Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
Chancen-Aufenthaltsrecht
Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Aufenthaltsgesetz - AufenthG) ist eine Aufenthaltserlaubnis. Sie soll gut integrierten, langjährig in Deutschland lebenden ausländischen Personen, die aktuell einen Duldungsstatus haben, eine Bleibeperspektive eröffnen.
Es ermöglicht den begünstigen Personen, aus einem rechtmäßigen Aufenthalt heraus die Voraussetzungen für ein weiteres dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen.
Mehrsprachige Flyer
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Weitere Informationen
Kontakt
Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zum jährlichen Interkultureller Kalender (INKA) der Stadt Dortmund
Übersicht zum Integrationspreis 2023 in der Stadt Dortmund ausgezeichnet vom Kommunales Integrationszentrum Dortmund und dem Integrationsrat
Informationen über die Kampagne: Wir alle sind Dortmund
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Informationen zum Förderbereich des Kulturbüros in Dortmund für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur.
Informationen zum Thema Sprachbildung des Kommunalen Integrationszentrums Dortmund (MIA-DO-KI) der Stadt Dortmund
Informationen zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Dortmund.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.