Gesundheitsangebote für Erwachsene
Der Arzneimittelverkehr wird auf örtlicher Ebene durch die Amtsapotheker*innen im Gesundheitsamt überwacht. Die Aufsicht betrifft alle Betriebe, die Arzneimittel an Endverbrauchende abgeben (z.B. Apotheken, Drogeriemärkte, Reformhäuser und andere Einzelhandelsbetriebe).
Amtsapotheker*innen wirken bei der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mit, indem sie Daten zum Arzneimittelkonsum der Bevölkerung erheben und analysieren, um auf dieser Grundlage die Bevölkerung über einen verantwortlichen Umgang mit Arzneimitteln aufzuklären ("Sozialpharmazie").
Betäubungsmittel
Folgende Leistungen werden im Bereich des Betäubungsmittelwesens angeboten:
Ärztliche Fachpersonen dürfen Betäubungsmittel in angemessener Menge verschreiben. Betäubungsmittel, die auf Grundlage einer solchen ärztlicher Verschreibung erworben wurden, dürfen - abhängig von den Regeln der Reiselandes - in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge aus- oder eingeführt werden. Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig.
Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zurzeit: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) muss eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitgeführt werden.
Diese Bescheinigung muss vom Arzt*von der Ärztin bis auf den unteren Teil D ausgefüllt sein. Sie benötigen dafür Ihre Personalausweis- oder Reisepassnummer. Vor Antritt der Reise muss die Bescheinigung durch das Gesundheitsamt – beglaubigt werden. Nutzen Sie hierfür unser Serviceportal.
Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt 15 Euro. Sie können die Gebühr unmittelbar am EC-Terminal (Kasse) im Gesundheitsamt bezahlen oder den Gebührenbescheid abwarten.
Die Bescheinigung ist maximal 30 Tage gültig. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel benötigen Sie ist eine gesonderte Bescheinigung.
Die Regelung über das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vertragsstaaten des Schengener Abkommens gilt auch bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für in einem anderen Mitgliedsstaat ansässige Personen, selbst wenn sie Betäubungsmittel mitführen, die zwar im Herkunftsland, nicht aber in der Bundesrepublik Deutschland verschreibungsfähig sind.
Reisen in Nicht-Schengen-Staaten
Für Reisen in Nicht-Schengen-Staaten empfiehlt es sich, die Internetseite des
Beratung
Amtsapotheker*innen sind Ansprechpersonen für alle Bürger*innen, Angehörige von Heil- und Pflegeberufen, für Apotheker*innen sowie Einzelhändler*innen die freiverkäuflichen Arzneimittel und/oder Biozide, Wasch- und Reinigungsmittel sowie andere Gefahrstoffe abgeben. Sie geben Hilfestellung bei Rechtsfragen, nehmen Beschwerden über die Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln entgegen und klären über gefährliche Arzneimittel und angebliche "Wundermittel" sowie über Eigenschaften gefährlicher Stoffe, ihre Kennzeichnung und den Umgang mit ihnen auf.
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Services Sozialamt
Themen des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes
Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Kontaktinformationen des Bereichs Geflüchtete in Dortmund im Dortmunder Sozialamt
Kontaktinformationen des Sozialamts der Stadt Dortmund.
Informationen zum Schwerbehindertenrecht des Gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen erhalten Sie hier.
Wir informieren über die versorgungsärztliche Begutachtung nach dem Sozialgesetzbuch 9 – Rehabilitation & Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Seniorenbüros in Dortmund: Kostenlose Beratung & Hilfe für ältere Menschen und pflegende Angehörige in allen Stadtbezirken.
Veröffentlichung von Ergebnisberichten nach § 14 Abs. 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) von Einrichtungen in Dortmund
Der Dortmunder Wegweiser Pflege bietet Ihnen eine umfassende Übersicht an ambulanten Diensten & Pflegeeinrichtungen. Kontaktdetails finden Sie hier.
Von Vorträgen bis Tanz bieten Dortmunds städtische Begegnungszentren vielseitige Aktivitäten für Senior*innen. Alle Standorte sind barrierefrei.
Wilhelm-Hansmann-Haus (WHH): Treffpunkt, Beratung & Kultur für Senior*innen in zentraler Lage Dortmunds. Über 40 Jahre Begegnung und Unterstützung.
Beratung für zukünftige Altenhilfe und Pflegeprojekte. Expert*innen diskutieren Versorgungsbedarf und Bauvorhaben in Dortmund. Mehr erfahren.
Erfahren Sie mehr zu Dortmunds Pflegeplanung für bedarfsgerechte Versorgung & vielfältige Wohn- & Pflegeoptionen gemäß Alten- & Pflegegesetz.
Hier können Sie individuell einstellen, welche Social-Media-Angebote und externen Webdienste Sie auf den Seiten von dortmund.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, z.B. Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden.
Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden Sie in der