Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
Chancen-Aufenthaltsrecht
Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Aufenthaltsgesetz - AufenthG) ist eine Aufenthaltserlaubnis. Sie soll gut integrierten, langjährig in Deutschland lebenden ausländischen Personen, die aktuell einen Duldungsstatus haben, eine Bleibeperspektive eröffnen.
Es ermöglicht den begünstigen Personen, aus einem rechtmäßigen Aufenthalt heraus die Voraussetzungen für ein weiteres dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen.
Mehrsprachige Flyer
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Weitere Informationen
Kontakt
Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen zum Thema Sprachbildung des Kommunalen Integrationszentrums Dortmund (MIA-DO-KI) der Stadt Dortmund
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Informationen über den Aufbau und die Entwicklung von Integration/Migration als kommunales Handlungsfeld
Projekt "Vast vasteste - Hand in Hand" verbessert Bildungschancen für Süd-Ost-Europa Kinder in Dortmund, mit Roma-Mediatoren und Inklusion.
Informationen zur Städtekooperation "Integration.Interkommunal"
Informationen zur gesundheitlichen Versorgung im Zusammenhang mit Migrationshintergrund in Dortmund
Informationen über die Kampagne: Wir alle sind Dortmund
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.