärkung junger Menschen, Prävention von schädlichen Einflüssen, vielfältige Handlungsfelder.
Die Grundlage für den Prozess des Übergangs von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bildet die Bezirksregierung Arnsberg
Der Nachteilsausgleich dient der Kompensation eines Nachteils.
Ehren- und Nebenamtliche Helfer*innen erhalten ein kostenloses erweitertes Führungszeugnis. Mehr Informationen hier.
Erfahren Sie mehr über gemeinschaftliche Wohnformen in Dortmund und wie sie das Wohnungsangebot bunter und vielfältiger gestalten.