Gesundheitsamt
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Gesundheitsangebote für Erwachsene

Arzneimittel

Der Arzneimittelverkehr wird auf örtlicher Ebene durch die Amtsapotheker*innen im Gesundheitsamt überwacht. Die Aufsicht betrifft alle Betriebe, die Arzneimittel an Endverbrauchende abgeben (z.B. Apotheken, Drogeriemärkte, Reformhäuser und andere Einzelhandelsbetriebe).

Amtsapotheker*innen wirken bei der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mit, indem sie Daten zum Arzneimittelkonsum der Bevölkerung erheben und analysieren, um auf dieser Grundlage die Bevölkerung über einen verantwortlichen Umgang mit Arzneimitteln aufzuklären ("Sozialpharmazie").

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind!

Leistungen im Bereich Arzneimittel

Betäubungsmittel

  • Überprüfung der Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln sowie die Vergabe von Substitutionsmitteln an drogenabhängige Menschen.
  • Beglaubigung der Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen. Weitere Hinweise finden Sie hier.

Beratung

Amtsapotheker*innen sind Ansprechpersonen für alle Bürger*innen, Angehörige von Heil- und Pflegeberufen, für Apotheker*innen sowie Einzelhändler*innen die freiverkäuflichen Arzneimittel und/oder Biozide, Wasch- und Reinigungsmittel sowie andere Gefahrstoffe abgeben. Sie geben Hilfestellung bei Rechtsfragen, nehmen Beschwerden über die Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln entgegen und klären über gefährliche Arzneimittel und angebliche "Wundermittel" sowie über Eigenschaften gefährlicher Stoffe, ihre Kennzeichnung und den Umgang mit ihnen auf.

Mitnahme von Betäubungsmitteln und medizinischem Cannabis auf Auslandsreisen

Ärztliche Fachpersonen dürfen Betäubungsmittel in angemessener Menge verschreiben. Betäubungsmittel, die auf Grundlage einer solchen ärztlicher Verschreibung erworben wurden, dürfen - abhängig von den Regeln der Reiselandes - in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge aus- oder eingeführt werden. Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig.

Mehr zur Mitnahme bei Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens

Hinweis zu Reisen mit Cannabisarzneimitteln

Bei Reisen mit Cannabisarzneimitteln ist zu beachten, dass die Bescheinigung nur für medizinisches Cannabis gilt. Für Konsumcannabis wird keine Bescheinigung ausgestellt!

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens muss eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitgeführt werden.

Dazu gehören zurzeit:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Diese Bescheinigung muss vom Arzt*von der Ärztin bis auf den unteren Teil D ausgefüllt sein. Sie benötigen dafür Ihre Personalausweis- oder Reisepassnummer. Vor Antritt der Reise muss die Bescheinigung durch das Gesundheitsamt – beglaubigt werden. Nutzen Sie hierfür unser Serviceportal.

Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt 15 Euro. Sie können die Gebühr unmittelbar am EC-Terminal (Kasse) im Gesundheitsamt mit Ihrer Girocard bezahlen (keine Kredit- oder Debitcards). Im Ausnahmefall kann ein Gebührenbescheid erstellt werden.

Die Bescheinigung ist maximal 30 Tage gültig. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel benötigen Sie eine gesonderte Bescheinigung.

Die Regelung über das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vertragsstaaten des Schengener Abkommens gilt auch bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für in einem anderen Mitgliedsstaat ansässige Personen, selbst wenn sie Betäubungsmittel mitführen, die zwar im Herkunftsland, nicht aber in der Bundesrepublik Deutschland verschreibungsfähig sind.

Mehr zur Mitnahme bei Reisen in Nicht-Schengen-Staaten

Für Reisen in Nicht-Schengen-Staaten empfiehlt es sich, die Internetseite des Auswärtigen Amtes aufzurufen und/oder die Botschaft des Reiselandes zu kontaktieren.

Links und Downloads

Apothekenaufsicht

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hoher Wall 9-11 , 2. Obergeschoss
44137 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    Geschlossen
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Gesundheitsamt - Apothekenaufsicht - Chemikalien, Gefahrstoffe

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Hoher Wall 9-11 , 5. Obergeschoss
44137 Dortmund
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