Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
Chancen-Aufenthaltsrecht
Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Aufenthaltsgesetz - AufenthG) ist eine Aufenthaltserlaubnis. Sie soll gut integrierten, langjährig in Deutschland lebenden ausländischen Personen, die aktuell einen Duldungsstatus haben, eine Bleibeperspektive eröffnen.
Es ermöglicht den begünstigen Personen, aus einem rechtmäßigen Aufenthalt heraus die Voraussetzungen für ein weiteres dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen.
Mehrsprachige Flyer
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Weitere Informationen
Kontakt
Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
In unseren Beratungsterminen vermitteln wir vielfältige Hilfsangebote: Erfahren Sie mehr über unsere Kernthemen: Ankommen, Sprache, Integration.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
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Informationen zum Thema Sprachbildung des Kommunalen Integrationszentrums Dortmund (MIA-DO-KI) der Stadt Dortmund
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Informationen zur Städtekooperation "Integration.Interkommunal"
Informationen zum Förderbereich des Kulturbüros in Dortmund für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Informationen zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Dortmund.
Informationen über die Kampagne: Wir alle sind Dortmund
Informationen über den ehrenamtlichen Sprachmittlungspool
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen