Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
Chancen-Aufenthaltsrecht
Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Aufenthaltsgesetz - AufenthG) ist eine Aufenthaltserlaubnis. Sie soll gut integrierten, langjährig in Deutschland lebenden ausländischen Personen, die aktuell einen Duldungsstatus haben, eine Bleibeperspektive eröffnen.
Es ermöglicht den begünstigen Personen, aus einem rechtmäßigen Aufenthalt heraus die Voraussetzungen für ein weiteres dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen.
Mehrsprachige Flyer
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Weitere Informationen
Kontakt
Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Informationen über das am 31.12.2022 in Kraft getretene Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c Aufenthaltsgesetz - AufenthG
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund
Informationen zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Dortmund.
In unseren Beratungsterminen vermitteln wir vielfältige Hilfsangebote: Erfahren Sie mehr über unsere Kernthemen: Ankommen, Sprache, Integration.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Informationen zum jährlichen Interkultureller Kalender (INKA) der Stadt Dortmund
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Übersicht zum Integrationspreis 2025 in der Stadt Dortmund ausgezeichnet vom Kommunalen Integrationszentrum Dortmund und dem Integrationsrat
Übersicht zum Integrationspreis 2023 in der Stadt Dortmund ausgezeichnet vom Kommunales Integrationszentrum Dortmund und dem Integrationsrat
Informationen zur Städtekooperation "Integration.Interkommunal"
Unterstützung für minderjährige Flüchtlinge in Deutschland: Schutz, Betreuung und Orientierung durch das Jugendamt und Fachkräfte der Jugendhilfe.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).