Die ehrenamtliche Naturschutzwacht (ehemals Landschaftswacht) wurde mit dem nordrhein-westfälischen Landschaftsgesetz (LG NRW) im Jahre 1975 eingeführt und besteht seit dieser Zeit auch in Dortmund. Die "Beauftragten für den Außendienst", wie sie im Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW § 69 in der Fassung vom 25.11.2016 genannt werden (Kurzbezeichnung "Naturschutzbeauftragte") sollen die zuständigen Behörden (in erster Linie die untere Naturschutzbehörde) über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden.
Die Naturschutzbeauftragten können sich durch einen Dienstausweis und ein Dienstabzeichen ausweisen. Sie melden besondere Vorkommnisse, wie z.B. unerlaubte Abfallablagerungen, bei den zuständigen Behörden. Sie klären Bürger vor Ort auf und setzen sich für den Natur- und Landschaftsschutz ein.
In Dortmund sind 18 Naturschutzbeauftragte in 18 Naturschutzwachtbezirken unterwegs für den Naturschutz aber auch für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger.
Die Dortmunder Naturschutzbeauftragten beschränken sich meist nicht nur auf die Ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben, sondern sie sind selbst aktiv in der Naturschutzarbeit tätig. Vielerlei Verbesserungen (z. B. das Aufsammeln kleinerer Müllmengen, Säubern oder Reparieren von Naturschutz-Hinweisschildern) führen sie selbst durch.
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